Rat und Stadtbezirksräte
07.03.2023 - 3.1 Jahresbericht 2022 - Jobcenter Braunschweig
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Albinus
- Datum:
- Di., 07.03.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Wendt und Herr Baumgart sind anwesend ab 15:06 Uhr.
Herr Hornburg teilt mit, dass der Jahresbericht für das Jahr 2022 aufgrund der Ukrainekrise und Einführung des Bürgergeldes nicht als Maßstab genommen werden könne.
Herr Hornburg berichtet zum Sachstand der Ukrainekrise: Er teilt mit, dass die Hochphase im Juni und Juli 2023 gewesen sei. Es sei eine zügige Bearbeitung aufgrund digital vorliegender Daten möglich gewesen. Die Leistungsgewährung für die UkrainerInnen sei zeitnah sichergestellt worden. Derzeit seien Anträge von 1.564 Bedarfsgemeinschaften mit 3.017 LeistungsempfängerInnen eingegangen. Von den Anträgen der Bedarfsgemeinschaften seien 94 % (1.484) abschließend bearbeitet. Das Jobcenter befinde sich daher wieder im laufenden Geschäft. Es seien rund 1.600 LeistungsempfängerInnen hinzugekommen, für die es bisher keine zusätzlichen Mitarbeiterkapazitäten gegeben habe. Zudem stünde dem Jobcenter aktuell rund 25 % des für 2022 eingeplanten Personals nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund seien Aufgaben liegen geblieben und Prioritäten gesetzt worden. Es sei vermehrt zu Ausfällen aufgrund von hoher Arbeitsbelastung gekommen. Das Jobcenter halte in der Eingangszone DolmetscherInnen bereit. Dies führe dazu, dass UkrainerInnen z. B. von ÄrztInnen für Übersetzungen ins Jobcenter geschickt werden. Aus diesem Grund werde das Jobcenter eventuell auf Terminvergaben umstellen. Das Jobcenter habe UkrainerInnen allgemein informiert, beraten und z. B. in Sprachfördermaßnahmen vermittelt. 90 Personen seien in den ersten Arbeitsmarkt integriert worden. Ca. 70 % der UkrainerInnen hätten keine abgeschlossene Berufsausbildung oder es sei noch unklar, ob die Berufsausbildung anerkannt wird. 20 % der UkrainerInnen hätten einen anerkannten akademischen Abschluss und 10 % einen anerkannten nicht akademischen Abschluss. Ein großes Problem für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt sei die Sprache.
Frau Jaschinski-Gaus fragt nach, ob es sie es richtig verstanden habe, dass 70 % der UkrainerInnen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden seien und, ob es sich bei den in den Arbeitsmarkt vermittelten Personen vorwiegend um Frauen handele. Des Weiteren fragt sie nach, ob Herr Hornburg sagen könne, in welche Bereiche vermittelt werde.
Herr Hornburg teilt mit, dass insgesamt 90 Personen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden seien. 65 % der Personen seien Frauen. 70 % der Personen seien zwischen 25 und 65 Jahren. Eine Vermittlung finde in alle Bereiche statt.
Frau Dr. Flake fragt nach, woran es liege, dass 25 % der Stellen im Jobcenter aktuell nicht besetzt seien.
Herr Hornburg erläutert, dass es hierfür unterschiedliche Gründe gebe. Es gebe beispielsweise Zeitanteile, welche aufgrund einer Teilzeittätigkeit frei seien und Stellen, die sich in einer Dauerbesetzungsschleife befinden würden. Man sei in Konkurrenz mit anderen Bereichen. Weiter sei der Fachkräftemangel spürbar. Es gebe wenig geeignete BewerberInnen und die Fluktuation bei jungem Personal sei zudem relativ hoch. Die Attraktivität müsse gesteigert werden. Die Probleme gebe es nicht nur beim Jobcenter Braunschweig. Da Fachkräfte fehlen bzw. fehlen werden, arbeite die Bundesagentur an Automatisierungen.
Frau Johannes fragt nach, ob die Berufsabschlüsse komplett anerkannt würden und ob es Absprachen mit der IHK oder der Handwerkskammer gebe.
Herr Hornburg teilt mit, dass eher weniger als mehr Berufsabschlüsse anerkannt würden. Die Anerkennung führe die Volkshochschule durch.
Herr Winckler fragt nach, wie hoch das Potenzial der UkrainerInnen eingeschätzt werde, die arbeiten könnten und wollten.
Herr Hornburg teilt mit, dass dies nicht vorhergesehen werden könne. Es sei davon auszugehen, dass viele UkrainerInnen in ihre Heimat zurückkehren möchten. Das Potenzial hänge von der Anerkennung der Berufsabschluss ab. Hauptthema für die Integration sei zunächst die Sprache. Nur, wenn ArbeitgeberInnen dies ermöglichen, sei auch ein Sprachkurs parallel zur Arbeit möglich.
Herr Hornburg berichtet weiter zur Einführung des Bürgergeldes in Braunschweig: Das Bürgergeld werde in zwei Phasen eingeführt. Die erste Phase zum 01.01.2023 sei eher leistungsrechtlich geprägt. Die zweite Phase zum 01.07.2023 habe Auswirkungen auf die Beratung und Vermittlung. Die Umstellung zum 01.01.2023 sei gut verlaufen. Einmalig sei es bei allen Bedarfsgemeinschaft notwendig eine Vermögensprüfung durchzuführen. Diese sei mit hohem Arbeitsaufwand verbunden. Die Tätigkeit auf den Arbeitsplätzen ändere sich durch die Einführung des Bürgergeldes dahingehend, dass Beratung wichtiger werde. Ggf. werde hier eine Nachqualifizierung notwendig.
Frau Ohnesorge fragt nach, ob es richtig sei, dass Arbeitsgelegenheiten von immer weniger Personen wahrgenommen oder häufiger abgebrochen werden. Sie bittet um eine Rückmeldung, ob hierzu Änderungen geplant seien.
Herr Hornburg teilt mit, dass man dies so pauschal nicht sagen könne. Die größten Probleme gebe es bei den unter 25-Jährigen. Dies läge unter anderem an den fehlenden Sanktionsmöglichkeiten. Bei den über 25-Jährigen sei die Fluktuation geringer. Von diesem Kundenkreis würden die Arbeitsgelegenheiten gut angenommen werden. Ab der nächsten Förderperiode müssten Gespräche geführt werden, wie vorhandene Maßnahmen verändert werden müssen.
Herr Winckler merkt an, dass die Zahl der AufstockerInnen konstant zu bleiben scheint und fragt nach, ob es richtig sei, dass der Mindestlohn nicht zu einer Änderungen der Anzahl der AufstockerInnen geführt habe.
Herr Hornburg teilt mit, dass die Zahl relativ konstant sei. Dies ergebe sich daraus, dass die Regelsätze und die Löhne ebenfalls steigen würden. Es handele sich bei den AufstockerInnen nicht um eine feste Gruppe von Personen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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525,6 kB
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