Rat und Stadtbezirksräte
02.03.2023 - 23.1.2 Änderungsantrag Vorlage - 22-20255 Haushaltszu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23.1.2
- Zusätze:
- Änderungsantrag der Gruppe Die FRAKTION. BS
- Datum:
- Do., 02.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsherr Böttcher bittet um weitere Informationen der Verwaltung zum Änderungsantrag 23-20648. Ratsherr Sommerfeld begründet den gestellten Änderungsantrag.
Auf die bereits vorliegende Stellungnahme 22-20255-01 der Verwaltung wird verwiesen.
Herr Erster Stadtrat Geiger informiert ergänzend umfangreich über die Rahmenbedingungen sowie das Verfahren zur Bildung von Haushaltsresten und erläutert, dass die Übertragung von Haushaltsresten nicht Bestandteil des Haushaltsplanungsverfahrens ist.
Auch betont er die bestehende Transparenz im Umgang mit den Haushaltsresten. So wurde zum Beispiel in den Fachausschussberatungen zum Haushalt 2023/2024 erneut über die weiteren Entwicklungen der Haushaltsreste der einzelnen Teilhaushalte berichtet. Zudem erfolgt eine zusammenfassende Darstellung im Rahmen des Vorberichts zum Haushalt.
Außerdem verdeutlicht er, dass die gewünschte vorherige Information der politischen Gremien zur Freigabe von Haushaltsresten aufgrund der zu beachtenden Gremientermine durchaus zu Verzögerungen bei den Mittelfreigaben für Investitions- und Instandhaltungsprojekte führen könnte. Auch von daher sei die kurzfristige Freigabe durch den Oberbürgermeister zielführend.
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung Gem. § 58 (4) NKomVG (Auskunfts- und Informationsrecht des Rates) teilt die Verwaltung dem Rat bis zu seiner Sitzung am 21.03.2023 mit, welche Haushaltsausgabereste in den Jahren 2021 und 2022 gebildet wurden.
2. Ab 2023 erfolgt die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach entsprechendem Ratsbeschluss über die einzelnen Positionen. vorangegangener Information über die einzelnen Haushaltsreste an den Rat.
3. Über die im Doppelhaushalt 2023/2024 vorgesehenen neuen Haushaltsausgabereste ist bis zur Ratssitzung bzw. in der Ratssitzung am 21.03.2023 eine Beschlussfassung Information der entsprechenden Ratsgremien herbeizuführen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Jahresabschluss innerhalb der in § 129 (1) NKomVG vorgesehenen Fristen zu erstellen.
