Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.03.2023 - 4.2 Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der AfKW-Vorsitzende Böttcher leitet zur gemeinsamen Beratung des Änderungsantrages der CDU (DS Nr. 23-20743-04) über.

Ratsherr Köster (CDU) stellt den Änderungsantrag vor. Er betont, es handele sich bei dem geplanten Beschluss (DS Nr. 23-20743) um die wichtigste kommunalpolitische Entscheidung für die kommenden zehn Jahre. Der Rat müsse selbstbewusst agieren, statt zu reagieren. Die CDU begrüße den Neubau der Städtischen Musikschule und den Bau eines Konzerthauses grundsätzlich. Das ehemalige Horten-Gebäude stelle jedoch den geeigneteren Standort für ein Konzerthaus dar, der Große Hof wiederum für die Musikschule. Zudem wünsche man sich, dass im Zuge des Neubaus das vorliegende Atelier-Förderprogramm in Form einer baulichen Kombination von Musikschule und Atelierhaus umgesetzt werde, um den Kunst- und Kulturstandort Braunschweig zu stärken. Ein Kosten- und Finanzierungsplan zum Bauvorhaben der Städtischen Musikschule und eines Konzerthauses müsse von der Verwaltung jetzt und nicht erst im späteren Verlauf vorgelegt werden. Sollte der Änderungsantrag der CDU nicht vom AfKW und APH angenommen werden, werde die CDU den Beschluss nicht unterstützen.

 

Der APH-Vorsitzende Kühn leitet zur gemeinsamen Beratung des Änderungsantrages von B90/GRÜNE (DS Nr. 23-20743-05) über.

Ratsherr Böttcher (B90/GRÜNE) stellt den Änderungsantrag vor. Er betont den Wunsch, durch den Neubau der Städtischen Musikschule und den Bau eines Konzerthauses an einem Standort solle ein Ort für die Teilhabe aller Bevölkerungsschichten entstehen. Die Verwaltung werde gebeten, die genaue Finanzierung bis zum Jahr 2025 zu prüfen und darüber einen halbjährlichen Bericht an die Politik zu geben.

 

Der APH-Vorsitzende Kühn leitet zur gemeinsamen Aussprache zu den Änderungsanträgen DS Nr. 23-20743-04 und DS Nr. 23-20743-05 sowie zum Beschluss DS Nr. 23-20743 über. Er weist auf die Redezeitbegrenzung von fünf Minuten für den ersten Redebeitrag sowie drei Minuten für den zweiten Redebeitrag pro Fraktion bzw. Gruppe und Ausschuss hin.

 

Ratsherr Mehmeti (SPD) widerspricht Ratsherrn Köster (CDU), die Beschlussvorlage DS Nr. 23-20743 sei nicht plötzlich gekommen. Die Innenstadt sei nur fünf Minuten entfernt vom geplanten Standort in Viewegs Garten. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Brauschweig vertrete Innenstadtinteressen, sodass ihre Empfehlung im heutigen Artikel in der Braunschweiger Zeitung (BZ), das Konzerthaus in der Innenstadt zu bauen, nicht überrasche. Er betont, die Expertise der Verwaltung sei von der Politik zu achten. Durch den Bau am geplanten Standort in Viewegs Garten sei eine städtebauliche Aufwertung des Viertels bzw. Areals zu erwarten. Es sei damit zu rechnen, dass weitere Besucherinnen und Besucher kultureller Veranstaltungen außerhalb des Konzerthauses angelockt würden.

 

Ratsherr Glogowski (B90/GRÜNE) widerspricht Ratsherrn Mehmeti (SPD), der Bahnhof und Viewegs Garten lägen nicht in unmittelbarer Nähe der Innenstadt. Mit dem geplanten Beschluss (DS Nr. 23-20743) stünde die größte derzeitige Veränderung in der Kulturlandschaft Braunschweigs an. Braunschweig werde durch den Bau eines solchen Konzerthauses ein zukünftiges Zentrum für klassische Musik. Daneben auch andere kulturelle Einrichtungen in Braunschweig, zum Beispiel die Hochschule für Bildende Künste (HBK) Braunschweig besonders zu bewerben, werde marketingstrategisch nicht funktionieren. Siedelte man den Bau am Großen Hof an, seien durch die umliegenden Berufsschulen Synergieeffekte möglich. Er stellt die Fragen, inwiefern die Innenstadt bei den Planungen der Verwaltung Beachtung finde.

Dezernentin Prof. Dr. Hesse kommentiert die Ausführungen von Ratsherrn Glogowski (B90/GRÜNE) und bittet darum, man möge sich in der Diskussion auf die entscheidende Sache fokussieren. Der Konzertsaal solle multifunktional genutzt werden, es entstehe keine Konkurrenzsituation zwischen der Musik- und der Theaterszene in Braunschweig. Der Bedarf für das geplante Konzerthaus werde stark durch den Umstand angezeigt, dass Braunschweigerinnen und Braunschweiger andere Orte bereisen müssten, um Konzerte einer bestimmten Größenordnung zu besuchen.

 

Ratsherr Lehmann (FDP) betont, der geplante Bau eines großen Konzerthauses würde ein großes Unterfangen bedeuten. Die Notwendigkeiten und Bedarfe sowie eine grundsätzliche Sinnhaftigkeit dafür seien gegeben. Dennoch blieben Fragen offen, zum Beispiel den Zeitpunkt des geplanten (Neu-)Baus betreffend. 2019 sei der Grundsatzbeschluss (DS Nr. 19-10104-01) zur Städtischen Musikschule gefasst worden; seit dem sei nichts Wesentliches passiert. 2031 würde nach der jetzigen Beschlussvorlage (DS Nr. 23-20743) erst etwas für die Städtische Musikschule verändert. Er äußert Sympathie für den Änderungsantrag der CDU (DS Nr. 23-20743-04); man könne nicht einen Grundsatzbeschluss ohne Finanzierungsplan fassen. Es gehe um eine Investitionssumme von 100 Mio. Euro oder mehr. Die Fassung eines Grundsatzbeschlusses für die nächsten zwei Jahre solle ausgeschlossen werden.

Dezernentin Prof. Dr. Hesse entgegnet auf den Beitrag von Ratsherr Lehmann (FDP), sie könne nicht erklären, warum sich das Zeitfenster für die Entscheidung über einen Konzerthausbau gerade jetzt wieder eröffnet habe.

 

Ratsfrau Glogowski-Merten (FDP) kritisiert, die Städtische Musikschule sei nach den Planungen der Verwaltung nunmehr nur noch Teil der geplanten Konzerthalle. Es gehe in der Sache jedoch um zwei verschiedene Punkte, zum einen um die Städtische Musikschule als kommunale bzw. städtische Einrichtung und zum anderen um den Konzertsaal als „Leuchtturmprojekt". Eine Verteilung an zwei verschiedenen Standorte sei besser. Die Städtische Musikschule könne in der Innenstadt, der Konzertsaal am Bahnhof angesiedelt werden. Für die Städtische Musikschule böte sich vielleicht auch eine Kirche an, so, wie man es von der Musikschule in Bochum kenne.

Dezernentin Prof. Dr. Hesse kommentiert den Beitrag von Ratsfrau Glogowski-Merten (FDP). Sie betont, die Städtische Musikschule stehe nach wie vor im Fokus der Pläne. Bezugnehmend auf das Beispiel der Musikschule Bochum antwortet sie, die Verwaltung habe in der Vergangenheit durchaus in Betracht gezogen, die Städtische Musikschule in einer der Braunschweiger Kirchengebäude unterzubringen. Man habe sich dazu mit der Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde St. Petri und der Evangelischen Landeskirche ausgetauscht. Diese hätten die Idee jedoch nicht weiterverfolgt.

Ratsfrau Glogowski-Merten (FDP) widerspricht Dezernentin Prof. Dr. Hesse, die Politik mache die Städtische Musikschule nicht zum „Spielball" der Diskussion um das geplante Bauvorhaben Die Frage sei vielmehr, was bis zur Umsetzung des (Neu-)Baus, wie ihn die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage (DS Nr. 23-20743) vorsehe, mit der Städtischen Musikschule geschehe.

 

Frau Dr. Goclik (Sachverständige im APH) meint, das Vorhaben eines Neubaus der Städtischen Musikschule und des Baus eines Konzertsaales sei grundsätzlich eine gute Idee. Sie hinterfragt jedoch die Finanzierbarkeit und betont, das wesentliche gesellschaftliche Problem bestehe im Klimawandel. Jeder Euro müsse in Klimaschutzmaßnahmen investiert werden. Das Geld für das geplante Bauvorhaben sei somit nicht verfügbar. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort in Viewegs Garten verstoße zudem gegen den Klimaschutz, da für das Bauvorhaben Bäume gefällt werden müssten.

Stadtbaurat Leuer antwortet auf die Frage von Frau Dr. Goclik (Sachverständige im APH), es würden für das geplante Bauvorhaben in Viewegs Garten nur einige wenige Bäume umgepflanzt oder gefällt. Er antwortet weiter, der Vorteil eines Standortes in Viewegs Garten überwiege. Hier könnten Städtische Musikschule und Konzerthaus in einem Gebäude untergebracht werden. Eine bis zu vierstellige Zahl von Angestellten könne beschäftigt werden, Wohnungen für einige hundert Personen könnten im Viertel untergebracht werden und ein urbanes Quartier entstehen. Arbeiten, Wohnen und Kultur würden an einem Ort möglich. Zudem sei eine gute Anbindung an die Innenstadt gegeben. Ein wesentlicher Kulturort könne aufgrund der Nähe zum Bahnhof mit umweltfreundlichen Mitteln erreicht werden. Zudem sei eine positive Entwicklung der Freifläche, d.h. des Parks, in direkter Umgebung zu erwarten; der Park werde nach den Plänen der Stadt sogar vergrößert.

Stadtrat Herlitschke macht deutlich, für den geplanten Bau in Viewegs Garten würden im umgebenden Park keine Bäume gefällt und der Eingriff in den Park fiele denkbar gering aus. Es seien lediglich die drei „Einheitsbäume" betroffen. Durch die städtebaulichen Entwicklungen und die entsprechende Umstrukturierung von Fahrbahnen sei vielmehr eine Entsiegelung und Vergrößerung des Parks zu erwarten. Er plädiert außerdem dafür, die Themen Kultur bzw. kulturelle Bildung und Klimaschutz nicht gegeneinander auszuspielen. Er verweist in Bezug auf die städtebaulichen Planungen der Verwaltung auf das bestehende Klimaschutzprogramm 2.0, die Energiegenossenschaft, geplante Pocket Parks sowie die Pläne zu energetischem Bauen.

 

Ratsherr Tegethoff (Die FRAKTION.BS) meint, der Neubau der Städtischen Musikschule werde gebraucht. Dies sei unstrittig und schon lange beschlossen. Die Pläne zum Konzerthaus hingegen seien hinterfragbar. Die Standortwahl für einen solchen Neubau und Umwelt- und Finanzaspekte könnten in der heutigen Sitzung gar nicht fundiert diskutiert werden. Die Änderungsanträge von CDU (DS Nr. 23-20743-04) und B90/GRÜNE (DS Nr. 23-20743-05) seien grundsätzlich richtig. Die Planungen zum Neubau der Städtischen Musikschule hätten mit dem Auftrag des Rates von 2019 (DS Nr. 19-10104-01) begonnen. Im Juni 2020 sei per Mitteilung (DS Nr. 20-13708) über eine ergänzte Planungsvariante durch die Verwaltung informiert worden, die zusätzlich zum Nebau der Städtischen Musikschule mit einem Saal für 200 Zuschauerplätze auch die Prüfung eines möglichen Musikhauses für 1.000 Zuschauer erwähnte. Der jetzige Grundsatzbeschluss (DS Nr. 23-20743) spreche hingegen nur noch von einer Variante, die Konzerthalle werde als gegeben angenommen. Auch die vorangegangene Machbarkeitsstudie von PFP sei schon so ausgerichtet. Dies seien die falschen Voraussetzungen für die Planung. Ratsherr Tegethoff zitiert aus den Ausschreibungsunterlagen der Verwaltung für die Machbarkeitsstudie: „Im Zuge der politischen Diskussion um die städtische Musikschule wurde von der Verwaltung entschieden, dass der Konzertsaal nicht für 199, sondern für 1.000 sitzende Zuschauer konzipiert werden soll." Dies sei ein Skandal, die FRAKION.BS werde den Grundsatzbeschluss daher ablehnen.

Dezernentin Prof. Dr. Hesse antwortet auf die Kritik von Ratsherrn Tegethoff (Die FRAKTION.BS). In seinen Ausführungen habe er wesentliche Textpassagen der Drucksachen nicht erwähnt. Die Debatte drehe sich im Kern nach wie vor um den Neubau der Städtischen Musikschule. Nutzerinnen und Nutzer sowie Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker hätten seit jeher auch den Bau eines Konzerthauses diskutiert. Das Studio PFP sei nicht von der Verwaltung instruiert oder korrigiert worden. Sie fügt weiter hinzu, es sei keine reine Philharmonie geplant, sondern ein multifunktionaler Konzertsaal für alle, d.h. für ein diverses Publikum.

Ratsherr Tegethoff (Die FRAKTION.BS) erwidert, er habe nicht behauptet, es sei nur eine Philharmonie geplant gewesen. Er hoffe auf die Schaffung eines sogenannten „Dritten Ortes". Die Beschlussvorlage der Verwaltung (DS Nr. 23-20743) bewerte er als eine Planungsvariante unter anderen. Die Verwaltung müsse sich den Vorwurf der Eigenmächtigkeit gefallen lassen. Ihr obliege nicht die Aufgabe, zu „entscheiden", wie es in der Studie von PFP geschrieben sei.

Dezernentin Prof. Dr. Hesse erwidert, sie habe Tegethoff schon richtig verstanden. Sie stellt klar, das Studio PFP habe eine Standortprüfung vorgenommen und die Standortwahl begründet. Das Büro actori hingegen kannte den empfohlenen Standort nicht.

 

Ratsfrau Arning (BIBS) urteilt, es handele sich bei dem Bauvorhaben um ein sehr teures Projekt. Ein hoher, zwei- bis dreistelliger Millionenbetrag für den (Neu-)Bau der Städtischen Musikschule und eines Konzerthauses stehe dem notwendigen Umbau und der Erweiterung des Städtischen Klinikums, der Sanierung der Stadthalle und dem Rückkauf der Stadtentwässerung sowie den Klimaschutzzielen des Oberbürgermeisters entgegen. Insbesondere die Investitionen für Klimaschutzmaßnahmen müssten erhalten bleiben. Sie schlägt vor, einzig die Städtische Musikschule in Viewegs Garten neuzubauen, die Konzerthalle hingegen in der Stadthalle, oder das ehemalige Galeria-Kaufhof-Gebäude (ehemals Horten) bzw. das ehemalige Karstadt-Einrichtungshaus am Gewandhaus auszuwählen.

 

Stadtrat Herlitschke verweist in seiner Antwort auf den Beitrag von Ratsfrau Arning (BIBS) auf den kommenden VA- und Ratsbeschluss zum Doppelhaushalt 2023/2024 und den zu beschließenden Stellenplan der Stadt. Diese zeige an, dass der Klimaschutz Stellen schaffe. Auch sei ein erheblicher Finanzanteil eingeplant für den Klimaschutz. Dies verdeutliche, dass kein Widerspruch zwischen den Themen Städtebau und Klimaschutz bestehe.

Stadtrat Herlitschke erinnert die Politikerinnen und Politiker außerdem daran, dass der Wunsch für einen schnellen Neubau der Städtischen Musikschule den Überlegungen zu einer Ansiedlung derselben im Großen Hof bzw. des Konzerthauses im ehemaligen Galeria-Kaufhof-Gebäude (ehemals Horten) widerspreche. Es gelte zu beachten, dass die Planungszeiträume auch für diese Pläne sehr lang seien, wenn man beides gleichermaßen verwirklichen wolle. Man könne relativ schnell die Städtische Musikschule an einem neuen Standort errichten, würde dann aber auf die Synergieeffekte eines gemeinsamen Standortes verzichten.

 

Ratsherr Wirtz (AfD) erläutert die Vorzüge des Änderungsantrages der CDU (DS Nr. 23-20743-04). Er stimme diesem jedoch nur teilweise zu. Weiter befindet er, die Idee, das Viertel bzw. Areal Viewegs Garten aufzuwerten, sei gut. Es gehe jedoch um das „Wie". Sofern es um den Bau eines Konzertsaales in Viewegs Garten gehe, sei zu beachten, dass die Bedarfs- und Potenzialanalyse des Büros actori die genannten Verkehrsanbindungen auf den Autoverkehr und nicht den Bahnverkehr bezogen habe. Es sei vor diesem Hintergrund fraglich, dass im Zuge der Umgestaltung von Viewegs Garten geplant sei, Straßen im Areal zu reduzieren. Weiter dürften Autofahrerinnen und Autofahrer nicht aus der Innenstadt ausgeschlossen werden, wenn man sich eine belebte Innenstadt wünsche. Im weiteren Verlauf kritisiert er den Änderungsantrag von B90/GRÜNE (DS Nr. 23-20743-05), der im Widerspruch zu den gehörten Wortbeiträgen der Grünen stehe.

 

Ratsherr Jonas (B90/GRÜNE) betont, Möglichkeiten der musischen Bildung für Heranwachsende müssten in Braunschweig dringend erhalten werden. Er werde der Beschlussvorlage (DS Nr. 23-20743) zustimmen, bittet jedoch darum, den Umwelt- und Klimaschutz bei zukünftigen Planungen stärker zu priorisieren. 

 

Frau Kraatz (Bürgermitglied im APH) verweist auf §75 Abs. 5 VgV und beschreibt die Fokussierung auf Konzerthausprojekte als aus ihrer Sicht vergabewidrig, da lediglich Projekte vergleichbarer Komplexität, aber ohne den Fokus auf Konzerthäuser ausgeschrieben werden dürften. Sie rät, unter Punkt 9 der Beschlussvorlage (DS Nr. 23-20743) das Wort „Konzerthausprojekte" durch „Projekte vergleichbarer Komplexität" zu ersetzen. Sie wolle mit diesem Hinweis der Verwaltung die Möglichkeit eröffnen, noch redaktionelle Änderungen an der Vorlage vorzunehmen, bevor diese final im Rat beschlossen werde und die Stadt Braunschweig sich die Rüge durch ein Gericht einhandele.

Ratsherr Kühn (SPD) stimmt zu, die Verwaltung möge diesen Sachverhalt prüfen.

 

Der APH-Vorsitzende Kühn schließt die Rednerliste.

 

Frau Dr. Goclik (Sachverständige im APH) kritisiert, Glasfassaden von Neubauten in Viewegs Garten könnten dem Klimaschutz widersprechen. Sie möchte wissen, ob Fassadenmodule geplant seien. Zudem sei in Viewegs Garten geplant, 600 bis 700 neue Wohnungen zu bauen. Sie fragt, wie es hier um den Lärmschutz stehe. Sie fragt außerdem, inwiefern bereits bestehende, alte Gebäude in Betracht gezogen würden.

Stadtrat Herlitschke antwortet auf die erste Frage, dass die bisherigen Planungsrunden bereits die Entscheidung für Fassadenmodule und Photovoltaikelemente ergeben hätten. Er bittet darum, dass die Themen kulturelle Bildung und Ökologie nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Stadtbaurat Leuer stimmt Stadtrat Herlitschke zu. Zudem seien keine Glasfassaden geplant und nachhaltiges Bauen soll zertifiziert werden. Nachhaltigkeit und Klimaschutz würden bei den Bauvorhaben großgeschrieben. Auf die zweite Frage erwidert er, durch die Neugestaltung des Quartiers würden viele Wohnungen und viele neue Arbeitsplätze geschaffen. Das Quartier sei groß und es sei möglich, Lärmschutz für Wohnbereiche zu schaffen.

Dezernentin Prof. Dr. Hesse antwortet auf die dritte Frage, es sei schwierig zu bewerten, ob es zwingend klimafreundlicher sei, vorhandene Altbauten umzubauen, anstatt einen Neubau für Städtische Musikschule und Konzerthaus vorzunehmen.

 

Ratsfrau Göring (B90/GRÜNE) ergänzt in ihrem Beitrag die Begründung des Änderungsantrages von B90/GRÜNE (DS Nr. 23-20743-05). Primärer Wunsch bestehe in dem Neubau der Städtischen Musikschule, dieses Anliegen sei prioritär. Ein Saal könne dieser angegliedert werden. Es solle ein Ort für alle Menschen geschaffen werden und nicht ausschließlich für eine typische Klientel klassischer Musik. Die Diversität der Menschen solle sich am Standort abbilden können. Bereits vor 2025 wolle man durch die Verwaltung in den Umsetzungsprozess einbezogen werden. 

 

Ratsherr Volkmann (SPD) äußert, er störe sich an der Diskussion im Plenum. Die Politik könne sich keine begründete Meinung bilden, daher solle man die Expertinnen und Experten sprechen lassen. Er bekundet seine Sympathie für Klimaschutzanliegen, die er aber durch die Beiträge von Stadtrat Herlitschke ausgeräumt sehe. Das Bauvorhaben sei eine „tolle Sache".

 

Ratsherr Flake (SPD) betont, seine Fraktion finde die Beschlussvorlage (DS Nr. 23-20743) gut. Die Städtische Musikschule benötige in jedem Fall einen Neubau. Für den Bau an einem gemeinsamen Standort mit einem Konzerthaus in Viewegs Garten bestünden bereits ausgereifte Bebauungspläne, hier ergebe sich eine einmalige Gelegenheit. Der Große Hof hingegen sei als Standort von dem Gutachter PFP als nicht funktional erachtet worden. Die SPD werde dem Änderungsantrag der CDU (DS Nr. 23-20743-04) nicht folgen. Der Vorschlag der Verwaltung erscheine hingegen sinnhaft und habe viel positive Resonanz von verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren erhalten. Die geäußerte Kritik aus der Politik sei vielfach nicht gerechtfertigt. Allein die geplanten 1.200 Sitzplätze des neuen Konzerthauses seien ein schlagendes Argument, für die Beschlussvorlage (DS Nr. 23-20743) zu stimmen. Die SPD werde der Vorlage sowie dem Änderungsantrag von B90/GRÜNE (DS Nr. 23-20743-05) gerne zustimmen.

Ratsherr Köster (CDU) antwortet auf Ratsherrn Flake (SPD), im Beschluss von 2019 (DS Nr. 19-10104-01) sei nur die Rede von einem kleinen Konzertsaal für die Städtische Musikschule gewesen. Er stellt die Frage an Dezernentin Prof. Dr. Hesse und Stadtbaurat Leuer, 1. inwiefern der geplante Standort in Viewegs Garten wirklich als „innenstadtnah" begriffen werden könne und 2. inwiefen man sich eine Belebung der Innenstadt durch den (Neu-)Bau der Städtischen Musikschule und eines Konzerthauses am Bahnhof verspreche.

 

Ratsherr Köster stellt einen Antrag zur GO auf Schließung der Sache und Zurückstellen der Beschlussvorlage (DS Nr. 23-20743).

 

Abstimmungsergebnis im APH:

3 / 7 / 0

 

Abstimmungsergebnis im AfKW:

3 / 6 / 1

 

Stadtbaurat Leuer antwortet Ratsherrn Köster (CDU), der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort in Viewegs Garten habe eine gute Lage zur Innenstadt. Die Innenstadt könne davon profitieren.

Dezernentin Prof. Dr. Hesse ergänzt, man erhoffe sich von dem (Neu-)Bau der Städtischen Musikschule und eines Konzerthauses Multiplikatoreffekte, die zu einer erhöhten Nachfrage im kulturellen Bereich und wiederum zu einer Wertschöpfungsstufe führte. Ein Großteil der Investitionen werde in die Stadt Braunschweig zurückgeführt, indem die Marketingbranche, das Hotelgewerbe, die Gastronomie und andere Wirtschaftsbereiche von einem Konzerthausbetrieb und entsprechenden Besucherzahlen im Stadtgebiet profitierten. Diese Erkenntnisse fußten in der Bedarfs- und Potenzialanalyse des Büros actori, das dafür Werte aus vergleichbaren Kommunen bezogen habe.

 

Ratsfrau Jalyschko (B90/GRÜNE) kritisiert, die Debatte sei geprägt von Konkurrenzszenarien. Ihre Fraktion hingegen strebe mit dem Änderungsantrag (DS Nr. 23-20743-05) an, ein „Haus der Musik" mit Synergieeffekten für verschiedene Milieus zu schaffen. Es solle ein neuer Ort inmitten eines Quartieres entstehen. Aus Sicht der Fraktion B90/GRÜNE sei Viewegs Garten deshalb ein passender. Zudem erscheine die Verwaltung gut informiert, was auch die Beschlussvorlage zur Entwicklung des Großen Hofes (DS Nr. 23-20569) zeige.

 

Der APH-Vorsitzende Kühn leitet zur Beschlussfassung der DS Nr. 23-20743-04, DS Nr. 23-20743-05 und DS Nr. 23-20743 über.

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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert

(Ergänzungen und Änderungen sind in fett eingefügt):

 

Beschluss:

1. Die Planung für die bauliche Neuerrichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig erfolgt auf der Grundlage des im Jahr 2019 beschlossenen Zukunftskonzepts „Die Städtische Musikschule auf dem Weg zum `Zentrum für Musik ́" (Drs. Nr. 19-10104-01).

 

2. Die Planung eines Konzerthauses mit 1.000 Sitzplätzen erfolgt auf Basis der Untersuchung der kulturellen Infrastrukturanalyse des Büros actori sowie der Machbarkeitsstudie des Büros Prof. Jörg Friedrich | Studio PFP GmbH.

 

3. Städtische Musikschule und Konzerthaus sollen eine synergetische und bauliche Einheit an einem Standort bilden. Das Konzerthaus und dessen 1.000-Sitzplatz-Konzertsaal soll multifunktional und mit dem 199-Sitzplatz-Konzert- und Probensaal der Städtischen Musikschule baulich kombiniert geplant werden.

 

4. Es soll ein Zentrum für Musik entstehen, dass ein kultureller Bildungs-  und Veranstaltungsort für Alle ist. Die Zusammenarbeit von städtischer Musikschule und professionell tätigen Musiker*innen wie dem Orchester des Staatstheaters soll nicht nur durch die Nutzung eines gemeinsamen Ortes, sondern auch durch gemeinsame Projekte ermöglicht werden. Es soll ein Begegnungs- und Kommunikationsort im Sinne eines Dritten Ortes entstehen, der ganztägig geöffnet und für alle zugänglich ist.  Dabei ist auf Teilhabemöglichkeiten für alle Bevölkerungsschichten im Sinne der Diversität der Bevölkerungsstruktur zu achten. Die Verwaltung wird beauftragt, die grundlegenden Beschlüsse und Untersuchungen der Punkte 1 und 2 unter Beachtung des Konzeptes „Zentrum der Musik für Alle" weiter zu entwickeln. Dazu soll das bisherige Raumkonzept, das künstlerische Konzept, Veranstaltungskonzept und die Trägerstruktur (z. B. Kooperations- statt Vermietungsmodell) noch einmal überarbeitet werden. Insbesondere müssen entsprechende Begegnungs- und Probenräume (Dritter Ort) mit eingeplant werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein überarbeitetes Konzept im Laufe des weiteren Planungsprozesses rechtzeitig vorzulegen.

 

5. In das weitere Bauleitplanverfahren für das Bahnhofsquartier (Anlage 1) wird der Standort für ein Konzerthaus kombiniert mit der räumlichen Unterbringung der Städtischen Musikschule integriert.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine finale Umsetzungsentscheidung erforderlichen baulichen Untersuchungen umgehend auszulösen. Die Vorgaben des B-Planentwurfes sind dabei zu berücksichtigen.

Die städtebauliche Integration des Gebäudes soll insbesondere im Hinblick auf zukünftige Sichtachsen und die entstehenden Freiräume im Zuge der B-Plan-Erstellung sichergestellt werden.

 

7. Der finale Umsetzungsbeschluss für die kombinierte Errichtung von Konzerthaus und der Städtischen Musikschule (inkl. eines Konzert- und Probensaals mit 199 Sitzplätzen) ist im Jahr 2025, mit belastbaren Aussagen zum erforderlichen Investitionsvolumen und den voraussichtlich zusätzlichen jährlichen Betriebskosten inkl. der Instandhaltungskosten und der Zinsbelastung vorzulegen. In diesem Rahmen ist auch festzulegen, ob und ggf. in welchem Maße eine alternative Finanzierungsvariante (ÖPP, Einbindung von Spenden oder sonstigen Drittmitteln, Realisierung z. B. durch eine Stiftung) verfolgt werden soll. Insgesamt ist zu klären, wie hoch die Investitionskosten und die anfallenden Betriebskosten für die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt geschätzt werden.

 

8. Die Verwaltung trägt Sorge dafür, dass ein architektonischer Wettbewerb für die kombinierte Errichtung von Städtischer Musikschule und Konzerthaus folgende Parameter beinhaltet:

- am neu zu gestaltenden städtischen Eingangstor Viewegs Garten - in direkter Sichtachse des zentralen Ausgangs des Hauptbahnhofs - eine wegweisende Architektur zu generieren.

- die Architektur nimmt die Bezüge zum Gesamtensemble der historischen Parkanlage Viewegs Garten sowie des neuen Bahnhofsquartiers auf und leistet einen Beitrag zu dessen weiterer städtebaulichen Aufwertung,

- Orientierung an Nachhaltigkeit in Baustoffen, Berücksichtigung modernster Umweltstandards bei der Klimatisierung bzw. Gebäudekühlung sowie der Energieversorgung,

- die Architektur wird den Anforderungen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel gerecht,

- Orientierung und Zertifizierung nach dem Standard Gold der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)

- Berücksichtigung kulturpolitisch aktueller Diskurse; beispielsweise baulich als „Dritter Ort" fungieren zu können.

 

9. Für die Ausschreibung, u. a. von Planungsleistungen, sollen der Referenznachweis erfolgreicher Umsetzungen von Konzerthausprojekten zentrale Kriterien sein.

 

10. Für die Planung zur Errichtung der Städtischen Musikschule und eines Konzerthauses stehen derzeit Haushaltsmittel von 500.000 € vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigungen zum Haushalt 2023 zur Verfügung. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Umsetzung der Maßnahme und den lfd. Betrieb steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Braunschweig und den Finanzierungsalternativen. Die Entscheidung zur Umsetzung wird unter dem Aspekt gefällt, dass einseitig keine Schieflage zwischen den zeitlich umsetzbaren Bau- und Sanierungsvorhaben in anderen Bereichen entsteht.

Dies gilt auch für den Aspekt der laufenden Betriebskosten.

 

11. Für den Fall, dass das Zentrum für Musik mit großem Konzertsaal nicht umgesetzt werden kann, soll prioritär die Musikschule mit kleinem Saal zeitnah verwirklicht werden. Eventuell notwendige Planungen werden rechtzeitig aufgenommen. Dem Rat wird halbjährlich über den Zwischenstand inklusive der Finanzierungsmöglichkeiten berichtet.

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Abstimmungsergebnis:

7 / 0 / 3

Erläuterungen und Hinweise