Rat und Stadtbezirksräte
02.05.2023 - 7 Leistungsverträge I (Straßenreinigung und Winte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 02.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage der Verwaltung ein.
Frau Jänicke stellt die Machbarkeitsstudie: Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst in Braunschweig anhand einer Präsentation vor.
Herr Dehnen stellt die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung innerhalb des Gesamtvorhabens anhand einer Präsentation vor.
Protokollnotiz: Ratsherr Disterheft verlässt um 15:46 Uhr die Sitzung.
Stadtbaurat Leuer stellt die Aspekte Vertragslage, Entscheidungsbedarfe, Leistungserbringung, Entgelthöhen nach Angemessenheitsprüfung, Weitergabe Effizienzgewinne im Falle der Nichtkündigung, Entgeltentwicklung, Gebührenauswirkung, Begleitvereinbarungen, Personalwirtschaftliche Betrachtung und das weitere Vorgehen anhand einer Präsentation vor.
Protokollnotiz: Ratsherr Disterheft nimmt ab 15:50 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Protokollnotiz: Ratsherr Pohler verlässt um 15:53 Uhr die Sitzung.
Ratsherr Wirtz fragt, ob die Aufnahme weiterer Zusatzvereinbarungen in das bestehende Vertragswerk als empfehlenswert eingeschätzt werden und welcher Zusatzvertrag in diesem Zusammenhang kritisch gesehen wird.
Protokollnotiz: Ratsherr Pohler nimmt ab 15:56 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Frau Jänicke informiert zunächst über die nicht durch die GGSC erfolgte vergaberechtliche Betrachtung und verweist hierzu auf das im Jahr 2018 vorgelegte umfassende Gutachten. Nach § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dürfen zusätzliche Leistungen nur in einem geringen Umfang beauftragt werden (sog. 10 Prozent-Grenze). Bei jeder Neu-Beauftragung von Leistungen steigt das zusätzliche Risiko. Mittelfristig sollte die Stadtverwaltung zum Jahr 2030 daher eine Kündigung in Erwägung ziehen, um die Leistungen dann insgesamt mit den jetzt bestehenden Zusatzvereinbarungen auf eine neue vertragliche Grundlage zu stellen.
Herr Dehnen ergänzt als Beispiel für eine signifikante Änderung in den Leistungsstrukturen die Einführung eines neuen Sammelsystems.
Für Bürgermitglied Dr. Wendenburg ist die Nichtkündigung zum jetzigen Zeitpunkt sehr gut begründet. Gleichwohl ist die Neuaufstellung der Abfallwirtschaft in Braunschweig zum 1. Januar 2031 erforderlich. Er verweist hierzu insbesondere auf die von der Europäischen Union im Rahmen des European Green Deal vorbereitete völlige Umstrukturierung der Abfallwirtschaft.
Ratsherr Köster bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und der ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) als Erfolgsgeschichte. Er verweist dazu u.a. auf die Gebührenhöhe und den dafür entgegengebrachten Leistungsumfang, hebt aber auch die Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitsplatzsicherheit hervor. Für die CDU-Fraktion kündigt Ratsherr Köster die Zustimmung zu den Beschlussvorlagen 23-21202 (TOP 7) und 23-21222 (TOP 8) an. Er fragt die Verwaltung abschließend, bis wann den Gremien konkrete Handlungsoptionen vorgelegt werden.
Stadtbaurat Leuer bittet um Berücksichtigung, dass im Zuge der Nichtkündigung die Priorität der Verwaltung zunächst beim Abschluss der Begleitvereinbarung im Laufe des Jahres 2023 liegt. Im Hinblick auf die bevorstehenden gesetzlichen Herausforderungen in der Abfallwirtschaft wird die Verwaltung die Bearbeitung allerdings aufnehmen und binnen Jahresfrist ein Ergebnis vorlegen.
Aus Sicht von Ratsfrau Arning wurde die Zeit zur Vorbereitung auf ein derart komplexes Thema zu gering bemessen. Auf ihre Nachfragen erläutert Stadtbaurat Leuer, dass die Verwaltung die aktive Erklärung der Nichtkündigung beabsichtigt. Dies soll im Zusammenhang mit dem Abschluss der Begleitvereinbarungen erfolgen. Zur möglichen Veräußerung von Grundstücken informiert er über das der Stadt für den Fall der Beendigung der Leistungsverträge eingeräumte dinglich gesicherte „Zugriffsrecht“ auf diese Grundstücke. Entsprechende Regelungen werden die abzuschließenden Begleitvereinbarung vorsehen.
Ratsherr Dr. Plinke erklärt für die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN die Unterstützung der Verwaltungsvorlage. Die Sicherheit der Arbeitsplätze bei der ALBA führt er als einen der ausschlaggebenden Gründe für die Zustimmung an. Er bittet die Verwaltung jedoch auch, sehr frühzeitig Überlegungen anzustellen, wie den künftigen Herausforderungen beim Thema Abfallwirtschaft begegnet werden kann.
Ratsherr Tegethoff bringt zunächst die Wertschätzung für die geleistete Arbeit der ALBA-Beschäftigten zum Ausdruck. Nach seiner Auffassung könnte eine Rekommunalisierung bspw. in Form einer ÖPP GmbH große Vorteile in Bezug auf Flexibilität, Arbeitsplatzsicherung und Wirtschaftlichkeit haben. Er wünscht sich deshalb bereits jetzt die Wahl eines zukunftsträchtigeren Ansatzes und erklärt für die Gruppe Die FRAKTION. - DIE LINKE., Volt und Die PARTEI, die Beschlussvorlagen 23-21202 (TOP 7) und 23-21222 (TOP 8) abzulehnen.
Aus Sicht von Ratsherr Kühn sind die aus den Gutachten getroffenen Schlussfolgerungen zutreffend. Als wichtig sieht er den Ausblick in die Zukunft an. Bereits frühzeitig sollte sich deshalb auf die Wahrnehmung der Straßenreinigung/Winterdienst und der Abfallentsorgung ab dem Jahr 2031 vorbereitet werden. Er hofft diesbezüglich auf eine ergebnisoffene Diskussion, die für die Stadt Braunschweig und die Bürgerinnen und Bürger ein optimales Ergebnis bringt.
Zur neuen Biovergärungsanlage erklärt Ratsherr Kühn seine Erwartung, dass diese bis Ende 2025 in Betrieb genommen werden kann. Sofern Hinderungsgründe bekannt werden, sollen diese frühzeitig im Ausschuss benannt werden.
Ratsherr Wirtz kündigt für die AfD-Fraktion die Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage im Rat an. Vor dem Hintergrund notwendig werdender Änderungen der Leistungsverträge erwartet er zu den konkreten Problempositionen im Vertragswerk entsprechende Vorschläge.
Beschluss:
1. „Die Stadt Braunschweig übt das ihr bis zum 31. Dezember 2023 zustehende Recht zur ordentlichen Kündigung der zwischen ihr und der ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) geschlossenen Leistungsverträge I (Straßenreinigung und Winterdienst) und II (Abfallwirtschaft) nicht aus.
2. Die schriftliche Mitteilung an ALBA über den Beschluss zur Nichtkündigung der Verträge erfolgt erst, nachdem zwischen der Stadt und ALBA eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die in Ziffer 3.6 der Beschlussvorlage beschriebenen Grundstücksfragen geschlossen wurde."
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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529,1 kB
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