Rat und Stadtbezirksräte
26.04.2023 - 10 Gründung eines Jugendparlaments und Einrichtung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Albinus
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 26.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zur Erweiterung der Jugendbeteiligung in Braunschweig werden folgende Maßnahmen beschlossen, die nach Inkrafttreten des Haushalts 2023/2024 und der Erteilung der Fördermittelzusage aus dem Programm Resiliente Innenstädte umgesetzt werden können:
1. Es wird ein Jugendparlament gegründet. Dabei berät die Verwaltung die AG Jugendparlament bei den Formalitäten zur Gründung eines Jugendparlaments (Satzung, Geschäfts- und Wahlordnung etc.). Sie prüft die rechtliche Einbettung unter Beachtung der Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag.
2. Als zentrale Anlaufstelle für Jugendliche und zur Bündelung der Beteiligungsformate wird ein Jugendbüro eingerichtet.
3. Die Verwaltung sucht geeignete Räumlichkeiten in der Innenstadt für das Jugendbüro und das Jugendparlament.
4. Die Finanzierung des Personals, der Miete sowie der Einrichtung und Ausstattung der Räumlichkeiten (Mobiliar, digitale Infrastruktur etc.) erfolgt über das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte".
5. Dem Jugendbüro werden für die organisatorische Begleitung und fachliche Unterstützung des Jugendbüros und des Jugendparlaments sowie für digitale Beteiligungsmöglichkeiten 2,5 zusätzliche Stellen zunächst für die Dauer des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte" zugeordnet.
6. Dem Jugendbüro wird ein jährliches Budget in Höhe von 50.000 € insbesondere für Beteiligungsaktionen und -projekte zugeordnet. Dem Jugendparlament werden 20.000 € pro Jahr zur freien Projektplanung und 5.000 € pro Jahr für Kosten der allgemeinen Verwaltung zur Verfügung gestellt.
