Rat und Stadtbezirksräte
25.04.2023 - 7 Widmung von Verkehrsflächen zu Gemeindestraßen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 25.04.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Vorlage.
Herr Kühn stellt eine Frage zum Sachstand der Umbenennung der Schwartzkopffstraße.
Die Verwaltung gibt folgende Stellungnahme:
Im Zuge der Vorbereitungen für eine zukünftige Benennung des in Teilen neuzugestaltenden Verbindungsweges zwischen Schwartzkopffstraße und Fichtengrund hat die Verwaltung im Jahr 2021 routinemäßig den zuständigen Heimatpfleger um Namensvorschläge gebeten. Der Heimatpfleger hat der Verwaltung am 4. August 2021 zwei Vorschläge (Alter Lazarettweg/Am alten Lazarett und Zum Lämmchenteich) per E-Mail übermittelt. Die weiteren Vorschläge des Heimatpflegers waren der Verwaltung bis heute nicht bekannt.
Im Rahmen der Eignungsprüfung ist die Verwaltung mit den beiden bekannten Namensvorschlägen auch an das Klinikum als Hauptanlieger der zu benennenden Straße herangetreten. Das Klinikum hat vor dem Hintergrund der Außendarstellung des neuen hochmodernen Klinikstandortes den nachvollziehbaren Wunsch geäußert, den Namen Lazarettweg nicht aufzugreifen. Das Klinikum wurde deshalb gebeten, auch eigene Vorschläge vorzulegen.
Die äußerst umfangreichen Planungs- und Baumaßnahmen im Zuge der Realisierung der neuen Zentralklinik haben auch Auswirkungen auf Verlauf und Gestaltung des betroffenen Straßenabschnitts. Die entsprechenden Ergebnisse waren daher noch abzuwarten. Zusätzliche Beeinträchtigungen aufgrund der Corona-Pandemie haben in der Folge weitere Verzögerungen mit sich gebracht, die sich auch auf die vorbereitenden Arbeiten und Prüfungen im Zusammenhang mit der Straßenbenennung ausgewirkt haben.
Nach jüngster Wiederaufnahme der Gespräche mit dem Klinikum wurden von dort keine eigenen Namensvorschläge unterbreitet. Mit Blick auf die bestehenden Anlieger und auch die verbreitete (wenn auch falsche) Nutzung der Bezeichnung Schwartzkopffstraße besteht aber Einigkeit mit dem Klinikum, dass die Verlängerung der bestehenden, nördlich der Autobahn gelegenen Schwartzkopffstraße bis hin zum Fichtengrund eine sinnvolle Benennungslösung darstellt. Diese bereits von Beginn an als Alternativlösung zu einer Neubenennung betrachtete Variante bietet den Vorteil, dass keine bestehenden Anlieger durch eine Änderung ihrer Adresse belastet werden (z.B. der Golfclub). Darüber hinaus hat sich im Rahmen der Vorbereitungen herausgestellt, dass der Name Schwartzkopffstraße für den eigentlich unbenannten Straßenabschnitt sich bereits verbreitet hat und teilweise in Planungen und im Sprachgebrauch Verwendung findet. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung zur Minimierung der Anliegeraufwände und Stärkung der örtlichen Orientierung die Verlängerung der Schwartzkopffstraße bis zum Fichtengrund vorschlagen.
Bezüglich der Gremienzuständigkeit hat die eingehende Prüfung der Verwaltung ergeben, dass der zu benennende Straßenabschnitt eine Stadtbezirksgrenze überschreitet, d. h. die Straße geometrisch in zwei Stadtbezirken verläuft (130 Mitte und 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode). Die Beschlusskompetenz geht in diesem Fall gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG von den Stadtbezirken auf den Rat über.
Herr Bezirksbürgermeister Kühn bittet die Verwaltung den Heimatpfleger entsprechend zu informieren.
Anlagen zur Vorlage
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61,1 kB
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235,1 kB
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