Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.04.2023 - 6.1.1 Verbesserung der Wohnsituation im Vienna House

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Wortprotokoll

Die Beantwortung wird schriftlich zur Kenntnis gegeben.

 

Frau Jaschinski-Gaus ergänzt, dass es im Haus 1 oder 2 des Vienna-Haus eine weitere Küche gäbe. Vor Jahren habe es dort jedenfalls ein asiatisches Restaurant mit entsprechender Küche gegeben. Sie regt an, dass die Stadtverwaltung bei Vermieter nachfragen könne, ob die Küche vorhanden und nutzbar sei. Zudem seien nach der ihr bekannten Zahlen noch Zimmer unbelegt. Sie möchte wissen, warum statt einer Unterbringung im ehemaligen Hotel ukrainische Geflüchtete in der Sporthalle Naumburgstraße untergebracht werden. Bzgl. der Internetverbindung bittet sie die Stadtverwaltung, sich als Mieter verstärkt zu kümmern, da sich die Menschen über das Hotel-WLAN einwählen müssten. Eine stabile Internetverbindung sei wichtig, da sich die Geflüchteten mit Ihren Angehörigen austauschen oder auch Homeschoolingangebote nutzen möchten.

 

Herr Klockgether stimmt Frau Jaschinki-Gaus zu, dass sowohl im Vienna-Haus als auch in der Sporthalle Naumburgstraße eine Belegung stattfindet. Mit Stand vom 31.03.2023 habe man im Vienna-Haus 122 Personen und in der Sporthalle 21 Personen untergebracht. Der Schwerpunkt der Unterbringung liege somit klar erkennbar auf dem Vienna-Haus. Die Sporthalle werde als Notunterkunft und Erstanlaufstelle genutzt. Das Vienna-Haus diene durch den Betreiber DRK vorrangig für Menschen mit medizinischem Handicap. Andererseits bestehe das ehemalige Hotel vorwiegend aus Zweibettzimmern, sodass es für die Unterbringung von größeren Familien weniger gut geeignet ist. Zum Thema WLAN gebe es die vertragliche Regelung, dass der Betreiber zuständig ist, das WLAN zur Verfügung zu stellen. Da an dieser Stelle auf vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen wird, ist es korrekt, dass man sich über das Hotel-WLAN verbinden muss. Eine Verbindung sei in jeden Fall möglich. Man sei bereits in Gesprächen mit dem DRK, um Verbesserungen herbeizuführen. Da es sich jedoch um eine angemietete Liegenschaft handelt, seien die freien Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Bzgl. der Frage nach der Küche habe er den Informationsstand, das dort, wo ein mongolisches Restaurant gewesen sei, die entsprechende Küche nicht mehr zulässigerweise betrieben werden darf.

 

Herr Grieshaber stimmt zu, dass die vorhandene Küche die gesetzlichen Auflagen nicht mehr erfüllen würden. Man wolle zu einem späteren Zeitpunkt in die Möglichkeit der Selbstverpflegung übergehen, sodass es dann erforderlich werde, mehrere kleine Küchenzeilen aufzubauen.

 

Herr Logosu-Teko stellt heraus, dass es um einen Betreibervertrag ginge, der auf den Prüfstand zu stellen seie. Es sei ein Grundbedürfnis, selbst über die eigenen Essgewohnheiten zu bestimmen. Dass Selbstversorgung derzeit nicht vorgesehen ist, stelle ein erhebliches Problem dar, denn in vielen Kulturkreisen gehöre gemeinschaftliches Kochen und Essen zum täglichen Leben dazu. Bzgl. der Thematik WLAN befürworte er ein zusätzliches Netz für die Bewohner, da er das Aufrechterhalten des Kontaktes zu Angehörigen für essentiell halte. Weiterhin regt er an, den Kontakt zu einer festen Ansprechperson zu suchen, um alle künftigen Fragen klären zu können.

 

Herr Mehmeti schließt sich Herrn Logosu-Teko an. In vielen Ländern sei es üblich, in sehr großen Gruppen zu kochen. Er fragt, was notwendig sei, um die Küche wieder nutzbar zu machen.

 

Frau Jaschinski-Gaus fragt ebenfalls, was dagegen spräche, die Küche zu nutzen bzw. herzurichten. Die momentan im Vienna-Haus lebenden Menschen müssten die Cateringverpflegung in Anspruch nehmen. Bei medizinischen Handicaps oder auch im Säuglingsalter sei teilweise auf eine bestimmte Ernährung zu achten. Es fehle an etlichen Dingen bspw. an Mikrowellen und Kühlschränken, um bspw. Medizin oder Babynahrung zu lagern.

 

Herr Klockgether sagt, man seie sich einig, dass die Möglichkeit der Selbstversorgung das Optimum darstellen würde. In den Wohnstandorten, wo Küchen verfügbar sind, stelle man dies auch zur Verfügung. Dies habe man von Anfang an so geplant, da es u.a. auch für die Stadtverwaltung die kostengünstigere Lösung ist, auf der anderen Seite aber auch einen wichtigen Bestandteil der Alltagsgestaltung der Geflüchteten darstellt. Wenn man Unterkünfte zur Verfügung stellt, müsse man mit den Gegebenheiten leben und arbeiten, die vorhanden sind. Man müsse allerdings eine geordnete Ernährung von Menschen sicherstellen, die teilweise auch medizinische Handicaps haben. Daher sei die Überlegung der Verwaltung, wie auch in der Beantwortung der Anfrage dargestellt, ob man zu einer dauerhaften Nutzung des Vienna-Hauses kommen kann. Dies sei im Augenblick keinesfalls sichergestellt, da man nur einen befristeten Mietvertrag sowie Betreibervertrag mit dem DRK habe. Dies hänge u.a. von dem Eigentümer und Vermieter ab. Wenn dies gelingen sollte, würde man gemeinsam mit der Bauverwaltung eine Küchenstruktur errichten um den Weg in die Selbstversorgung zu ebnen. Dies würde man jedoch nicht über die Sanierung der maroden, bereits vorhandenen Großküche erreichen, sondern über das Aufstellen einzelner Küchenblöcke. In der Saarbrückener Str. habe man damit bereits gute Erfahrungen gemacht. Man habe zwar nicht für jede Wohneinheit eine eigene Küchenzeile, jedoch habe sich die gemeinsame Nutzung gut eingespielt. Von den Sporthallen, in denen ebenfalls keine Selbstversorgung möglich ist, wolle man wegkommen und die Menschen in andere Unterkünfte mit Selbstversorgung unterbringen.

Zum Thema WLAN sei man froh, den Menschen überhaupt ein WLAN-Netz zur Verfügung stellen zu können. Die Nutzung sei zwar gelegenlich etwas unkonfortabel, jedoch wäre eine Erreichbarkeit gesichert.

 

Herr Logosu-Teko fragt, was dagegen spräche, den Betreibervertrag neu zu verhandeln.

 

Herr Klockgether erklärt, dass der laufende Vertrag bis 02.08.2023 festgelegt sei. Bis August seien daher keine Änderungen möglich. Danach bestünde die Frage, ob man eine Daueranmietung vornehmen oder sogar den Kauf der Immobilie tätigen wird. Bei einer dauerhaften Anmietung wäre die Änderung der vertraglichen Regelungen ebenfalls möglich.

 

Herr Volkmann fragt, ob bereits Gespräche und Verhandlungen über die Geschehnisse ab August geführt werden.

 

Herr Klockgether antwortet, dass derzeit insbesondere Verhandlungen mit dem Eigentümer geführt werden.

 

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