Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.05.2023 - 36 Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig Jahresabsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Sommerfeld erläutert, dass aus seiner Sicht der Gewinn der Nibelungen-Wohnbau-GmbH in der Gesellschaft verbleiben sollte und für preiswerteren bzw. die Schaffung von mehr Wohnraum verwendet werden und nicht an die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH ausgeschüttet werden sollte. Da er gegen eine Ausschüttung des Gewinns stimmen werde, beantragt Ratsherr Sommerfeld eine getrennte Abstimmung der Punkte 2 I und 2 II.

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Beschluss:

 

„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

1. der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,

 

2. der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,

 

in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I. Der Jahresabschluss 2022, der einen Jahresüberschuss von 3.186.430,50 € sowie nach Einstellung von 2.093.215,25 € in die Bauerneuerungsrücklage einen Bilanzgewinn von 1.093.215,25 € ausweist, wird festgestellt. Der in die Bauerneuerungsrücklage einzustellende Betrag berechnet sich entsprechend der zwischen Stadt Braunschweig, Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig und Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH getroffenen Vereinbarung vom 7. März 2016.

 

II. Der Bilanzgewinn in Höhe von 1.093.215,25 € wird in Anwendung der in I. genannten Vereinbarung und gemäß § 17 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in voller Höhe an die Gesellschafterin Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH ausgeschüttet.“

 

 

 

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Antrag zur Geschäftsordnung auf getrennte Abstimmung

 

Abstimmungsergebnis zu Nr. 2 I:

Dafür: 10     Dagegen: 0     Enthaltung: 0

 

Abstimmungsergebnis zu Nr. 2 II:

Dafür: 9     Dagegen: 1     Enthaltung: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise