Rat und Stadtbezirksräte
04.05.2023 - 51 Leistungsverträge I (Straßenreinigung und Winte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 51
- Datum:
- Do., 04.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:13
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Sommerfeld stellt Nachfragen zu der Beschlussvorlage u. a. zur vertraglich vereinbarten Rückübertragung von Grundstücken auf die Stadt Braunschweig, welche innerhalb des Alba-Konzerns weiter veräußert wurden, ferner zum Verbleib der ALBA GmbH in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Stadtbaurat Leuer und Herr Erster Stadtrat Geiger beantworten die Nachfragen und erläutern das vorgeschlagene Verfahren - auch im Hinblick auf die Grundstücksübertragungen - bezüglich der Nicht-Kündigung der Leistungsverträge I (Straßenreinigung und Winterdienst) und II (Abfallwirtschaft) zwischen der Stadt Braunschweig und der ALBA Braunschweig GmbH. So hat die Übertragung der betroffenen Grundstücke auf die Stadt Braunschweig erst zum Ende der Vertragslaufzeit zu erfolgen.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake weist auf die ausführliche Beratung im AMTA am 2. Mai 2023 hin, bei der auch eine Vorstellung zu den Leistungsverträgen durch die Beratungsunternehmen erfolgt ist.
Beschluss:
1. „Die Stadt Braunschweig übt das ihr bis zum 31. Dezember 2023 zustehende Recht zur ordentlichen Kündigung der zwischen ihr und der ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) geschlossenen Leistungsverträge I (Straßenreinigung und Winterdienst) und II (Abfallwirtschaft) nicht aus.
2. Die schriftliche Mitteilung an ALBA über den Beschluss zur Nichtkündigung der Verträge erfolgt erst, nachdem zwischen der Stadt und ALBA eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die in Ziffer 3.6 der Beschlussvorlage beschriebenen Grundstücksfragen geschlossen wurde.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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529,1 kB
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