Rat und Stadtbezirksräte
03.05.2023 - 7 Leitlinien und Grundsatzkonzept für Bürgerbetei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Kornblum
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 03.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:06
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Protokollnotiz: Ratsfrau Johannes verlässt um 15:51 Uhr die Sitzung.
Frau Bollmann führt in die Vorlage ein.
Ratsfrau Jalyschko hebt die Bedeutung der Bürgerbeteiligung für die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN hervor. Zu ihrer Nachfrage zur Bereitstellung personeller Ressourcen legt Frau Bollmann dar, dass für die Durchführung von Bürgerbeteiligungen grundsätzlich Ressourcen benötigt werden. Von der Verwaltung kann neben den bereits wahrgenommenen Beteiligungen unterschiedlicher Art keine hohe Zahl weiterer Beteiligungsformate initiiert werden. Dabei gilt es, die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen für die bereits von der Verwaltung wahrgenommenen Bürgerbeteiligungen und die noch zu initiierenden Bürgerbeteiligungsformate zu berücksichtigen, damit die Verwaltung gute Bürgerbeteiligungsformate umsetzen kann.
Protokollnotiz: Ratsfrau Johannes nimmt ab 15:57 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Ratsherr Tegethoff verweist auf die vorangegangene Beratung im Arbeitskreis, bei der zwei unterschiedliche Perspektiven der Bürgerbeteiligung festzustellen waren. Nach der Geschäftsordnung ist es das Ziel des Arbeitskreises, Leitlinien und ein Grundsatzkonzept zu entwickeln, welches Beteiligung und Mitsprache von Einwohnerinnen und Einwohnern an Projekten der Stadt Braunschweig regelt und damit nur die Perspektive der Verwaltung behandelt. Es sollte aus seiner Sicht jedoch auch die Perspektive der Einwohnerinnen und Einwohner hinreichend berücksichtigt und die Ziele des Arbeitskreises um diesen Aspekt entsprechend ergänzt werden, um die Menschen stärker einzubinden. Er kündigt aus diesem Grunde für die Abstimmung über die Vorlage an, sich zu enthalten.
Protokollnotiz: Ausschussvorsitzender Ratsherr Kühn unterbricht die Sitzung für eine Sitzungspause von 16:05 Uhr bis 16:22 Uhr.
Ratsherr Tegethoff stellt aufgrund des aus seiner Sicht noch vorhandenen Abstimmungsbedarfs den Antrag, die Beschlussvorlage passieren zu lassen.
Ratsfrau Mundlos bittet darum, in der Präambel einen kurzen Hinweis zur Verdeutlichung zu ergänzen, dass Bürgerbeteiligungsverfahren die Entscheidungsfindung ergänzen, die Verantwortung für eine Entscheidung über Projekte jedoch nach Kommunalverfassungsrecht den gewählten politischen Vertreterinnen und Vertretern in den Ratsgremien obliegt. Dadurch sollen falsche Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger vermieden werden.
Ratsfrau vom Hofe teilt die vorgetragene Kritik an einer unzureichenden Aussage zum Grad der Beteiligung nicht. An verschiedenen Stellen wird dargelegt, dass die abschließende Entscheidung den gewählten Vertreterinnen und Vertretern zufällt und welche Beteiligungsmöglichkeiten die Bürgerinnen und Bürger haben. Eine deutlichere Formulierung könnte auf interessierte Personen eine negative Wirkung entfalten.
Ratsherr Tegethoff erklärt zur Anregung von Ratsfrau Mundlos, dass die Leitlinien im Arbeitskreis abgestimmt wurden. Insofern schlägt er vor, diese im weiteren Verfahren für die Erarbeitung des Grundsatzkonzeptes zu berücksichtigen.
Protokollnotiz: Ratsfrau Johannes verlässt um 16:30 Uhr die Sitzung.
Aus Sicht von Ratsherr Mehmeti sollte im Vorfeld jedes Beteiligungsverfahrens den Teilnehmenden vermittelt werden, dass die abschließende Entscheidung den politischen Gremien vorbehalten ist. Konkrete Änderungen an Formulierungen sollten ggf. in einem Änderungsantrag vorgebracht werden. Der vorliegenden Beschlussvorlage erklärt er seine Zustimmung.
Protokollnotiz: Ratsfrau Johannes nimmt ab 16:32 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Ratsfrau Mundlos erklärt für die CDU-Fraktion, der Beschlussvorlage in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Herr Mollerus unterstreicht für das Beteiligungsverfahren die Bedeutung von Transparenz und einer deutlichen Aussage an die Öffentlichkeit, in welchem Grad die Beteiligungsmöglichkeit besteht. Diese Frage wurde bereits im Arbeitskreis diskutiert, aktuell aber noch nicht in die Leitlinien aufgenommen. Nach seiner Kenntnis besteht ein breiter Konsens, dass der Grad der Beteiligung im Grundsatzprogramm zu definieren ist. Die Verwaltung hat hierzu das zwingende Erfordernis verdeutlicht, um mögliche Enttäuschungssituationen bei den Teilnehmenden zu vermeiden.
Ausschussvorsitzender Ratsherr Kühn lässt zunächst über den Antrag auf passieren lassen abstimmen. Nach der Feststellung, dass dieser abgelehnt wird, lässt der Ausschussvorsitzende über die Beschlussvorlage 23-21224 abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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222,8 kB
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