Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.06.2023 - 5 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Neus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Weikum (Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation).

 

Frau Weikum stellt die Vorlage vor. Sie unterstreicht, dass aufgrund der Bauvoranfrage eine schnelle Reaktion erforderlich ist. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan sei erforderlichr den Erlass einer Veränderungssperre.

 

Auf Nachfrage von Frau Sewella antwortet Frau Weikum, dass die Umsetzungsdauer für den Bebauungsplan von der Mitwirkung des Antragstellers abhängt. Die Veränderungssperre gelte für zwei Jahre mit der Option für die Verlängerung um ein weiteres Jahr und ggf. ein weiteres Jahr. Die Behandlung des Vorhabens nach § 34 BauGB gebe der Stadt weniger Gestaltungsspielraum und Steuerungsmöglichkeiten als im Rahmen eines Bebauungsplanes.

 

Herr Scherf fragt, wieso an dieser Stelle die Schaffung von Wohnraum verhindert werden soll. Frau Weikum antwortet, dass die betreffende Fläche die letzte glichkeit innerhalb des stark verdichteten Quartiers bietet, Maßnahmen zur Reduzierung von Defiziten in der öffentlichen Infrastruktur umzusetzen, insbesondere bei der grünen Infrastruktur, wie Kinderspielplatz und der sozialen Infrastruktur, wie Kita-Bedarfe.

 

Frau Grumbach-Raasch signalisiert grundsätzlich Zustimmung. Sie kritisiert jedoch, weshalb die Anwendung des kommunalen Baulandmodells lediglich geprüft werden soll, zumal es bereits beschlossen wurde. Frau Weikum antwortet, dass r Innenstadtlagen vom Beschluss abgewichen werden kann. Der Hebel wirke nur, wenn vorher noch kein Baurecht bestanden hat. Auf Nachfrage von Frau Sewella bestätigt Frau Weikum, dass die Anwendung des Modells bei Innenstadtlagen gesondert geprüft wird.

 

Herr Hillger begrüßt den Beschlussvorschlag.

 

Herr Glaser weist darauf hin, dass sich das Verfahren Feldstraße/Kälberwiese über zehn Jahre hingezogen hat. Er fragt, ob mit der Planung Investoren abgeschreckt werden könnten, zumal Wohnraum benötigt werde. Frau Weikum antwortet, dass die Verfahren Feldstraße und Ernst-Amme-Straße nicht vergleichbar seien. Die vom Investor beantragte Planung kann aus Datenschutzgründen zurzeit nicht veröffentlicht werden, da dies mit dem Investor bisher noch nicht abgestimmt wurde.   

 

Frau Sewella betont, dass Neubauten in der Vergangenheit häufig dem gehobenen Segment angehörten.

 

Herr Richter fragt, wann mit Planunterlagen gerechnet werden kann.

 

Herr Paruszewski fragt, warum es nicht bereits einen Bebauungsplan für den Bereich gibt. Frau Weikum erklärt, dass ein Bebauungsplan nur dann aufgestellt wird, sobald und soweit dies erforderlich ist. Bisher war dies an dieser Stelle nicht erforderlich gewesen.

 

Frau Johannes begrüßt die Planung. Auch Grünflächen stellen soziale Infrastruktur dar.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella lässt über die Vorlage abstimmen. 

 

 

 

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Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):

„Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Neustadtring / Hermannstraße“, NP 47 beschlossen.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

16 dafür 1 dagegen 0 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise