Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

15.06.2023 - 17 Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss:

 

1. Die Bereitstellung von bis zu 40 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2024 für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 10 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe bzw. zum Angestelltenlehrgang II - wird genehmigt. Um sicherstellen zu können, dass möglichst alle Stellen besetzt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, allen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern ein Einstellungsangebot für eine Einstellung als Nachwuchskraft für diese Laufbahn zu erteilen.

 

2. Die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. August 2024 wird genehmigt.

 

3. Die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/ gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.

 

4. Die Einstellung von bis zu 10 Auszubildenden für den Beruf der Kauffrau/des Kaufmannes für Büromanagement wird zum 1. August 2024 genehmigt. Den einzustellenden Auszubildenden wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie die Ausbildung erfolgreich abschließen und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

 

5. Die Bereitstellung von 8 Ausbildungsplätzen für ein duales Studium in unterschiedlichen dualen Studiengängen wird zum 1. August 2024 genehmigt. Außerdem wird zum 1. August 2024 ein Stipendium für den Studiengang Verwaltungsinformatik an der Hochschule Hannover angeboten. Die unbefristete Übernahme wird zugesichert, sofern das Studium erfolgreich abgeschlossen wird und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

 

6. Die Einstellung von bis zu 10 Nachwuchskräften für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung wird zum 1. August 2024 genehmigt. Nach der Erstausbildung werden diese Nachwuchskräfte bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.

 

7. Sollte sich in einzelnen Berufen ein bisher nicht absehbarer Bedarf ergeben, wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, diese Ausbildungsplätze im Rahmen der beschlossenen Ressourcen flexibel zu besetzen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 11      Dagegen: 0      Enthaltung: 0

Erläuterungen und Hinweise