Rat und Stadtbezirksräte
27.06.2023 - 12 Befugnisse zur Verkehrsregelung bei gemeindlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 27.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Abweichend von § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 S. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) werden die Befugnisse für die Verkehrsregelung zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 6 Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) fortan der Feuerwehr Braunschweig übertragen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Abs. 1 NBrandSchG nicht gefährdet wird.
