Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

27.06.2023 - 12 Befugnisse zur Verkehrsregelung bei gemeindlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Abweichend von § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 S. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) werden die Befugnisse für die Verkehrsregelung zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 6 Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) fortan der Feuerwehr Braunschweig übertragen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Abs. 1 NBrandSchG nicht gefährdet wird.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Erläuterungen und Hinweise