Rat und Stadtbezirksräte
24.08.2023 - 6.1 Anpassung der leistungsgerechten Bezahlung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 24.08.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Angesichts des enormen Fachkräftemangels im Bereich der Kinderbetreuung und dem damit drohenden Wegfall von Betreuungsplätzen kommt der Kindertagespflege eine zunehmende Bedeutung zu. Es ist deshalb zur Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes der Kindertagespflege erforderlich, neben der bisher laufenden Imagekampagne die bisher geltenden Fördersätze in Bezug auf die Förderleistung und die Sachkosten zu erhöhen. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die Förderrichtlinien (zuletzt angepasst mit Beschluss 22-19983 vom 20.12.2022) spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wie folgt zu überarbeiten:
1. Grundsätzlich bleibt die bisherige Entgelt-Struktur mit einer laufenden Förderung nach geleisteter Betreuungsstunde und gestaffelt nach Erfahrungsstufen erhalten.
2. Die Bezahlung erfolgt fortlaufend. Da Kindertagespflegepersonen selbstständig tätig sind, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Fortzahlung von Ausfallzeiten wie Urlaub oder Krankheit. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird aber von einer Rückforderung der Kindertagespflegeentgelte bei Ausfallzeiten bis zu 30 Tagen im Jahr abgesehen.
3. Der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung wird so erhöht, dass in dem Betrag für die Betreuungsstunde auch die geleisteten Stunden für Elternarbeit, Qualifizierung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Verwaltung angemessen berücksichtigt werden.
4. Das Basisentgelt wird jährlich dynamisiert.
5. Es wird ein Fördermodell erarbeitet, das bei angemieteten Räumen die Raumkosten und Betriebskosten angemessen mitfinanziert.
