Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.08.2023 - 5 Erweiterung der Grundschule Broitzem zur Ganzta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Schulze und Frau Wiehle vom Fachbereich Schule.

 

Frau Schulze erläutert die Beschlussvorlage vom 9. August 2023. Einleitend wird darauf hingewiesen, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsgrundschulplatz besteht. Aktuell sind in der Stadt Braunschweig 21 von 39 Grundschulen im Ganztagsbetrieb. Alternativ zum Ganztagsbetrieb der Grundschule bietet die Stadt die Schulkindbetreuung in den Grundschulen an. 

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok regt an, über die beabsichtigte Sanierung des Vereinsheims des SV Broitzem auch den Sportverein zu informieren und zu beteiligen. Ebenso sollten die Anlieger der benachbarten Straßen „Siedlung“ und „Osterbeek“ über die beabsichtigte Erweiterung der Grundschule Broitzem und deren Sanierung unterrichtet werden.

 

Frau Schlaak weist daraufhin, dass die Pausenhalle r größere Veranstaltungen, wie z.B. die Broitzemer Seniorenweihnachtsfeier mit über 200 Personen, erhalten bleiben soll. Frau Schulze informiert, dass in der Pausenhalle lediglich die Errichtung eines Stuhllagers in der Größe von ca. 20 m² geplant ist. Ansonsten wird die Pausenhalle auch nach der Sanierung für größere Veranstaltungen wieder zur Verfügung stehen.

 

Auf Anfrage von Herrn Krauth teilt Frau Schulze mit, dass die Entwurfsplanung 2026 beginnen soll und eine Fertigstellung für das Schuljahr 2028/2029 geplant ist. Auf weitere Nachfrage von Herrn Krauth nach der energetischen Sanierung informiert Frau Wiehle, dass die energetische Sanierung in der späteren Detailplanung geprüft wird.

 

Auf Anfrage von Frau Bratschke nach der späten Realisierung der Grundschule Broitzem zur Ganztagsschule und dem Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 auf einen Ganztagsgrundschulplatz erläutert Frau Schulze, dass der dazwischenliegende Zeitraum mit der Schulkindbetreuung abgedeckt wird.

 

Frau Richter weist auf das marode Dach in der Sporthalle und in den Umkleidekabinen hin. Frau Wiehle informiert, dass das Thema der Bauverwaltung bekannt ist und Berücksichtigung bei der Sanierung finden wird.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok spricht sich gegen einen Verkauf der Liegenschaft Große Grubestraße 30 nach dem Auszug der Schule aus. Begründet wird die Ablehnung damit, dass aktuell ein Teil der Liegenschaft Große Grubestraße 30 an Privatpersonen vermietet ist und dass das Broitzemer Jugendzentrum „Schiene“ aktuell katastrophal untergebracht ist. Eine Unterbringung des Jugendzentrums am Standort Große Grubestraße 30 bietet sich an, ebenso die Unterbringung der Bezirksgeschäftsstelle West, da aktuell kein barrierefreier Zugang vorhanden ist. Weiterhin weist Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok daraufhin, dass auch das Familienzentrum Broitzem erst seit wenigen Monaten im Standort Große Grubestraße 30 untergebracht ist.

 

Auf Anregung von Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok wird der Beschluss wie folgt geändert:    

 

 

 

 

 

 

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Beschluss (geändert): (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)

Dem im Sachverhalt in Ziffer 2 beschriebenen Raumprogramm für den Umbau und die bauliche Erweiterung der Grundschule Broitzem im Zuge der Sanierung wird mit folgender Änderung zugestimmt.

 

1. Erhalt der Pausenhalle für größere Veranstaltungen.

2. Kein Verkauf der Liegenschaft Große Grubestraße 30.

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 14    dagegen: 0    Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise