Rat und Stadtbezirksräte
31.08.2023 - 6.1 Änderungsantrag - Bebauungsplan mit örtlicher B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 211
- Datum:
- Do., 31.08.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:
1. Es muss zwingend und rechtlich eindeutig sichergestellt sein, dass die zulässige Anzahl der Wohneinheiten nicht überschritten wird. Auch eine im Nachgang durch den Bauträger veranlasste Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten ist rechtssicher auszuschließen.
2. Die Wärmeversorgung des neuen Baugebiets erfolgt durch den Anschluss an das Fernwärmenetz.
3. Der vorzuhaltende Parkplatzschlüssel pro Wohneinheit ist so zu wählen, dass eine Mehrbelastung durch erhöhten Parkdruck auf der Glogaustraße ausgeschlossen wird. In diesem Zusammenhang ist der gesamte Verkehrsraum auf der Glogaustraße hinsichtlich der Parksituation neu zu betrachten und zu bewerten.
4. Während der Bauphase ist sicherzustellen, dass es nicht zu versehentlichen Eingriffen in den Baumbestand der erhaltenswerten Bäume kommen kann. Dafür ist durch den Bauträger ein fester Ansprechpartner vor Ort zu benennen, der zB durch Anlieger direkt vor Ort angesprochen werden kann.
5. Im Zuge der Erschließung der Entwässerung für das Neubaugebiet sind die Bestandsgebäude im Bereich Lübenstraße und Trebnitzstraße, wo auch bei leichtem Niederschlag einer enorme "Wasserproblematik" vorzufinden ist, an diesen Entwässerungskanal anzuschließen.
