Rat und Stadtbezirksräte
05.10.2023 - 6.1.1 Globale Minderausgabe - Kürzung im Bereich kult...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Prof. Dr. Hesse
- Datum:
- Do., 05.10.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Stellungnahme ist dem Ausschuss im Vorfeld zugegangen und wurde zur Kenntnis genommen. Auf ein Verlesen durch die Verwaltung wird verzichtet.
Ratsherr Sommerfeld kritisiert, die durch die Verwaltung vorgenommene Kürzung im Bereich der Tanzszene im Teilhaushalt des FB 41 sei durch den Ratsbeschluss „Haushalt 2023/2024 - Umsetzung der globalen Minderausgabe in Höhe von 16,0 Mio. € im Haushaltsjahr 2023“ (DS Nr. 23-22033) nicht legitimiert gewesen. Die Verwaltung hätte die Umsetzung (Kürzung) sofort gegenüber der Politik begründen müssen. Er verweist auf den Antrag „Tanzszene Braunschweig“ (DS Nr. 22-18435) und möchte wissen, wann die Verwaltung die Arbeit zur Umsetzung des Antrages aufgenommen hat.
Herr Dr. Malorny (FBL 41) verweist auf die Herausforderung der Parallelität von zusätzlichen Themenfeldern und neuen Projekten. Aufgrund der demgegenüber statischen Personalressourcen könnten nicht alle Projekte zeitgleich prioritär umgesetzt werden, auch wenn dies aus Sicht der Verwaltung im Interesse der Themen sicherlich wünschenswert wäre. Er verweist darauf, dass bereits die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Atelier- und Projekträumen der freien Kunstszene“ (Beschlussvorlage DS Nr. 23-21749) abschließend bearbeitet worden sei. Unmittelbar danach habe die Verwaltung die Arbeiten zur Richtlinie zur Förderung der Tanzszene aufgenommen.
Er verweist darauf, dass allein die Mitteleinstellung in den Haushalt nicht zu einer direkten Mittelverausgabung genüge. Neben der Etablierung einer Rechtsgrundlage in Form einer Richtlinie müssten auch die administrativen Prozesse der Antragsbearbeitung und Verbescheidung nachgezogen und organisiert werden. Auch dies müsse durch die ohnehin bereits vollständig ausgelasteten Sachbearbeitungen der Kulturförderung zusätzlich abgefangen werden.
Er fährt fort, dass das Besondere an dem Tanzförderprogramm der direkte Austausch mit verschiedenen Vertretern der hiesigen Tanzszene und dem Dachverband Freier Theaterschaffender Braunschweig e.V. sei. Dieser Austausch, der den kommunikativen Zielsetzungen des Kulturentwicklungsprozesses (KultEP) entspräche, koste zusätzliche Zeit. Zudem sei dabei deutlich geworden, dass eine Förderung der Infrastruktur nur einen Teil der Bedürfnisse der Tanzszene abdecke und auch eine Unterstützung für Auftrittsmöglichkeiten und die IT-Infrastruktur von dort gewünscht werde. Diese zusätzlichen Bedarfe mussten mit dem Tanzkonzept abgeglichen werden und eine Strategie zum Umgang damit entwickelt werden.
Ratsherr Glogowski bemängelt, die Tanzszene sei nun das erste Opfer, dass zum Zwecke des geplanten „Zentrums für Musik“ gebracht werde. Die Politik und die Verwaltung müssten sich zukünftig genau überlegen, welche Projekte angestrebt würden, um diesen Effekt zu vermeiden.
Herr Dr. Malorny erklärt dazu, dass alle Themenfelder von der Verwaltung so sach- und ressourcengerecht wie möglich erfüllt würden. Die jüngsten großen, Projekte, u.a. zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur der Stadt, stellten neben den bestehenden kulturellen Themen, wie der Umsetzung des KultEP und den Standardaufgaben wie u.a. der Kulturförderung, zweifelsohne eine große Herausforderung dar. Dabei verweist er auf seine anfänglichen Hinweise auf die gerade im klassischen Verwaltungsbereich personell nur sehr eng ausgestattete Kulturverwaltung.
Ratsherr Glogowski erwidert, er habe sich mit seiner Kritik nicht an die Verwaltung, sondern an die Politik wenden wollen.
Ratsherr Flake kommentiert, bereits in der letzten Ausschusssitzung sei klar gewesen, dass die Richtlinie zur Förderung der Tanzszene noch nicht vorliege. Herr Dr. Malorny habe bereits versichert, dass die Tanzszene keinen Schaden nehmen werde. Die Politik befände sich nun einmal immer in dem Spannungsbogen, dass ein Kompromiss gefunden werden müsse zwischen avisierten Projekten und den begrenzten finanziellen Ressourcen, die hierfür vorlägen.
Herr Dr. Malorny bestätigt die von der Verwaltung für die Tanzszene vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen: Die TANZKOOP habe Kooperationsmittel des FB 41 erhalten und habe daher keinen Schaden genommen. Zudem seien nach der Freigabe des Haushalts maximal drei bis vier Monate eines möglichen Förderzeitraumes im laufenden Jahr 2023 nicht verausgabungsfähig gewesen. Rückwirkend habe in 2023 ohnehin keine Förderung stattfinden können.
Ratsherr Sommerfeld hinterfragt das Tempo der Arbeitsprozesse in der Verwaltung. Die Mittel zur Erarbeitung eines Förderprogrammes für die Tanzszene seien bereits im März dieses Jahres durch den Beschluss zum Doppelhaushalt 2023/24 im Rat bewilligt worden. Er möchte wissen, wann mit einer abschließenden Umsetzung des Vorhabens zu rechnen sei.
Herr Dr. Malorny verweist auf seine bisherigen Ausführungen und ergänzt, es bedürfe einer Rechtsgrundlage, da das Antragswesen betroffen sei. Es seien Überschneidungen mit der Kulturförderung gegeben und es bedürfe einer verwaltungskonformen und rechtssicheren Ausarbeitung. Hierfür stünden allerdings nur die beiden Mitarbeitenden der klassischen Kulturförderung zur Verfügung, die ihre laufenden Geschäfte nur bedingt einschränken könnten, um neue Fördergrundlagen zu schaffen. Ansonsten drohe Schaden im Bereich der klassischen Kulturförderung. Die Verwaltung habe zunächst die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Atelier- und Projekträumen der freien Kunstszene“ (Beschlussvorlage DS Nr. 23-21749) ins Werk gesetzt. Danach seien die beschriebenen Arbeiten zur Richtlinie Tanzförderung vorangetrieben worden.
Er gibt zudem zu bedenken, dass eine möglichst fehlerfreie Etablierung neuer Förderungen und die fehlerfreie Bearbeitung bestehender Förderungen zwingend sicherzustellen sei. Zuvorderst müssten Maßgaben des Landesrechnungshofes beachtet werden, die strenge Maßstäbe an die Kulturförderung der Kommunen anlegten.
Ratsfrau Schütze stimmt dem zu. Es ginge hierbei schließlich um das Verausgaben von Geldern der Bürgerinnen und Bürger, und somit müsse Rechtssicherheit gewährleistet sein. Letztendlich sei das Ergebnis im Sinne einer erfolgreichen Unterstützung der Tanzszene entscheidend.
