Rat und Stadtbezirksräte
16.11.2023 - 8.2.1 Kostenermittlung für das Zentrum für Musik
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Prof. Dr. Hesse
- Datum:
- Do., 16.11.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Prof. Dr. Hesse verliest die Stellungnahme.
Ratsherr Köster merkt an, die Anfrage sei durch die Stellungnahme nicht beantwortet worden. Die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB), hundertprozentige Tochter der Stadt Braunschweig, habe ein Raumkonzept erarbeitet und dieses mit FB 20 im ersten Schritt eines Investitionssteuerungsverfahrens (ISV) abgestimmt. Ratsherr Köster fragt konkret nach, ob hierbei Kosten ermittelt worden seien, die der Verwaltung vorliegen.
Frau Prof. Dr. Hesse antwortet, man habe eine Bruttogeschossfläche (BGF) ermittelt. Darin seien noch keine Ausstattungselemente enthalten. Die Fragen der CDU könnten zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Frau Prof. Dr. Hesse führt ein Beispiel an: Sollte der Architekturentwurf eine Tiefgarage und ein Ständerwerk vorsehen, um beispielweise für die Anlieferung eine Durchfahrt im Inneren des Gebäudes zu ermöglichen, müsste später mit ganz anderen Kosten gerechnet werden, als wenn keine Tiefgarage vorgesehen sei und lediglich mit einer Fundamentplatte gearbeitet werde. Im Wettbewerb solle auch die Grünfläche miteinander verbunden werden; wenn der Entwurf die Anlieferung und die Erschließung der Grünfläche berücksichtige, hätte dies wieder andere Kosten zur Folge. Es sei daher nicht zielführend, wenn die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt die Kosten beziffere.
Ratsherr Köster gibt zurück, dass die Anfrage damit nach wie vor nicht beantwortet sei, und bittet erneut um konkrete Rückmeldung. Er gibt an, der CDU sei aus unterschiedlichen Teilen der Verwaltung bekannt, dass Kosten ermittelt worden seien. Er fragt Frau Prof. Dr. Hesse, ob sie eine Summe von 147 Mio. Euro Kosten für das Haus der Musik bestätigen könne.
Frau Prof. Dr. Hesse verneint dies und gibt zurück, sie könne diese Zahl nicht bestätigen.
Ratsherr Köster gibt eine persönliche Erklärung ab. Er wiederholt, die Summe von 147 Mio. Euro sei der CDU aus der Verwaltung mehrfach mitgeteilt worden und damit innerhalb der Verwaltung bekannt. Er werde daher noch heute beim Oberbürgermeister (OBM) einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und diesen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Prof. Dr. Hesse verbinden. Er begründet dies damit, dass Frau Prof. Dr. Hesse mit ihren Antworten gegen das Auskunftsrecht nach § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) verstoßen habe. Er strebe an, dass Frau Prof. Dr. Hesse bei der Zusammenstellung der Akteneinsicht nicht beteiligt sein werde.
Ausschussvorsitzender Böttcher nimmt die Erklärung von Ratsherrn Köster zur Kenntnis und bittet um Aufnahme in das Schriftprotokoll.
