Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.12.2023 - 12 Anpassung der Förderrichtlinien des Förderprogr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gekeler bringt die Beschlussvorlage ein und erläutert die Hintergründe der Anpassungskriterien.

 

Ratsherr Schnepel bringt den Einwand ein, dass das bisherige Windhund-Prinzip nicht gerecht ist und schlägt daher vor, die Förderanträge nach einem Losverfahren zu bearbeiten.

 

Herr Gekeler antwortet, dass man genau aus diesem Grunde, um Ungerechtigkeiten vorzubeugen, den Fördertopf in zwei Töpfe geteilt habe.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Ohnesorge und Ratsfrau Arning verlassen die Sitzung.

 

Stadtrat Herlitschke ergänzt, dass Anpassungen an den Richtlinien jedes Jahr notwendig werden und es dann vielleicht auch zu einem neuen Verfahren kommen kann.

 

Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

"1. Die Förderrichtlinien „Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung und Mieterstrom", "Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand" und "Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand" des Förderprogramms für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen werden in der jeweils vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2. Die Gesamtfördersumme in Höhe von 500.000 € für das Jahr 2024 wird dahingehend aufgeteilt, dass bis zum 30. Juni 2024 maximal 200.000 € für die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen zur Verfügung stehen. Ab dem 1. Juli 2024 können auch weitere steckerfertige PV-Anlagen gefördert werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen ohne erneute 

     Gremienbeteiligung durchzuführen."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise