Rat und Stadtbezirksräte
05.12.2023 - 17 Anpassung der Förderrichtlinien des Förderprogr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Di., 05.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss:
"1. Die Förderrichtlinien „Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung und Mieterstrom", "Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand" und "Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand" des Förderprogramms für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen werden in der jeweils vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Die Gesamtfördersumme in Höhe von 500.000 € für das Jahr 2024 wird dahingehend aufgeteilt, dass bis zum 30. Juni 2024 maximal 200.000 € für die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen zur Verfügung stehen. Ab dem 1. Juli 2024 können auch weitere steckerfertige PV-Anlagen gefördert werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen ohne erneute
Gremienbeteiligung durchzuführen."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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169,4 kB
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