Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.12.2023 - 10.1 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wend...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidbauer führt in die Vorlage 23-22314 ein und stellt den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West (2. Bauabschnitt) WE 63“ anhand einer Präsentation vor.

 

Ratsherr Kühn bittet die Verwaltung, die gezeigte Präsentation zur Verfügung zu stellen.

 

Protokollnotiz: Die Präsentation wurde der Ergänzungsvorlage 23-22314-01 im Ratsinformationssystem Allris protokollarisch angefügt: https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=1078123

 

Ratsfrau Mundlos dankt der Verwaltung für die ausführliche Beantwortung zahlreicher Fragen in der Sitzung des Stadtbezirksrats 322 Nördliche Schunter-/Okeraue (s. Mitteilung 23-22314-02; TOP 10.2) und den Verzicht einer Erschließung des Wohngebiets über die Straße Heideblick. Sie informiert über den Verzicht des Stadtbezirksrats 322 zur Beantragung einer Verlegung des Festplatzes aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastung für die Anwohnenden und bittet die Verwaltung, eine Erweiterung des Schulangebots in Wenden zu prüfen.

 

Herr Schmidbauer kündigt zur Frage von Ratsfrau Mundlos hinsichtlich der Wasserhaltung in Bezug auf die Geothermie eine mit dem Energieversorgungsunternehmen BS|Energy dezidierte Fachplanung an, die sich der Grundwasserthematik annehmen wird.

 

Ratsherr Mehmeti dankt der Verwaltung ebenfalls dafür, dass zur Vermeidung von Durchgangsverkehr die Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr im Heideblick ausgeschlossen wurde. Hinsichtlich des von ihm nachgefragten Abstands von Spiel- und Jugendplätzen zur Wohnbebauung zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte erläutert Herr Schmidbauer, dass konkrete Aussagen zu Abständen aufgrund der zu berücksichtigenden unterschiedlichen Faktoren zum heutigen Zeitpunkt nicht getroffen werden können und ein Einzelnachweis in einem Schallgutachten für den Bauantrag maßgeblich ist.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Tegethoff informiert Herr Schmidbauer, dass es sich bei der in den Plänen dargestellten Wegeführung lediglich um ein Nutzungsbeispiel handelt und eine entsprechende Qualität der Radwegverbindung für eine durchgängige Nutzbarkeit unstrittig ist.

 

Herr Schmidbauer bestätigt die Umsetzung der Anregung von Ratsherr Tegethoff, die Stellplätze des Nahversorgers in der Quartiersgarage abzubilden. Die Verwaltung erarbeitet hierzu aktuell mit der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH eine Konzeption u.a. zum Betrieb der Quartiersgarage.

 

Nach Auffassung von Ratsfrau Jalyschko sind zahlreiche Aspekte wie z. B. Stadtbahnanschluss und Quartiersgaragen von der Verwaltung gut gelöst worden und könnten zukunfts- und richtungsweisend für andere Vorhaben dieser Art sein. Kritisch betrachtet sie hingegen die Realisierung der Stellplätze, die aus ihrer Sicht zumindest für die Reihenhäuser in den Quartiersgaragen abgebildet werden sollten. Auch die Radverkehrsführung betrachtet sie kritisch, da diese das vorhandene Straßennetz nicht einbezieht. Hinsichtlich der Aufteilung der Wohneinheiten übt Ratsfrau Jalyschko Kritik am hohen Flächenverbrauch insbesondere der freistehenden Einfamilienhäuser, denen zudem die besseren Wohnlagen im Gebiet zugestanden würden, während der Geschosswohnungsbau an den Verkehrsachsen geschaffen wird. Zudem werde durch die Einfamilienhäuser die Sozialwohnraumquote beim Geschosswohnungsbau künstlich erhöht, was aus ihrer Sicht dem Gedanken des sozial durchmischten Quartiers widerspricht.

 

Ratsherr Jonas hebt das Wassermanagement durch die Anlage von Mulden lobend hervor und plädiert dafür, vermehrt Kletterwände auf öffentlichen Spielfchen vorzusehen, da Klettern die Motorik fördere und - im Gegensatz zu Ballsportarten - von Mädchen und Jungen gleichermaßen betrieben werde.

 

Herr Schmidbauer kündigt auf Nachfrage von Ratsfrau Mundlos die für Januar 2024 vorgesehene öffentliche Auslegung an. Der Satzungsbeschluss ist - abhängig von den eingehenden Einwendungen - für das Frühjahr 2024 vorgesehen.

 

Stadtbaurat Leuer sensibilisiert grundsätzlich hinsichtlich der erforderlichen Aushandlung eines städtebaulichen Vertrages, in den die umfangreichen Details des Bebauungsplans zur Realisierung aufgenommen werden müssen.

 

Ratsherr Kühn bittet die Verwaltung, den Fraktionen das in der Anlage 5 der Vorlage unter Punkt 5.5.1 angeführte Verkehrsgutachten mit Mobilitätskonzept zugänglich zu machen.

 

Protokollnotiz: Das Verkehrsgutachten wurde den Mitgliedern dieses Ausschusses sowie den Fraktions- und Gruppengeschäftsstellen am 8. Dezember 2023 per E-Mail übermittelt und im Fraktionsordner zur Einsichtnahme hinterlegt.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Kluth kündigt Stadtbaurat Leuer an, diesem Ausschuss eine Vorlage zum städtebaulichen Vertrag mit dem Satzungsbeschluss vorzulegen.

 

Ausschussvorsitzender Ratsherr Kühn lässt über die Vorlage 23-22314 in der Fassung der Ergänzungsvorlage 23-22314-01 abstimmen.

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Beschluss:

„1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West, 2. BA", WE 63, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

 

2. Zu den Entwürfen ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an den VA):

dafür: 11      dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

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Anlagen

Erläuterungen und Hinweise