Rat und Stadtbezirksräte
06.02.2024 - 3.1 Verkehrsgutachten Dibbesdorfer Straße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 06.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Wiegel erläutert die Mitteilung 23-22635.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Kluth informiert Herr Wiegel über die im Gutachten als Option genannte Möglichkeit der Parkraumbewirtschaftung im Wohngebiet Dibbesdorfer Straße-Süd. Diese sei aber zurzeit nicht für eine Umsetzung vorgesehen. Der Radschnellweg und eine Stadtbahntrasse im Bereich Holzmoor waren dem Gutachter bekannt. Die Stadtbahntrasse wurde in der Simulation berücksichtigt und dazu im Gutachten festgestellt, dass eine Koordinierung der drei Knotenpunkte nicht realisierbar ist. Aus Sicht der Verwaltung erscheinen bauliche Änderungen vor einer Entscheidung über den Radschnellweg nicht sinnvoll.
Herr Wiegel bestätigt auf Nachfrage von Ratsfrau Arning, dass nicht der gesamte Verkehr des Bebauungsplan-Bereichs über die Dibbesdorfer Straße abfließen wird. Aus dem Gebiet am Farnweg wird der Verkehr wie im Bebauungsplan vorgesehen über die Volkmaroder Straße abgeleitet. Zum Hinweis auf die Problematik für Radfahrer und Fußgänger bei der Querung der Bevenroder Straße erinnert Herr Wiegel an die von einem Planer bereits unterbreiteten Vorschläge für den Straßenzug Bevenroder Straße/Friedrich-Voigtländer-Straße/Querumer Straße. Aus dem früheren Planungs- und Umweltausschuss wurde der Verwaltung jedoch der Auftrag erteilt, zunächst den Bienroder Weg ansehen.
Ratsfrau Lerche beklagt, dass die Aussagen des Gutachtens die Situation vor Ort nur unzureichend abbilden und verweist hierzu u.a auf die Ein-/Ausfahrten zahlreicher Gewerbebetriebe und die Erreichbarkeit der Ortsfeuerwehr Querum. Aufgrund der für Zufußgehende bestehenden Schwierigkeiten zur Querung der Bevenroder Straße wurde von einem früheren Stadtbezirksrat eine Querungshilfe beantragt, die aus Kostengründen bis heute nicht realisiert wurde. Sie erklärt abschließend, mit der vorgestellten Planung nicht einverstanden zu sein.
Auf Nachfrage Ratsfrau Mundlos verweist auf die Aussage im Gutachten, dass an den drei Knotenpunkten ohne zusätzliche Maßnahmen keine ausreichende Verkehrsqualität mehr zu erzielen ist. Sie fragt, ob die von der Verwaltung in der Mitteilung 23-22635 ankündigte „perspektivische Signalisierung“ der Knoten ausreichend ist.
Aus Sicht von Herrn Wiegel ist die bestehende Situation ausreichend, da der Knoten Bevenroder Straße/Dibbesdorfer Straße nach dem Gutachten entweder mit dem vorhandenen Einfädelungsstreifen betrieben oder signalisiert werden muss. Mit dem Einfädelungsstreifen ist er aktuell leistungsfähig.
Ratsfrau Kluth verweist auf die Aussage im Gutachten, wonach das Einfädeln eine Gefahr für Verkehrsteilnehmende bedeutet. Da die Verkehrssicherheit an oberster Stelle stehe, müsste hier aus ihrer Sicht sofort gehandelt werden.
Auf Nachfrage von Ratsherr Kühn zur Möglichkeit der Einrichtung von Kreisverkehren berichtet Herr Wiegel, dass bereits im Zusammenhang mit der Planung des Baugebiets Holzmoor keine Bereitschaft der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer am Verkauf von Flächen bestand. Vor diesem Hintergrund wurde auf die Prüfung der Leistungsfähigkeit von Kreisverkehren verzichtet.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,4 MB
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