Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.12.2023 - 26.1 Anpassung der Förderrichtlinien des Förderprogr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 23-22553 die Ergänzungsvorlage 23-22553-01 vorliegt, und lässt anschließend über die Vorlage in der Fassung der Ergänzungsvorlage abstimmen.

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Beschluss:

  1. Die Förderrichtlinien Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung und Mieterstrom, Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand und Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand des Förderprogramms für regenerative Energien und Energieeffizienzmnahmen werden in der jeweils vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Die Gesamtfördersumme inhe von 500.000 €r das Jahr 2024 wird dahingehend aufgeteilt, dass bis zum 30. Juni 2024 maximal 200.000 €r die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen zur Verfügung stehen. Ab dem 1. Juli 2024 können auch weitere steckerfertige PV-Anlagen gefördert werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen ohne erneute Gremienbeteiligung durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:

bei zwei Gegenstimmen beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise