Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.02.2024 - 4.1 Wohngeldberechtigte unterstützen

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Frau Ohnesorge sagt, man habe im Zusammenhang mit Minderausgaben bereits Nachfragen zu dem Thema gestellt und entsprechende Antworten von der Verwaltung erhalten. Die Wohngeldreform sei Anfang 2023 eingeführt worden und daraus habe sich eine Veränderung der Bemessungssätze ergeben, da mehr Menschen in den Anspruch eines Wohnberechtigungsscheins gekommen seien. Man sei von einer Verdreifachung ausgegangen und diese sei in Braunschweig auch eingetreten. Man wollte bewirken, dass die Menschen Wissen über ihren Anspruch erlangen. Aus anderen Bereich wie dem Bildungs- und Teilhabepaket habe man die Erfahrungswerte, dass Gelder vorhanden seien, die jedoch nicht von den anspruchsberechtigten Menschen abgerufen werden. Daher habe man im Antrag die Forderung an die Verwaltung formuliert, entsprechend weitgestreut alle Haushalte informiert. Ebenfalls sei die vorhandene Möglichkeit einer zügigen Antragsbearbeitung von Relevanz. Bei einer Zunahme von Anträgen würde dies bedeuten, dass mehr Personal zur Bearbeitung notwendig ist. In der Stellungnahme der Verwaltung werde mitgeteilt, dass die Information stattgefunden habe und eine entsprechende Bearbeitung mit den vorhandenen Stellen zügig geleistet werden kann. Angesichts der Stellungnahme schlägt Frau Ohnesorge vor, den Antrag zurückzuziehen, da sie davon ausgeht, dass der Inhalt der Stellungnahme zutrifft. Sie äußert die Bitte an die Verwaltung, dass eine Info über die Gesamtzahl aller Antragsstellungen im Jahr 2023 gegeben wird. Weiterhin wäre es wünschenswert, wenn seitens der Verwaltung eine durchschnittliche Bearbeitungszeit benannt werden würde.

Frau Ohnesorge führt aus, man habe im Zusammenhang mit Minderausgaben bereits Nachfragen zu dem Thema gestellt und entsprechende Antworten von der Verwaltung erhalten. Die Wohngeldreform sei Anfang 2023 eingeführt worden und daraus habe sich eine Veränderung der Bemessungssätze ergeben, da mehr Menschen in den Anspruch eines Wohnberechtigungsscheins gekommen seien. Man sei von einer Verdreifachung ausgegangen und diese sei in Braunschweig auch eingetreten. Man wollte bewirken, dass die Menschen Wissen über ihren Anspruch erlangen. Aus anderen Bereich wie dem Bildungs- und Teilhabepaket habe man die Erfahrungswerte, dass Gelder vorhanden seien, die jedoch nicht von den anspruchsberechtigten Menschen abgerufen werden. Daher habe man im Antrag die Forderung an die Verwaltung formuliert, entsprechend weitgestreut alle Haushalte zu informieren. Ebenfalls sei die vorhandene Möglichkeit einer zügigen Antragsbearbeitung von Relevanz. Bei einer Zunahme von Anträgen würde dies bedeuten, dass mehr Personal zur Bearbeitung notwendig ist. In der Stellungnahme der Verwaltung werde mitgeteilt, dass die Information stattgefunden habe und eine entsprechende Bearbeitung mit den vorhandenen Stellen zügig geleistet werden kann. Angesichts der Stellungnahme schlägt Frau Ohnesorge vor, den Antrag zurückzuziehen, da sie davon ausgeht, dass der Inhalt der Stellungnahme zutrifft. Sie äußert die Bitte an die Verwaltung, dass eine Info über die Gesamtzahl aller Antragsstellungen im Jahr 2023 gegeben werde. Weiterhin sei es wünschenswert, wenn seitens der Verwaltung eine durchschnittliche Bearbeitungszeit benannt werden würde.

 

Herr Klockgether sagt zu, die genauen Zahlen zum Protokoll nachzuliefern. Als Tendenzaussage sei es korrekt, dass sich die Zahlen zunächst annähernd verdreifacht hätten, so wie der Bund es prognostiziert und die Verwaltung sich dementsprechend personell vorbereitet habe. Anschließend sei der Anstieg der Zahlen wieder zurückgegangen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit habe sich mit der Wohngeldreform deutlich verlängert. Dies läge bspw. am neuen Fach- bzw. IT-Verfahren und dem komplizierter gewordenen Wohngeldrecht. Die vom Bund versprochenen Vereinfachungen und Entbürokratisierungen seien nicht eingetreten. Berücksichtigt werden müsse auch der erhebliche Einarbeitungsaufwand von neuem Personal.

 

Protokollnotiz: Im Jahr 2023 wurden 12.076 Anträge auf Wohngeld gestellt (2021: 8.198, 2022: 8.905). Die Bearbeitungsdauer lag durchschnittlich bei ca. 10 Wochen.

 

Frau Mundlos fragt, ob für Menschen, die bereits Wohngeld beziehen, aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen automatische Anpassungen erfolgen würden oder ob neue Anträge gestellt werden müssen.

 

Herr Klockgether antwortet, dass die Bestandsfälle bei nicht gravierenden Verhältnisänderungen keine neuen Anträge stellen müssen. Trotzdem müsse man im Blick behalten, was sich unter dem neuen Recht geändert habe. Beispiel hierfür sei die Einführung einer Heizkostenkomponente, welche es vor der Gesetzesänderung nicht gegeben habe. Solche Fälle könnten sich ggf. auch auf Bestandskunden auswirken.

 

Frau Dr. Flake hat von der letzten Sitzung eine Antwort in Erinnerung, dass nicht alle Stellen besetzt werden müssten, da weniger Anträge eingegangen seien. Nun würde die Verwaltung mitteilen, dass sich die Anträge verdreifacht hätten und es Probleme bzgl. der Bearbeitungszeit gäbe. Ihrer Auffassung nach hätte man dafür alle bzw. tendenziell sogar noch mehr Stellen besetzen müssen. Sie fragt, ob die beantragten Stellen nun alle besetzt seien und man eine neue Situation habe.

 

Herr Klockgether erklärt, dass es einen Fallzahlschlüssel in der Wohngeldbearbeitung gäbe. Danach bemesse sich der Personalumfang. Aktuell dauerten die Verfahren aufgrund des neuen IT-Verfahrens, der Rechtsänderungen und der notwendigen Einarbeitungszeit neuer Kräfte vorübergehend länger. Man habe allerdings aufgrund der Fallzahlen die entsprechenden Stellen besetzt und gehe davon aus, dass mit zunehmend gelingender Einarbeitung, Aneignung der entsprechenden Rechtskenntnisse und Übung im IT-Verfahren eine Normalität in der Fallbearbeitung eintreten werde. Für den Fall, dass die Antragszahlen weiter steigen sollten, habe man Sperrvermerkstellen, welche man freigeben und dann auch besetzen könne. Wenn man aktuell aufgrund der temporären Schwierigkeiten mehr Personal einstellen würde, helfe dies kurzfristig in der aktuellen Situation aufgrund von nicht leistbarer Einarbeitung nicht weiter.

 

Frau Dr. Flake spricht die vorhin genannte Verdreifachung der Fallzahlen an. In der letzten Sitzung habe man gesagt, dass dies nicht so gekommen sei und man das ursprünglich geplante Personal nicht vollständig gebraucht habe. Hintergrund des Antrages sei gewesen, dass die Gesetzesänderung bundesweit vielen Menschen noch nicht bekannt sei. Es habe sich für sie gerade so angehört, als ob dies für Braunschweig nicht zuträfe und alle Antragsberechtigten auch einen Antrag gestellt hätten.

 

Frau Ohnesorge schlägt vor, erstmal die Durchschnittszahlen mit der Einarbeitung abzuwarten. Sie schlägt eine Auftrennung der Zahlendarstellung vor.

 

Herr Klockgether sagt, dass man mit einer Verdreifachung der Anträge gerechnet habe und dementsprechend Personal eingestellt wurde. Jedoch habe das dreifache Personal nicht direkt zum 01.01.2023 zur Verfügung gestanden. Es handele sich hierbei um einen sukzessiven Prozess, wobei immer wieder Stellen ausgeschrieben und Personal ausgewählt werde. Außerdem sei die Personalfluktuation recht hoch. Um möglichst schnell Personal akquirieren zu können, habe man die Ausschreibungen erweitern müssen. Normalerweise schreibe man für Personal mit bereits vorhandener entsprechender Verwaltungsausbildung aus. Da dies aber in kürzester Zeit nicht umsetzbar gewesen wäre, habe man sich ein Beispiel an der Stadt Nürnberg genommen und bereits sehr früh eine offene Ausschreibung begonnen, sodass auch eine Bewerbung mit artverwandter Ausbildung möglich sei. Parallel zu der Einarbeitung in der Wohngeldstelle würden diese Personen dann ihre Verwaltungsausbildung absolvieren. Dies bedeute, dass nach einer angefangenen Einarbeitung ein blockweiser Weggang innerhalb der Ausbildung erfolge. Schließlich wolle man innerhalb der Verwaltung auch eine universelle Einsetzbarkeit des Personals gewährleisten.

 

Frau von Knobelsdorff sagt, dass es als Vorsitzende des Seniorenrates ihre Aufgabe sei, auf die Probleme der auf ihr Geld wartenden Menschen aufmerksam zu machen. Sie könne nachvollziehen, dass die Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kollegen eine sehr komplexe Aufgabe sei. Trotzdem betont sie, dass das Wohngeld für die Menschen in den Pflegeheimen dringend notwendig sei. Eine Person vom Sozialverband Deutschland (SoVD) habe sie angeschrieben, dass im Zuge der Rentenantragsstellung bei aufstockenden Personen Probleme entstehen, da die Antragsformulare der Rentenversicherungen durch die Stadt Braunschweig nicht anerkannt werden würden. Bei der Stadt Braunschweig gäbe es andere Antragsformulare. Sie bittet um Rückmeldung, wo genau die Problematik liege.

 

Herr Klockgether sagt, dass es um die Grundsicherung im Alter und Erwerbsunfähigkeit - also insgesamt die Altersgrundsicherung ginge. Es sei korrekt, dass die Stadt Braunschweig eigene Antragsformulare verwende. Dies habe den Hintergrund, dass die Rentenversicherungen bei Rentnerinnen und Rentnern, die ggf. einen Anspruch haben könnten, gesetzlich dazu verpflichtet seien, die Personen hinsichtlich ihres möglichen Anspruchs auf Grundsicherung zu beraten. Dies würden die Rentenversicherungen jedoch nicht schaffen und gäben daher ein Antragsformular heraus. Dieses Antragsformular sei allerdings nicht aktuell, sondern auf dem Rechtsstand von vor etwa drei Jahren. Es übersteige die Kapazitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Braunschweig, einen ausgefüllten Antrag der Rentenversicherung mit den aktuellen Anforderungen abzugleichen. Daher gebe die Stadtverwaltung aktuelle Formulare aus, welche ständig an Änderungen der Rechtslage aber auch an verwaltungstechnische Erfordernisse angepasst würden, um eine möglichst schnelle Antragsstellung zu gewährleisten.

 

Frau von Knobelsdorff sagt, sie werde Kontakt zu dem SoVD aufnehmen und den Sachverhalt dementsprechend erklären.

 

Herr Winckler fragt nach, ob es keine digitale Lösungen für die Thematik sowie eine elektronische Datenverarbeitung gäbe.

 

Herr Klockgether antwortet, dass die Stadtverwaltung schon länger an der Digitalisierung arbeite. Momentan sei man dabei, ein digitales Aktenmanagement bzw. das Fachsystem enaio Im Fachbereich einzuführen. Bereits im nächsten Monat werde man eine digitale Scanstelle einrichten. Es sei bereits möglich, Dokumente elektronisch einzureichen. Die Korrespondenz habe sich bereits größtenteils ins Digitale verlagert. Man erhalte immer weniger Papierunterlagen. Neben einer digitalen Aktenbearbeitung werde es zukünftig auch eine digitale Antragsstellung geben. Bei der Scanstelle, über welche in naher Zukunft auch im Ausschuss berichtet werde, laufe es so, dass die Eingänge gesichtet und anschließend gescannt werden. Die Originale würde man je nach Art entweder aufbewahren oder vernichten.

 

Frau Ohnesorge wiederholt, dass sie den Antrag zurückziehe, womit sich der Tagesordnungspunkt nun erledigt habe.

 

 

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Die Vorlage wurde in der Sitzung beraten und vom Antragsteller zurückgezogen.

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