Rat und Stadtbezirksräte
23.01.2024 - 6.1 AnwohnerparkplätzeAntrag der Fraktion B90/Grüne
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Frakt. B90/Grüne im Stadtbezirksrat 310
- Datum:
- Di., 23.01.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
24-22809 Anwohnerparkplätze
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rau bringt den Antrag ein.
Herr Scherf fragt, wie viele Personen von außerhalb dort parken und welche Kosten mit der Einrichtung von Anwohnerparkplätzen verbunden sind.
Herr Winter unterstützt den Antrag.
Herr Hillger unterstützt den Antrag, hinterfragt aber die Quote von 50 Prozent, um den Antrag zumindest in Teilen zum Erfolg zu bringen.
Frau Weisser-Roelle unterstützt den Antrag und die angestrebte Quote.
Herr Richter sieht in dem Antrag und der angestrebten Quote das richtige Signal.
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella weist auf die Berufsschule am Inselwall hin. Die dortigen Auszubildenden können sich die Parkgebühren nicht leisten. Am Petritorwall habe sie seit der Einführung der Parkgebühren eine Vielzahl freier Parkplätze vorgefunden.
Herr Scherf weist darauf hin, dass in seinem Wohnbereich ca. zwei bis drei Prozent Anwohnerparkplätze seien, diese seien häufig frei. Er merkt an, dass 30 Euro für ärmere Personen durchaus kostspielig seien.
Herr Rau sieht einen Betrag von 30 Euro jährlich als vertretbar an. Kunden von Gewerbetreibenden außerhalb der Parkgebührenzonen hätten Schwierigkeiten, Kurzzeitparkplätze zu finden. Er weist darauf hin, dass es häufiger Pendelverkehr mit Fahrrad von Parkplätzen außerhalb der Parkgebührenzonen in die Innenstadt gibt.
Frau Sewella bestätigt auf Nachfrage von Herrn Hillger, dass es beim Bewohnerparkausweis auf den Wohnsitz und nicht auf die Zulassung des Fahrzeuges ankommt.
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella lässt über den Antrag abstimmen.
Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Im gesamten Bereich von Okerumflut bzw. Oker bis zum Wilhelminischen Ring werden
50 % der Parkplätze analog wie im Östlichen Ringgebiet in Anwohnerparkplätze von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr umgewandelt. In der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr darf mit Parkscheibe bis 2 Stunden geparkt werden. (Siehe Fotos)
