Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.02.2024 - 4.2 Klimaneutrale Wärmeerzeugung im Baugebiet Wende...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer führt in die Mitteilung 24-22919 ein.

 

Ratsfrau Mundlos führt aus, dass die CDU-Fraktion das Vorhaben grundsätzlich begrüßt. Sie fragt nach, ob sich aus den Regelungen im Baugebiet ein Anschluss- und Benutzungszwang ergebe und ob die Regelungen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung sinnvoller Weise im Bebauungsplan hätten verankert werden sollen. Es sei fraglich, ob eine Kontrolle der Umsetzung durch die Verwaltung auf Grundlage privatrechtlicher Verträge ausreichend gegeben sei.

 

Stadtbaurat Leuer hebt hervor, dass die klimaneutrale Wärmeerzeugung einen großen Gewinn für das Baugebiet und für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ein attraktives Angebot darstelle. Er erklärt, dass die Aufnahme von detaillierten Regelungen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung im Bebauungsplan nicht möglich gewesen sei und nicht zielführend wäre. Die Regelung auf privatrechtlicher Ebene ist für ihn der richtige Weg. Anhand der Wärmeversorgung sei zudem überprüfbar, ob die Vorgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern auch umgesetzt werden.

 

Ratsherr Jonas bittet für die Zukunft um eine genauere Definition des Begriffs der Klimaneutralität in Bezug auf das Baugebiet. Zur Frage der Stromerzeugung und -speicherung verweist Stadtbaurat Leuer auf die noch laufende Studie durch BS|Energy und sichert eine Beantwortung der Fragen zu, wenn die Studie weiter fortgeschritten ist.

Die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit sich vollständig über regenerative Energie klimaneutral zu versorgen, obgleich diese nicht vollumfänglich im Baugebiet erzeugt wird und ein Anschluss ans Stromnetz zur Ergänzung benötigt wird.

 

Ratsherr Kühn möchte wissen, ob ein solches Konzept auch für andere, bereits bestehende Baugebiete in Betracht komme. Stadtbaurat Leuer stimmt dem grundsätzlich zu, gibt allerdings zu bedenken, dass jedes Baugebiet für sich hinsichtlich der Voraussetzungen zu untersuchen ist.

 

Auf die Frage von Ratsfrau von Gronefeld, wie genau die vertragliche Absicherung aussehen werde antwortet Stadtbraurat Leuer, dass dies noch nicht abschließend geklärt sei, die Eintragung einer dinglichen Sicherung im Grundbuch sei aber wahrscheinlich.

Reduzieren

 

 

Reduzieren

Ergebnis:

Die Mitteilung 24-22919 wird zur Kenntnis genommen.

Erläuterungen und Hinweise