Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

31.01.2024 - 4.3 Prüfauftrag Schallschutz KralenriedeAntrag Frau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nachdem Frau Bartsch ihren Antrag eingebracht hat, übergibt Herr Steinert ein Schriftstück und bittet, dies als Protokollnotiz aufzunehmen.

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Beschluss: (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)

"Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie ein angemessener Sicht- und Schallschutz für

 Kralenriede umgesetzt werden kann."

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Abstimmungsergebnis:

 

15  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

 

Protokollnotiz:

 

Regelmäßiges Pfeifen des Regionalzugs macht die Anwohner laut Herrn Steinert krank.

 

Vor kurzem waren es alle 2 Stunden, dass ein Regionalzug von Braunschweig nach Uelzen an den Häusern der Forststraße in Kralenriede vorbei fuhr. Dann, 2021, wurde der Stundentakt eingeführt, so berichtete der Regionalverband Großraum Braunschweig. Jetzt befahren 40 Züge täglich diese Strecke und es muss aus Sicherheitsgründen an allen Umlaufsperren gepfiffen werden. Auf dem kurzen Gleisstück zwischen der A 2 und dem Steinriedendamm befinden sich drei dieser Umlaufsperren, an denen die Lokführer angewiesen sind zu pfeifen.

 

Mittlerweile wird jetzt am gesicherten Bahnübergang Steinriedendamm auf das Pfeifen verzichtet.

 

Nachdem auf der Strecke der Halbstundentakt eingeführt wurde, fahren jetzt doppelt so viele Züge. Ein weiterer Lärmaspekt wird bald durch die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit von 80 km/h auf 100 km/h ausgelöst.

 

Viele Anwohner haben sich schon beschwert. weil sie sich durch das ständige Pfeifen belästigt fühlen und nachts aus dem Schlaf gerissen werden.

 

Auf diesem Streckenabschnitt befinden sich außerdem zwei Seniorenheime, zwei Grundschulen und eine Kita, die ebenfalls vom Pfeifen ständig belästigt werden.

 

Lärm macht krank, psychisch und körperlich!

 

Täglich werden die Bewohner belästigt und durch Pfeifen, Schienen, Straßen und Fluglärm (kein Nachtflugverbot) gestört.

 

Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmentwicklungsforschung ist statistisch nachweisbar, dass bei einer Dauerbelastung von > 65dB(A) tags und 55dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt.

 

Für Braunschweig wurden entsprechend den Empfehlungen des Umweltbundesamtes die niedrigeren Werte (65dB(A)) als Auslösewert angesetzt, um möglichst kurzfristig Gesundheitsgefährdungen zu reduzieren und im Hinblick auf die Fortschreibung des Lärmaktionsplans und neuen EU-Richtwerten rechtzeitig die Weichen zur mittelfristigen Minderung der Belästigung durch Lärm vorzubereiten.

 

Der Regionalverband, die DB Netz AG und die Stadt Braunschweig haben in ihrer Verantwortung dafür zu sorgen, die Bewohner vor übermäßigem Lärm zu schützen.

Ein Bestandsschutz kann in diesem Fall nicht zum Tragen kommen, da es sich hier um erhebliche Verschlechterungen des Lärmpegel und erweiteret Maßnahmen gekommen ist.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise