Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

20.02.2024 - 16 Festsetzung von Teilnahmeentgelten für die gepl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 23-22733 die Stellungnahme 23-22733-01 vorliegt, und lässt anschließend über die Vorlage abstimmen.

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Beschluss:

Die Teilnahmeentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2024, in den Weihnachtsferien 2024/2025 sowie für die Familienfreizeit 2024 und die „Ferien, die schlauer machen" werden wie folgt festgesetzt:

Die Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney soll vom

23. März bis 30. März 2024 stattfinden.

· 395 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

· 435 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder

          wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 4. bis 11. Mai 2024 stattfinden.

· 231,- € pro Elternteil wohnhaft in Braunschweig

 

· 147.- € pro Kind von 0 bis 6 Jahren wohnhaft in Braunschweig

 

· 271,- € pro Elternteil wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer

   Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

· 187,- € pro Kind von 0 - 6 Jahren wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder

            wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste wird 2024 in zwei Freizeiten gesplittet, die vom 12. bis 20. Juli 2024 sowie vom 20. bis 28 Juli stattfinden sollen.

· 219,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

· 309,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder

            wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom

10. bis 16. Oktober 2024 stattfinden.

· 237,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

· 272,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder

            wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Die Herbstfreizeit „Ferien, die schlauer machen" im Naturfreundehaus Bündheim soll vom

7. Oktober bis 18. Oktober 2024 stattfinden.

· 60 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

Die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom

28. Dezember 2024 bis 4. Januar 2025 stattfinden.

· 281 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

· 321 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder

          wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:

· Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).

 

Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnahmebeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten weiterhin gewährt.

· Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.

 

· Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt weiterhin geregelt:

 

o Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnahmeentgelt gewährt.

o Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnahmeentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.

o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnahmeentgeltes

 

· Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen weiterhin keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.

 

· Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird weiterhin wie folgt gehandhabt:

 

o Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnahmeentgeltes gezahlt werden.

o Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnahmeentgeltes gewährt.

o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnahmeentgeltes.

 

· Für die Sommerferienfreizeit werden bis zu 10 Plätze für Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit wird jeweils ein Platz für ein Betreuerkind vorgehalten. Die Kosten werden durch die Stadt Braunschweig getragen.

 

· Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 € für die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 € für die Oster-, Familien-, Herbst- und Winterfreizeit.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise