Rat und Stadtbezirksräte
20.02.2024 - 16 Festsetzung von Teilnahmeentgelten für die gepl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Rentzsch
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 20.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Teilnahmeentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2024, in den Weihnachtsferien 2024/2025 sowie für die Familienfreizeit 2024 und die „Ferien, die schlauer machen" werden wie folgt festgesetzt:
Die Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney soll vom
23. März bis 30. März 2024 stattfinden.
· 395 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
· 435 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder
wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 4. bis 11. Mai 2024 stattfinden.
· 231,- € pro Elternteil wohnhaft in Braunschweig
· 147.- € pro Kind von 0 bis 6 Jahren wohnhaft in Braunschweig
· 271,- € pro Elternteil wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer
Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
· 187,- € pro Kind von 0 - 6 Jahren wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder
wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste wird 2024 in zwei Freizeiten gesplittet, die vom 12. bis 20. Juli 2024 sowie vom 20. bis 28 Juli stattfinden sollen.
· 219,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
· 309,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder
wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom
10. bis 16. Oktober 2024 stattfinden.
· 237,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
· 272,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder
wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Herbstfreizeit „Ferien, die schlauer machen" im Naturfreundehaus Bündheim soll vom
7. Oktober bis 18. Oktober 2024 stattfinden.
· 60 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
Die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom
28. Dezember 2024 bis 4. Januar 2025 stattfinden.
· 281 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
· 321 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder
wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:
· Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).
Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnahmebeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten weiterhin gewährt.
· Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.
· Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt weiterhin geregelt:
o Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnahmeentgelt gewährt.
o Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnahmeentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.
o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnahmeentgeltes
· Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen weiterhin keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.
· Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird weiterhin wie folgt gehandhabt:
o Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnahmeentgeltes gezahlt werden.
o Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnahmeentgeltes gewährt.
o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnahmeentgeltes.
· Für die Sommerferienfreizeit werden bis zu 10 Plätze für Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit wird jeweils ein Platz für ein Betreuerkind vorgehalten. Die Kosten werden durch die Stadt Braunschweig getragen.
· Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 € für die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 € für die Oster-, Familien-, Herbst- und Winterfreizeit.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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197,1 kB
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