Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.02.2024 - 6.1 Bebauungsplan (mit örtlicher Bauvorschrift) "Jü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Streich stellt den Bebauungsplan (mit örtlicher Bauvorschrift) "Jütenring", HA 137 anhand einer Präsentation vor.

 

Zu der Frage von Ratsfrau von Gronefeld, ob die Versickerung vollständig im Baugebiet erfolgen wird, antwortet Herr Streich, dass dies überwiegend der Fall sein werde. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden mit seitlichen Mulden oder über Grünflächen entwässert. Dies ist allerdings nicht ausreichend, sodass ein Stauraumkanal angelegt wird, über den gedrosselt in die Wodanstraße mit entwässert wird.

 

Ratsfrau von Gronefeld regt an, in Bezug auf die Versickerung des Niederschlagswassers auf Privatgrundstücken im Baugenehmigungsverfahren einen ähnlich hohen Standard wie im öffentlichen Bereich anzuwenden.

 

Ratsfrau Arning fragt nach, ob im Sinne des Schwammstadtkonzepts angedacht sei, für die Straßenbäume Retentionsspeicher zu installieren, um das gespeicherte Wasser in trockenen Perioden zur Bewässerung der Bäume zu nutzen. Herr Streich führt dazu aus, dass die Überlegung besteht den Stauraumkanal so zu vergrößern, dass dieser zur Bewässerung der Bäume genutzt werden kann.

 

Ratsfrau Kluth kritisiert, dass die Vorlage der Mobilitätswende nicht ausreichend Rechnung trage. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Wodanstraße zu einer Hauptdurchgangsstraße umgebaut werden solle.

 

Ratsfrau Jalyschko schließt sich der Meinung von Ratsfrau Kluth an. Sie kritisiert, dass die Planstraße B die Zugänglichkeit der Grünfläche, insbesondere für Kinder, massiv einschränken werde. Außerdem sieht sie gegenüber einer Stichstraße mit einem Wendehammer die Gefahr eines erhöhten Parksuchverkehrs.

 

Stadtbaurat Leuer führt aus, dass die Wodanstraße mit der Mitgaustraße die Haupterschließungsfunktionr ein Wohngebiet mit ca. 3.000 Anwohnerinnen und Anwohnern besitzt und daher verschiedenen Anforderungen zur Führung des Radverkehrs und des Busverkehrs gerecht werden muss. Er sagt zu, die Planung zur Wodanstraße diesem Ausschuss vorzustellen.

 

Zur Planstraße B erklärt Stadtbaurat Leuer, dass eine Stichstraße mit Wendehammer eine größere Versiegelungsfläche zur Folge hätte. Zudem wären nicht alle Gebäudeeinheiten so gut angebunden, wie mit der durchgehenden Straße. Die Sorge, dass erhöhter Parksuchverkehr entstehen könnte, teilt er nicht. Auch Durchgangsverkehr werde ausgeschlossen, da die Straße nicht mit weiteren Straßen verbunden ist.

 

Eine weitere Beplanung des Straßenabschnitts zwischen Mittelweg und Hamburger Straße ist aktuell nicht beabsichtigt und käme gegebenenfalls bei einer späteren Überplanung der Flächen an der Ludwigstraße in Betracht.

 

Ratsherr Jonas stellt das oberste Ziel einer Entwässerung vor Ort dar und kritisiert die vorgesehene Entwässerung über die Wodanstraße.

 

Ratsherr Mehmeti regt an, die Realisierung eines Wendehammers mit Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge auf den Grünflächen in der Abwägung noch einmal zu überprüfen.

 

Auf die Frage von Ratsherr Tegethoff hinsichtlich der Festlegung von Wodan- und Mitgaustraße als Hauptergänzungsnetze erklärt Stadtbaurat Leuer, dass die Hauptnetze noch nicht beschlossen seien. Es sei jedoch keinesfalls geplant, die Wodan- oder Mitgaustraße wieder zu verbreitern.

 

Protokollnotiz:

Ausschussvorsitzender Ratsherr Kühn unterbricht die Ausschusssitzung r eine Sitzungspause von 18:08 - 18:27 Uhr.

 

Im Anschluss an die Sitzungspausesst Ausschussvorsitzender Ratsherr Kühn über die Vorlage 24-22959 in der Fassung der Ergänzungsvorlage 24-22959-01 abstimmen.

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Beschluss:

„1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Jütenring", HA 137, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

2. Zu den Entwürfen ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen."

 

 

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an den VA):

dafür: 6      dagegen: 3      Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise