Rat und Stadtbezirksräte
13.03.2024 - 4 Sanierungsgebiet "Soziale Stadt - Westliches Ri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 13.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:33
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer führt ihn die Vorlage 24-22906 ein.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Mundlos bestätigt Stadtbaurat Leuer die Namensänderung des Förderprogramms zu "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" sowie auch eine Änderung der inhaltlichen Teilausrichtung des Förderprojektes durch den Bund und das Land Niedersachsen. Dies habe jedoch keine Auswirkungen auf die Laufzeit. Die Baumaßnahmen im Westlichen Ringgebiet müssen dementsprechend bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein. Ende des Jahres 2027 endet der Abrechnungszeitraum.
Herr Pottgießer informiert auf Nachfrage von Ratsherr Jonas über die Beratung dieser Vorlage im Stadtbezirksrat 310. Von einem Bezirksratsmitglied wurde Kritik an der Errichtung des Gehwegs geäußert, da dieser lediglich dem Ziel dienen solle, die Straße in beide Richtungen für Kfz-Verkehr vorzubereiten. Diese Auffassung wurde von der Mehrheit im Stadtbezirksrat allerdings nicht geteilt. Herr Pottgießer versichert, mit dem Bau des Gehwegs solle eine barrierefreie Verbindung u. a. zwischen der Haltestelle Jödebrunnen und den Veranstaltungsbereichen herzustellen.
Bürgermitglied Pelster fragt daraufhin, warum die Straßenverbindung an dieser Stelle noch für Kfz-Verkehr notwendig sei. Die verkehrliche Funktion der Straße wurde laut Herrn Pottgießer im Rahmen diese Vorlage nicht völlig neu bewertet. Es ginge darum den langjährigen Wunsch nach einer barrierefreien Verbindung umzusetzen.
Beschluss:
„Der Planung und Finanzierung der Gehwegverbindung an der Broitzemer Straße zwischen Münchenstraße und Westbahnhof, entsprechend der Anlage, wird zugestimmt. Die Kosten in Höhe von ca. 120.000 Euro werden aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei ein Drittel der Kosten als Eigenanteil bei der Stadt verbleibt."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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425 kB
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