Rat und Stadtbezirksräte
08.03.2024 - 6 Fördergebiet "Soziale Stadt - Donauviertel" Neu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Umwelt- und Grünflächenausschuss
- Datum:
- Fr., 08.03.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtrat Herlitschke bringt die Beschlussvorlage kurz ein, erläutert die Zuständigkeiten der Ausschüsse sowie Hintergründe zum Förderprojekt in der Weststadt und bittet um Zustimmung.
Auf Rückfrage von Ratsfrau von Gronefeld zu möglichen Kostensteigerungen erläutert Herr Gekeler, dass wesentliche Änderungen an der Planung sowie erhebliche Kostensteigerungen vor Ausschreibung den Ausschüssen vorgelegt werden. Stadtrat Herlitschke weist ergänzend auf das Investitionssteuerungssteuerungsverfahren hin, welches das Projekt durchlaufen hat.
Frau Wanzelius äußert Bedenken bezüglich der elektromagnetischen Belastung durch die Hochspannungsleitungen. Herr Gekeler erläutert, dass dies im Rahmen der Planung geprüft wurde und die entsprechenden Grenzwerte nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterschritten werden.
Die Frage von Ratsherren Kühn nach der Laufzeit des Förderprojekts Soziale Stadt wird von Stadtrat Herlitschke an den Ausschuss für Planung und Hochbau und Stadtrat Leuer verwiesen.
Protokollnotiz: Herr Loose ist von 16:22 bis 16:27 Uhr abwesend. Ratsfrau Lerche ist von 16:26 bis 16:28 Uhr abwesend.
Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas lässt im Anschluss über die Beschlussvorlage abstimmen.
Der Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
„Der Freiflächenplanung zur Neugestaltung des Parks unter den Freileitungen („Hochspannungspark") wird zugestimmt. Die Gesamtkosten betragen 1.887.000 EUR. Die zuwendungs-fähigen Kosten i. H. v. 1.817.000 EUR werden zu 2/3 aus Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen finanziert, 1/3 verbleiben als städtischer Eigenanteil. Die nicht förderfähigen Kosten betragen 70.000 EUR."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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