Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.03.2024 - 2.1 Baugenehmigungsverfahren für die Milleniumhalle...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Kühl stellt die Mitteilung der Verwaltung vor.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Jonas bestätigt Herr Kühl die Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Befestigung der Parkstände auf dem Hallengrundstück. Bezüglich der dortigen Entwässerung sichert Stadtrat Herlitschke eine Protokollnotiz zu.

 

Protokollnotiz: Der Antragsteller hat den Nachweis zu führen, dass das Niederschlagswasser ordnungsgemäß beseitigt wird. Für die Einleitung in die benachbarten Gräben ist eine Erlaubnis erforderlich. In dem Verfahren wird die Notwendigkeit der Niederschlagswasserrückhaltung überprüft.

Der Parkplatz wird nicht versiegelt und bleibt eine mit Mineralgemisch/Schotter befestigte Fläche. Ein erhöhter Oberflächenabfluss ist daher nicht zu befürchten.

Zur Nachfrage von Ratsfrau vom Hofe, ob die in der Mitteilung genannten Bedingungen mit den Geschäftsführern des Millenium Event Centers abgesprochen seien, erklärt Herr Kühl, dass die Inanspruchnahme von Verkehrshelferinnen und Verkehrshelfern, sowie die Abstimmung eines Shuttle-Services vom Raffteichbad ohnehin Teil des Mobilitätskonzepts der Betreiber seien.

 

Zu den Nachfragen von Herrn Röver und Bürgermitglied Becker zur (technischen) Umsetzung der Vorgaben zur Ladeinfrastruktur weist Herr Kühl auf die gesetzliche Verpflichtung in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) hin. Bei Schwierigkeiten der Umsetzbarkeit hat der Antragstellende die Möglichkeit eine alternative Lösung vorzuschlagen.

 

Herr Kühl merkt auf Nachfrage von Ratsfrau von Gronefeld zu Photovoltaikanlagen an, dass die Verpflichtung zur Aufstellung dieser nur bei Errichtung neuer Parkplätze gilt, in diesem Fall wird der bestehende Parkplatz jedoch nur befestigt.

 

rgermitglied Becker erachtet eine Auflage zur Errichtung von Photovoltaikanlagen als nicht sinnvoll, da die Veranstaltungen in der Milleniumhalle tendenziell abends und nachts stattfinden.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert Ziel und Anlass der Mitteilung. Er stellt klar, dass der Bauantrag noch nicht vollends bearbeitet wurde und daher noch nicht alle Details abschließend geklärt sind. Die Information an den Ausschuss sollte dennoch erfolgen, da es sich um ein bedeutsames Vorhaben handelt. Eine Zeitverzögerung am Ende der Bearbeitung des Bauantrags kann durch die frühe Einbindung des Ausschusses verhindert werden. Zudem können alle erhaltenen Anregungen aus dem Ausschuss geprüft werden und, soweit sie dem Bauordnungsrecht entsprechen, einfließen. Alle in der Beratung aufgeworfenen Fragen, werden bis zur Erteilung der Baugenehmigung geklärt sein.

 

 

 

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Ergebnis:

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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