Rat und Stadtbezirksräte
12.03.2024 - 6 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2024 im Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Werner
- Datum:
- Di., 12.03.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach Diskussion im Stadtbezirksrat zu den Maßnahmen bei der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens schlägt Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok vor, die Maßnahme Nr. 5 (Thiedestraße Gehweg) durchzuführen. Auf Anregung von Ratsherrn Bratschke spricht sich der Stadtbezirksrat einvernehmlich dafür aus, dass die Verwaltung zukünftig in der Beschlussvorlage die Maßnahmen zur Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Nr. 1 (Nr. 1 Obere Dorfstraße) und Nr. 6 bis Nr. 8 (Nr. 6 Liebigstraße/Böttgerstraße 13, Nr. 7 Böttgerstraße und Nr. 8 Dieselstraße) nicht mehr in die Vorschlagsliste mit aufnimmt, da diese Gehwegabschnitte nicht schlechter aussehen als vergleichsweise andere Gehwege in benachbarten Straßen.
Frau Pohler regt einvernehmlich an, dass die Verwaltung für das Jahr 2025 prüfen soll, ob der Gehwegbereich in der Kirchstraße (von Kirchstraße 10 A bis einschließlich Kirchstraße 13) beitragspflichtig oder nicht beitragspflichtig ist und wie hoch die Kosten einer Gehwegsanierung sind. Herr Mehmeti regt ebenfalls einvernehmlich an, dass die Verwaltung für das Jahr 2025 prüfen soll, ob der Gehwegbereich in der gesamten Ohlenhofstraße beitragspflichtig oder nicht beitragspflichtig ist und wie hoch die Kosten einer Gehwegsanierung sind.
Auf Anregung von Frau Bratschke wird die vorgeschlagene Maßnahme der Hochbauunterhaltung Friedhöfe (Beschaffung 8 Pulte und 3 Mikrofonständer) zurückgestellt, bis die Frage beantwortet ist, warum für drei Ortsteilfriedhöfe (Timmerlah, Broitzem und Rüningen) acht Pulte beschafft werden sollen.
Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
Die im Jahr 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 222 - Südwest werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 10.000,00 € 12.100,00 €
2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 1.134,94 €
3. Ortsbüchereien 600,00 €
4. Grünanlagenunterhaltung 600,00 €
5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe 4.300,00 €
6. Grünanlagenunterhaltung 900,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Zu Nr. 1: Bei der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens soll die Maßnahme Nr. 5 (Thiedestraße Gehweg) durchgeführt werden.
Zu Nr. 5: Die Maßnahme wird zurückgestellt, bis die Frage beantwortet ist, warum für drei Ortsteilfriedhöfe (Timmerlah, Broitzem und Rüningen) acht Pulte beschafft werden sollen.
