Rat und Stadtbezirksräte
17.04.2024 - 3.1 Jahresbericht 2023 - Jobcenter Braunschweig
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Rentzsch
- Datum:
- Mi., 17.04.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Präsentation wird als Anlage beigefügt.
Frau Kleinekathöfer bittet um Nennung des Anteils der Maßnahmeverlängerungen und der Vermittlungen in Anschlussmaßnahmen.
Frau Miehe-Scholz antwortet, dass Verlängerungs- und Anschlussmaßnahmen genutzt werden, wenn dies zielführend sei. Vielmehr werde mit Förderketten gearbeitet, die dazu dienen sollen, ein festgelegtes Ziel (z. B. ersten Arbeitsmarkt) zu erreichen.
Frau Kleinekathöfer fragt nach, ob demnach zwischen sozialaktivierenden und sozialqualifizierenden Maßnahmen unterschieden werde.
Frau Miehe-Scholz bestätigt dies. Es gebe tagesstrukturierende Maßnahmen bis zu Jobcoaching auf hohem Niveau.
Frau Ohnesorge weist darauf hin, dass eine Million Euro der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) nicht abgerufen worden seien. Der Ausschöpfungsgrad habe sich in den letzten Jahren nicht verändert. Sie weist auf die Bildungskarte hin. Diese werde aufgeladen ausgegeben, wenn man Leistungen erhalte. Derzeit sei es so, dass man z. B. einen Bewilligungsbescheid für Wohngeld erhalte und diesem der Antrag für BuT-Leistungen beiliege. Die BuT-Leistungen müssten dann gesondert bei einer anderen Stelle beantragt werden. Sonderleistungen seien davon unabhängig zu beantragen. Es sei eine zu große Hürde und bedauerlich, dass das Geld nicht genutzt werde.
Frau Miehe-Scholz teilt mit, dass es einen Arbeitskreis zu dem Thema geben sollte. Im Bereich BuT gebe es bei der Stadt Braunschweig einen Qualitätsmanagementworkshop an welchem auch Kollegen des Jobcenters teilnehmen würden.
Herr Bossow ergänzt, dass es sich bei dem BuT-Bericht um vorläufige Zahlen handele. Die BuT-Leistungen würden auch beim Thema der neuen Kindergrundsicherung diskutiert werden. Es sei eine Bringleistung anstatt einer Holleistung geplant.
Frau Dr. Flake fragt nach, ob vor allem der Teilhabeteil von BuT nicht abgerufen werde. Sie bestätigt die Aussagen von Frau Ohnesorge und spricht sich für eine Bildungskarte aus.
Frau Miehe-Scholz bestätigt, dass vor allem der Teilhabeteil nicht abgerufen werde. Die Bildungskarte sei diskutiert worden und die Stadt habe die Einführung der Karte abgelehnt.
Herr Klockgether teilt mit, dass es im Wohngeld eine sehr hohe Inanspruchnahmequote gebe. Man gehe davon aus, dass der geringere Abruf im Jobcenter mit dem Personenkreis zusammenhänge und dieser die Teilhabeleistung nicht nutze. Die Antragstellung sei sehr vereinfacht worden. Es werde niederschwellig beraten. Aufgrund der Planungen zur Einführung der Kindergrundsicherung sei eine neue Planung zu den BuT-Leistungen derzeit nicht zielführend.
Herr Wendt merkt an, dass er von Eltern die Rückmeldung erhalte, dass der Antrag zu komplex sei. Er fragt nach, ob es Zahlen gebe, wie viele Anträge für BuT-Leistungen für Sportvereine gestellt werden.
Frau Miehe-Scholz teilt mit, dass für das Jobcenter die Zahlen für die Sportvereine nachgeliefert werden könnten. Inwieweit die Gelder für die Mitgliedschaft in Vereinen reichen würden, sei unklar. Sie bestätigt, dass es nicht bei allen Kunden des Jobcenters Bedarf für BuT-Leistungen gebe.
Frau Dr. Flake merkt an, dass aufgrund der Inflation die BuT-Leistungen nicht mehr ausreichen würden. Sie bedauert, dass den Kindern hierdurch die Teilhabe verwehrt werde.
Frau Kleinekathöfer fragt, ob der Braunschweig Pass beantragt werden müsse oder ob dieser zugeschickt werde.
Herr Klockgether antwortet, dass der Braunschweig Pass einmal jährlich zu einem Stichtag, auch an die Leistungsberechtigten des Jobcenters, versandt werde. Unterjährig könne dieser bei der Stadt Braunschweig abgeholt werden.
Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen.
Protokollnotiz zu den BuT-Zahlen im Bereich sportliche Teilhabe (einschl. Jobcenter):
Für das Jobcenter kann nur das Jahr 2023 gemeldet werden, da das 1. Quartal 2024 erst im Juli 2024 abrufbar ist.
Ausgewertet wird beim JC die Anzahl der monatlich bewilligten Teilhabe-Fälle. Das bedeutet, dass ein Fall, in dem Teilhabeleistungen für einen Zeitraum 02/2023 bis 07/2023 bewilligt wurden, sechsmal, also jeden Monat, in der Statistik gezählt wird.
Es wird weder beim JC noch bei 50.14 nach sportlicher Teilhabe und anderweitiger Teilhabe (wie z.B. Musikschule o.ä.) unterschieden.
Für das Jahr 2023 sind es beim Jobcenter 5.661 monatliche Bewilligungen.
Für das Jahr 2023 sind es im Bereich 50.14 (WoG/SGBXII/KIZ) 5.108 monatliche Bewilligungen, wenn man die gleiche Zählweise wie beim JC zugrunde legt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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122,6 kB
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