Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.04.2024 - 7 Stadtbahnausbau: Planungsbeschluss zur Strecken...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Schwarz vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr sowie Herr Curland und Herr Brandes von der Braunschweiger Verkehrs-GmbH erläutern die Beschlussvorlage vom 9. April 2024.

 

Frau Schwarz betont, dass voraussichtlich nur die vorgeschlagene Vorzugsvariante förderwürdig ist (derzeitige Grobkostenschätzung 102 Mio. €, davon prognostizierte Fördermittel Bund/Land 67 Mio. €). 

 

Auf Nachfrage von Herrn stellv. Bezirksbürgermeister Schrader teilt Frau Schwarz mit, dass im Rahmen der Beschlussvorlage die Lage und Ausgestaltung der Stadtbahn im Straßenraum entlang der vorgeschlagenen Streckenführung explizit noch nicht beschlossen wird und somit derzeit keine Aussage zu einer potentiellen Lage getroffen werden kann. Zur weiteren Anfrage von Herrn stellv. Bezirksbürgermeister Schrader hinsichtlich der Zeitschiene für die weitere Planung teilt Herr Curland mit, dass nach dem Planungsbeschluss ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden muss. Die weiteren Planungen durch das zu beauftragende Ingenieurbüro werden somit voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr starten können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Nordheim erläutert Herr Brandes die Einzugsradien und deren Bedeutung zur Darstellung der Bewohnerzahlen an der vorgeschlagenen Streckenführung.

 

Die Nachfrage von Herrn Rösner zum Nutzen-Kosten-Indikator wird von Herrn Brandes beantwortet. Zur weiteren Nachfrage von Herrn Rösner zu evtl. Straßenausbaubeiträgen in der Hallestraße informiert Herr Curland, dass grundsätzlich für den Stadtbahnausbau, soweit die Kosten dem Stadtbahnausbau zuzurechnen sind, keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Welche Kosten stadtbahnbedingt entstehen und welche nicht direkt auf die Integration der Stadtbahn zurückzuführen sind, kann erst anhand eines Anlagenentwurfes konkret ermittelt werden, der jedoch noch zu erarbeiten ist. 

 

Frau Ruben äußert ihre Bedenken wegen der starken Verkehrsbelastung auf der Salzdahlumer Straße. Herr Curland informiert, dass in Simulationen der prognostizierte Verkehr mit Stadtbahn in den Spitzenstunden des Tages für zwei mögliche Ausbauvarianten untersucht und bewertet wurde. Als Ergebnis ist eine Streckenführung der Stadtbahn auf der Salzdahlumer Straße verkehrlich mach- und vertretbar.

 

Frau Jacobs fragt an, ob die Stadtbahn einen eigenen Gleiskörper neben der Fahrbahn bekommt und ob die bisherigen Straßenabschnitte, die zweispurig sind, weiterhin zweispurig bleiben. Lt. Herrn Curland wird die Stadtbahn mit hoher Wahrscheinlichkeit einen eigenen Gleiskörper neben der Fahrbahn bekommen. Die Aufteilung der Kfz-Fahrspuren wird abschnittsweise unterschiedlich sein (abschnittsweise auch einspurig, zweispurig vor allem an den Knotenpunkten). Frau Jacobs fragt ferner nach der Fortführung über die Stettinstraße, da immer wieder der Wunsch aus der Anwohnerschaft nach einem besseren ÖPNV-Anschluss für die Stettinstraße vorgetragen wird. Herr Curland teilt mit, dass diese Anbindung bei nicht steigendem verkehrlichem Nutzen verhältnismäßig hohe zusätzliche Kosten auslösen würde. Entsprechend ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis nicht gut.

 

Auf Frage von Herrn Dr. Goedeke teilt Herr Curland mit, dass die Planungen auf der gesamten Streckenführung für die Stadtbahn zu 90 % bis 100 % einen eigenen Gleiskörper neben der Fahrbahn vorsehen.

 

Die Frage von Herrn Rösner zur Baumerhaltung entlang der Streckenführung beantwortet Herr Curland dahingehend, dass man im zukünftigen Prozess im Einzelfall die Baumerhaltungen abwägen muss.

 

       

 

   

Reduzieren

 

Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)

 

1. Als Vorzugsvariante der Streckenführung des Projektteils Salzdahlumer Straße/Heidberg im Teilprojekt Salzdahlumer Straße/Heidberg - Campusbahn/Querum wird der Verlauf vom Hauptbahnhof über die Salzdahlumer Straße, Hallestraße und den Sachsendamm bis in die Bestandswendeanlage Anklamstraße beschlossen. Nicht beschlossen werden die Lage und Ausgestaltung der Stadtbahninfrastruktur im Straßenraum entlang der vorgeschlagenen Streckenführung. Diese werden im Zuge des weiteren Planungsprozesses ermittelt.

 

2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH die unter 1. beschriebene Vorzugsvariante der Streckenführung im Rahmen des Stadtbahnausbauprojektes Salzdahlumer Straße/Heidberg zu beschließen.

 

3. Die Verwaltung und die Braunschweiger Verkehrs-GmbH werden beauftragt, die Planungen eines konkreten Anlagenentwurfs für den Projektteil Salzdahlumer Straße/Heidberg bis einschließlich der Entwurfsplanung fortzuführen. Der Start der weiteren Planungen erfolgt im Sinne eines optimalen Ressourceneinsatzes in Abhängigkeit der Projektfortschritte in den Teilprojekten 1 (Volkmarode Nord) und 2 (Rautheim). Bevor ein Umsetzungsbeschluss auf Grundlage des Anlagenentwurfs gefasst wird, müssen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Projektteil Campusbahn/Querum vorliegen."

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

dafür: 12    dagegen: 1    Enthaltungen: 1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise