Rat und Stadtbezirksräte
25.04.2024 - 14 Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Kornblum
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
Wortprotokoll
Herr Hallmann führt in die Vorlage 24-23569 ein.
Ratsfrau Mundlos kritisiert, dass lediglich 1 % als Quorum notwendig ist, da dies in den meisten Stadtbezirken schnell erreicht werden könne. Zudem kündigt sie vor dem Hintergrund der späten Übersendung der Vorlage einen Antrag auf Passieren lassen an.
Ratsherr Tegethoff begrüßt die Vorlage grundsätzlich. Er unterstützt jedoch Ratsfrau Mundlos und gibt zu bedenken, dass keine Zeit zur Abstimmung innerhalb der Gruppe/Fraktion war. Er hinterfragt außerdem die Dringlichkeit der Vorlage, die für die Erweiterung der Tagesordnung erforderlich ist. Es wäre zudem sinnvoller gewesen, die in der Vorlage angekündigte Mitteilung hinsichtlich des Ratsauftrages vom 19. September 2023 zusammen mit der Vorlage auf den Weg zu bringen.
Herr Hallmann erläutert, dass das Quorum zunächst so festgelegt wurde. Es werde allerdings fortlaufend evaluiert. Der Arbeitskreis hat sich gemeinschaftlich dafür ausgesprochen.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Jalyschko hinsichtlich der Möglichkeiten der Politik, Bürgerbeteiligung im Sinne des Konzepts anzuregen sichert Herr Hallmann eine Nachlieferung im Protokoll zu.
Protokollnotiz: Das im Arbeitskreis Bürgerbeteiligung von Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Verwaltung und Einwohnerschaft erarbeitete Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung entspricht den Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung, nach denen der Rat der Stadt bzw. die zuständigen politischen Gremien die legislative und die Verwaltung die exekutive Gewalt innehat. Dementsprechend kann die Politik informelle Bürgerbeteiligung anregen. Im Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung ist an folgenden Stellen auf das Prinzip der Selbstverwaltung verwiesen:
S. 4 Wichtige Begriffe
„Aufgaben des Rates bzw. der politischen Gremien bei Bürgerbeteiligung: Neben der Entscheidung einzelner Fachabteilungen der Verwaltung können der Rat bzw. die zuständigen politischen Gremien freiwillige, informelle Bürgerbeteiligungen beschließen."
S. 8, Absatz 4
„Ob eine informelle Bürgerbeteiligung durchgeführt werden soll, muss für jedes Vorhaben von der Verwaltungsspitze entschieden werden. In die Entscheidungen fließt ein, welche Wirkung das Vorhaben auf einen Raum, eine Gruppe von Menschen oder im Zusammenspiel mit anderen Vorhaben in der Stadt hat. Auch die Politik kann informelle Beteiligung zu Vorhaben über Anträge anregen und beschließen."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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