Rat und Stadtbezirksräte
04.06.2024 - 8 Sanierungsgebiet "Soziale Stadt - Westliches Ri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Di., 04.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage 24-23438 ein.
Protokollnotiz: Ratsherr Stühmeier nimmt ab 17:46 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Auf die Nachfragen von Ratsfrau Kluth und Ratsfrau Mundlos, was mit den nicht umgesetzten Projekten passiert, stellt Stadtbaurat Leuer dar, dass diese nach Ablauf des Förderprogramms in Konkurrenz zu allen anderen Projekten im Stadtgebiet stehen. Zu einem Nachfolgeprogramm können noch keine Informationen mitgeteilt werden, es werde jedoch ein drittes Förderprogramm angestrebt.
Stadtbaurat Leuer unterstützt die Anregung von Ratsfrau Mundlos, nach Ablauf des Förderprogramms eine Evaluierung durchzuführen.
Ratsfrau Mundlos weist darauf hin, dass sich die Betreiberinnen und Betreiber der Einrichtungen bereits Gedanken machen, wie es nach Ablauf der Förderung weitergeht. Ratsherr Kühn ergänzt, dass man die Einrichtungen auf den Wegfall der Fördergelder vorbereiten müsse. Darauf bezugnehmend stellt Ratsherr Sommerfeld klar, dass mit den Geldern aus dem Verfügungsfond lediglich kleine, in sich abgeschlossene Maßnahmen gefördert werden, nicht aber beispielsweise Beschäftigungsverhältnisse. Daher werde der Wegfall in den Einrichtungen seiner Meinung nach nicht zu strukturellen Problemen führen.
Ratsfrau Mundlos bittet trotz dessen darum, die betroffenen Einrichtungen so früh wie möglich zu benennen.
Eine Kompensation der entfallenden Fördergelder wird nicht gesehen. Es sollte allerdings ein Verstetigungskonzept seitens des Quartiersmanagements erstellt werden, dass diese Problematik berücksichtigt.
Beschluss:
„Der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einem Kostenrahmen in Höhe von 41,9 Mio. Euro für das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet“ wird zugestimmt. Hierin enthalten sind 8,3 Mio. Euro an durch Einnahmen gedeckten Ausgaben und 4,5 Mio. Euro an nicht förderfähigen Kosten. Die verbleibenden 29,1 Mio. Euro werden durch Städtebaufördermittel von Bund und Land gefördert, der städtische 1/3-Eigenanteil beträgt 9,7 Mio. Euro. Zusammen mit den zusätzlichen städtischen Mitteln für nicht förderfähige Kosten beläuft sich der gesamte städtische Eigenanteil auf 14,2 Mio. Euro.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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485,1 kB
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