Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.05.2024 - 2 Freiflächen-Photovoltaik-Konzept Stadt Braunsch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Weber vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Geoinformation, stellt die Vorlage anhand einer Power-Point-Präsentation vor und beantwortet zusammen mit Herrn Dirks, FB 61, Fragen aus den Reihen der Stadtbezirksräte im Rahmen der gemeinsamen Sitzung.

 

Zu den privaten Flächen seien bisher noch keine Gespräche seitens der Stadt Braunschweig geführt worden. Auf die Grundstückseigentümer würden die jeweiligen Vorhabensträger zugehen.

 

Die Bodenfruchtbarkeit werde sicher kein Hemmnis sein, zu verpachten, da es sich für die Landwirte wirtschaftlich lohnen würde, zwecks Freiflächenphotovoltaikbau die Flächen abzugeben.

 

Frau Ramdor wundert sich, dass trotz der Vorgaben des Landes auch Böden mit einer Fruchtbarkeit von 50 oder mehr in dem Konzept enthalten seien.

 

Frau Weber stellt klar, dass dies kein Ausschlusskriterium sei. Es sei seitens der Eigentümer abzuwägen, ob sie verpachten oder nicht. Aufgrund dieser Abwägung werde es sicher  viele Entscheidungen gegen eine Verpachtung geben.

 

Frau Buchholz sorgt sich um die Freizeitwege. In dem Konzept werde mehrfach erwähnt, das Freizeitwege zerschnitten werden. Sollen diese Wegebeziehungen aufrecht erhlaten bleiben?

 

Laut Frau Weber setze sich genau dafür sehr stark das Referat Grün- und Freiraumplanung ein.

 

Herr Wirtz kritisiert, dass es sich bei den vorgeschlagenen Flächen nur um landwirtschaftliche Flächen handele. Warum wolle man das Ziel übererfüllen und Grünflächen vernichten? Jegliche Betrachtung von anderen Flächen wie z.B. Parkflächen, seien gar nicht berücksichtigt worden.

 

Her Dirks berichtet, AGRI PV sei sinnvoll aber wegen diverser Hindernisse nicht gewollt. Die Flächen würden nicht für immer zugebaut; nach Ablauf der 20`jährigen Pachtzeit könnten diese Anlagen leicht wieder abgebaut werden. Die Landwirte könnten die Äcker dann wieder wie gewohnt nutzen.

Dass man 10 % über der Zielmarke plane, sei vollkommen üblich. Die Erfahrung zeige, dass nicht alle Eigentümer der vorgeschlagenen Flächen verkaufen/verpachten würden.

Die angesprochenen versiegelten Flächen werden im Klimaschutzkonzept gesondert aufgeführt. Für sie gebe es eigene Flächenvorgaben.

 

Die aufgeführten Prozentzahlen seien Erfahrungs- und Schätzwerte, keine mathematischen Formeln.

 

In den beiden Bebauungsplänen für das Heizkraftwerk Nord in Veltenhof und in Wenden-West könnten die Flächen ohne weitere Satzungsbeschlüsse umgesetzt werden.

 

Herr Gorklo sorgt sich um die Netzstabilität.

 

Hinsichtlich der Zeitpläne für eine Umsetzung auf privaten Flächen verweist Herr Dirks auf die provaten Verhandlungen zwischen Investor und Grundstückseigentümer. Daher gebe es auch seitens der Stadt Braunschweig keine Zeitpläne für diese Flächen.

 

BS|Netz sei im Übrigen dankbar für das Konzept, da man darauf nun reagieren kann und die Netze entsprechend ausbauen/verstärken könne.

 

Frau Gries weiß aus Erfahrung, dass Landwirte inzwischen ihr Land nicht mehr nur des geldes wegen ihre Flächen berkaufen würden. Sie fragt daher nach, ob es auch die Möglichkeit der Zwangsenteignung gebe.

 

Herr Dirks antwortet dazu, dass dies sehr unwahrscheinlich sei. Das Grundgesetz gebe sehr hohe Hürden vor für solch einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht.

Ein Richter würde eine Ablehnung immer damit begründen, dass Alternativflächen möglich wären.

 

Da hier viele Hemmnisse genannt worden seien, fragt Herr Herla nach Alternativplänen, um die Klimaschutzziele für 2030 zu erreichen.

 

Herr Dirks erläutert, der Prozess der Klimaanpassung laufe derzeit parallel, so z.B. auch die Entsiegelung von Flächen oder der Ausbau von Photovoltaik auf den Dachflächen in Braunschweig durch die Energiegenossenschaft.

 

Frau Weber ergänzt, Gewerbeflächen und Parkplätze müssten zukünftig zu 50% mit Photovoltaik ausgestattet werden.

 

Herr Graffstedt fragt nach, ob es mit dem Beschluss noch keine endgültigen Festlegungen gebe.

Sehe er das richtig, dass eine weitere Beteiligung der Stadtbezirksräte bei den privilegierten Flächen nicht vorgesehen sei?

 

Frau Ihbe sieht das Problem der Freiflächen bei den fruchtbaren Böden in unserer Region.

 

Herr Pohler bittet um Auskunft, ob das Thema Ernährungssicherheit ein Thema bei der Landwirtschaftskammer gewesen sei.

 

Herr Degering-Hilscher bittet darum, bei den Ausbauplänen am Heizkraftwerk Nord Informationen an den Stadtbezirksrat zu geben, wenn es in die Umsetzung gehe.

 

Anschließend stimmen die beiden Stadtebzirksräte 321 und 322 getrennt über die Vorlage ab.

 

Herr Pohler stellt den Antrag auf getrennte Abstimmung zu den privilegierten und den nicht privilegierten Flächen.

 

Beschluss: (GO-Antrag auf getrennte Abstimmung)

 

"Die Abstimmung wird getrennt nach den privilegierten und den nicht privilegierten Flächen."

 

Abstimmungsergebnis:

 

8  dafür   2  dagegen   2  Enthaltungen

 

Somit wird es eine getrennte Abstimmung im Stadtbezirksrat 321 geben.

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)

1. Dem Freiflächen-Photovoltaik-Konzept der Stadt Braunschweig wird hinsichtlich der privilegierten

    Flächen zugestimmt.

 

2. Dem Freiflächen-Photovoltaik-Konzept der Stadt Braunscheig wird hinsichtlich der nicht

    privilegierten Flächen zugestimmt.

 

3. Der Stadtbezirksrat Lehndorf-Watenbüttel biittet im weiteren Verlauf der Beratungen in den

    Ratsgremien darum, dass auch bei den privilegierten Flächen eine Beteiligung der

    Stadtbezirksräte verankert wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

geändert beschlossen

 

zu 1. 12  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

 

zu 2.   8  dafür   3  dagegen   1  Enthaltung

 

zu 3. 10  dafür   1  dagegen   1  Enthaltung

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