Rat und Stadtbezirksräte
22.05.2024 - 7 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2024 im Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Werner
- Datum:
- Mi., 22.05.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bezirksbürgermeister Disterheft regt an, bei der Nr. 1 „Unterhaltung unbeweglichen Vermögens“ die Maßnahmen Nr. 15 Greifswaldstraße und Nr. 16 Stettinstraße durchführen zulassen. Weiterhin regt Herr Bezirksbürgermeister Disterheft an, die Entscheidung über Nr. 4 bis Nr. 6 „Grünanlagenunterhaltung, Hochbau- und Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe“ zurückzustellen, bis die Verwaltung die Verwendung der Friedhofsmittel der vergangenen Jahre mitgeteilt hat.
Herr Bezirksbürgermeister Disterheft bittet die Verwaltung um Mitteilung, ob die in der Vergangenheit beschlossenen Maßnahmen zur Verwendung der Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 211 vollzogen wurden und regt an, das entsprechende Abrechnungen dem Stadtbezirksrat vorgelegt werden. Insbesondere ist der Umsetzungsstand der beschlossenen Fahrradreparatursäulen in den vier Stadtteilen darzulegen.
Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
Die im Jahr 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 211 - Braunschweig-Süd werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 15.200,00 € 15.500 €
2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 3.089,70 €
3. Ortsbüchereien 1.500,00 €
4. Grünanlagenunterhaltung 1.200,00 €
5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe 5.000,00 €
6. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe 500,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Zu Nr. 1: Bei der Unterhaltung unbeweglichen Vermögens sollen die Maßnahmen Nr. 15 Greifswaldstraße und Nr. 16 Stettinstraße durchgeführt werden.
Zu Nr. 4 bis 6: Über die Stadtbezirksratsmittel der Grünanlagenunterhaltung, der Hochbau- und Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe wird entschieden, wenn die Verwaltung die Verwendung der Friedhofsmittel der vergangenen Jahre mitgeteilt hat.
