Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.05.2024 - 8 Unterstützung der freien Theaterszene durch die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stellvertretender Vorsitzender Stühmeier weist auf die Ergänzung der TO um TOP 9, Beschlussvorlage DS Nr. 24-23826, im Sinne einer Nachtragstagesordnung gemäß § 12 Abs. 5 der Geschäftsordnung (GO) für den Rat, den VA, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 45 GO hin. Die Ergänzung sei laut Verwaltung der zwingenden Abstimmung zwischen der Kulturverwaltung, Ref. 0300 (Rechtsreferat) und dem FB 20 Finanzen zur Differenzierung der Beschlussvorlagen DS Nr. 24-23818 und 24-23826 geschuldet.

 

Frau Prof. Dr. Hesse (Dez. IV) leitet zur Beschlussvorlage DS Nr. 24-23818 ein. Bisher habe sich die Verwaltung zum Thema nur in nichtöffentlichen Sitzungsteilen des AfKW mitgeteilt, nun solle auch die Öffentlichkeit informiert werden. Ziel der Stadt sei es, den bereits in den Spielstätten des LOT-Theater e.V. (LOT) bzw. der Freie Spielstätten Braunschweig gGmbH (FSB) eingebuchten Gruppen der freien Theaterszene Spielstätten anzubieten und ihre Auftritte zu ermöglichen, beispielsweise auch durch die Finanzierung von Infrastruktur und technischer Unterstützung. Aus Fördermitteln für kulturelle Projekte könne keine finanzielle Unterstützung erwachsen, da von einer Überzeichnung des Budgets, wie unter TOP 6 und 7 erwähnt, für das Jahr 2024 auszugehen sei. Es könnte jedoch aus den Mitteln der Kontinuitätsförderung unterstützt werden, mit denen das LOT bis zu seiner Insolvenz gefördert wurde. Diese Mittel müssten dazu im städtischen Haushalt für die Unterstützung der freien Theaterszene in Braunschweig umgewidmet werden.

Die Theatergruppen agierten sehr autonom. Der „Drecksklub“ beispielsweise habe im Zirkuszelt des „Zirkus Dobbelino“ eine vorübergehende Spielstätte gefunden. Sollte beispielsweise der „Drecksklub“ für die technische Durchführung eine finanzielle Unterstützung benötigen, ziele die Beschlussvorlage darauf ab. Sollte es zu einem Beschluss und einer entsprechenden Umwidmung der Mittel kommen, wäre beispielsweise mit einem Antrag des Dachverbandes Freier Theaterschaffender Braunschweig e.V. zu rechnen, die besonders aktiv an der Lösungsfindung beteiligt gewesen seien.

 

Ratsherr Stühmeier zitiert den Beschlusstext: „3. Die umgewidmeten Fördermittel sollen als Grundlage zur Unterstützung für die freie Theaterszene sowohl zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen (z.B. zur Anmietung von Spielflächen) als auch als Projektfördermittel zur Verfügung stehen.“ Er fragt, ob die Verwaltung die Idee einer Splittung der Mittel verfolge, oder in Reihenfolge der Antragseingänge die Mittel beschieden würden.

Frau Prof. Dr. Hesse antwortet, die umzuwidmenden Mittel i.H.v. 144.000 € sollten eine ausreichende Unterstützung für die freie Theaterszene darstellen. Die Verwaltung werde die Anträge natürlich kritisch prüfen, beispielsweise zu welchen Mietpreisen sich die Gruppen in anderen Spielstätten einmieteten.

Ratsherr Stühmeier fragt, ob es die Idee der Verwaltung sei, den Entfall der Spielstätten des LOT bzw. der FSB auszugleichen.

Frau Prof. Dr. Hesse bestätigt dies; es ginge darum, für die bereits in den Spielstätten des LOT bzw. der FSB eingebuchten Gruppen finanziell einen Ersatz für Infrastruktur und Technik zu ermöglichen. Eine Unterstützung von Seiten der Stadt für die freie Theaterszene ginge nicht darüber hinaus. In Gesprächen mit dem Dachverband Freier Theaterschaffender Braunschweig e.V. habe man festgestellt, dass die benötigte Infrastruktur für Theateraufführungen anspruchsvoll sei und sich viele der von der Verwaltung zuletzt vorgeschlagenen Ersatzspielstätten dafür nicht eigneten. Die Verwaltung bitte die betroffenen Theatergruppen entsprechend, von der Infrastruktur und Technik her geeignete Ersatzspielstätten zu suchen, die bezahlbar und verhältnismäßig blieben. Einige der freien Theatergruppen seien bereit, ihre für das Jahr 2024 geplanten Aufführungen auf das kommende Jahr zu verschieben, wenn bis dahin ein zur dauerhaften Förderung der freien Theaterszene geeignetes Konzept durch die Stadt Braunschweig vorliege.

 

Ratsfrau Schütze dankt der Verwaltung für die Beschlussvorlagen DS Nr. 24-23818 und 24-23826. Die Hochschule für Bildende Künste (HBK) Braunschweig, die die Demonstration „Theater braucht Bühne“ am 23. April 2024 organisiert hatte, bekäme nun neue Möglichkeiten geboten. Sie stimmt Frau Prof. Dr. Hesse zu, langfristig müsste zum Jahr 2025 eine neue, dauerhafte Spielstätte für die freie Theaterszene geschaffen werden. Dabei könne die Stadt nicht alles, aber vieles möglich machen.

Frau Prof. Dr. Hesse kommentiert, auch das Land Niedersachsen trage eine Verantwortung, und zwar über die Schaffung des Studienganges „Darstellendes Spiel“ an der HBK hinaus. Auch das Land dürfe es nicht dem Zufall überlassen, wie es zukünftig um die freie Theaterszene in Braunschweig bestellt sei. Das „Festival Theaterformen“ und „RENE. Theater- und Performancefestival der Studierenden Niedersachsens“ der HBK hätten sich, unter Unterstützung durch das Staatstheater Hannover/das Land Niedersachsen bzw. die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, mit dem Eigentümer des Gebäudes in der Kaffeetwete 4a zunächst auf ein temporäres Mietverhältnis zur Durchführung der Veranstaltungen einigen können, das sich auf die Anmietung der Räumlichkeiten der Spielstätte beschränke und keine technische Infrastruktur enthalte.

 

Ratsfrau Dr. Flake möchte wissen, ob sich bereits eine langfristige Lösung für eine dauerhafte Spielstätte für die freie Theaterszene ankündige und wie es um den Spielraum TPZ Theaterpädagogisches Zentrum für Braunschweig und die Region e.V. (TPZ) stehe. Das TPZ habe keine Insolvenz anmelden müssen, galt zuletzt als rettbar.

Frau Prof. Dr. Hesse antwortet auf die erste Frage, es gebe Perspektiven. Die entscheidende Frage sei, ob der Insolvenzverwalter des LOT bzw. der FSB sich mit einem potentiellen Käufer für die Spielstätte in der Kaffeetwete 4a wird einigen können. Bliebe die Kaffeetwete 4a unter einem neuen Eigentümer als eine Spielstätte erhalten, könne die Stadt Braunschweig die Mietzahlungen im Sinne interessierter Theatergruppen unterstützen. Das Gleiche gelte für die Spielstätte im Quartiert St. Leonhard; hier gebe es einen Nutzer, der in der Lage wäre, die Spielstätte (das zweite Haus im Quartier, das die Theaterbühne enthält) anzumieten. Ob die Spielstätte in der Kaffeetwete 4a dann genauso nutzbar wäre wie die Spielstätte im Quartier St. Leonhard, sei derzeit noch nicht abzusehen. Die Stadt könne derzeit nur Bereitschaft zur Unterstützung signalisieren und noch keine Zusagen zur Unterstützung der Mieten machen; dazu müsste erst ein Konzept durch die freie Theaterszene vorgelegt werden, welches die Ansprüche an eine dauerhafte Spielstätte bzw. an eine dauerhafte Unterstützung der Szene durch die Stadt formuliere. Dieses Konzept wiederum könne dann von der Verwaltung der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden. Teil des Vorhabens sei die langfristige Umwidmung der ursprünglichen LOT-Fördermittel im Ergebnishaushalt der Stadt und die Prüfung, ob diese Mittel noch im bisherigen Umfang benötigt würden.

Sie ergänzt, sie wäre froh, wenn die Politik, schlussendlich der Rat der Stadt Braunschweig, die Beschlussvorlage DS Nr. 24-23818 beschließe und sich im weiteren Verlauf der derzeit immense Unterstützungsaufwand für die Verwaltung auf ein reines Projektförderungs-verfahren reduzieren ließe. Den politischen (Rats-)Beschluss der DS Nr. 24-23818 vorausgesetzt, werde die Verwaltung sich mit der freien Theaterszene über den Entwurf des o.g., langfristigen Lösungskonzeptes austauschen. Hier sei jedoch die freie Theaterszene gefragt; die Erarbeitung eines Konzeptes liege nicht in der Zuständigkeit der Verwaltung und werde von ihr nur begleitet. Ein solches Konzept diene auch dazu, einem potentiellen Käufer des Gebäudes in der Kaffeetwete 4a die späteren Ansprechpartner (Mieter) der freien Theaterszene vorstellen zu können.

Herr Dr. Malorny (FBL 41) erwidert auf die zweite Frage von Ratsfrau Dr. Flake, konkrete Zahlen zum Stand des TPZ im Sinne eines Wirtschaftsplanes seien von der Verwaltung angefragt worden und lägen inzwischen vor. Eine kursorische Prüfung habe eine bessere finanzielle Lage des TPZ ergeben als bei der letzten Mitteilung. Das TPZ befinde sich nach derzeitigem Stand nicht im Defizit. Die detaillierte Prüfung durch die Verwaltung stehe noch aus. Das TPZ müsse ein Konzept vorlegen können, das eine fortlaufende sachgerechte Kontinuitätsförderung bei gleichbleibendem Förderbetrag begründe. Gegebenfalls würde eine entsprechende Beschlussvorlage der Politik im weiteren Verlauf vorgelegt.

 

Ratsherr Stühmeier fragt, was man aus der Insolvenz des LOT und ihren Folgen lerne.

Frau Prof. Dr. Hesse antwortet, es sei wahrscheinlich keine realistische Option, für jeden Antragsteller auf Förderung im Kulturbereich eine Wirtschaftsprüfung zu erbitten. Derzeit frage die Verwaltung in anderen Kommunen ab, wie man es dort handhabe. Man werde jedoch nicht noch einmal ein Konstrukt einer gGmbH fördern, wie durch die Förderung des LOT e.V. unter der FSB gGmbH geschehen.

 

Man einigt sich darauf, die Thematik weiter im nichtöffentlichen Teil (TOP 12) zu beraten. Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor.

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Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Freie Theaterszene in Braunschweig bei der Bewältigung der Folgen des Verlusts ihrer Spiel -und Probeflächen zu unterstützen, die aufgrund der Insolvenzproblematik des LOT-Theater e.V. entstanden sind.

2. Zu diesem unter 1. benannten Zweck werden die bisher im Haushalt 2024 unter dem Produkt 1.25.2610.09 hinterlegten Kontinuitätsfördermittel für den LOT-Theater e.V., in der bisher nicht abgerufenen Größenordnung i.H.v. 144.000 €, umgewidmet in Finanzierungsmittel zur Unterstützung der freien Theaterszene und von Festivals.

3. Die umgewidmeten Fördermittel sollen als Grundlage zur Unterstützung für die freie Theaterszene sowohl zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen (z.B. zur Anmietung von Spielflächen) als auch als Projektfördermittel zur Verfügung stehen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10 / 0 / 0

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