Rat und Stadtbezirksräte
28.05.2024 - 2 Freiflächen-Photovoltaik-Konzept Stadt Braunsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 28.05.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Weber und Herrn Dirks vom Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation.
Frau Weber erläutert die Beschlussvorlage vom 7. Mai 2024 anhand einer Präsentation. Weder die Weststadt noch der Stadtbezirk Südwest sind von der Ausweisung der zehn weiteren geplanten Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FF-PV) betroffen.
Herr Salveter fragt an, ob die Verordnung zur Sicherung des Naturdenkmals Fuhsekanal vom 23.09.1982 bei der Ausweisung der privilegierten Potenzialfläche südlich der Bahngleisen zwischen Timmerlah und Stiddien berücksichtigt wurde. Herr Dirks erläutert, dass das Konzept auch mit der Naturschutzbehörde abgestimmt wurde und entsprechend berücksichtigt sein wird. Herr Dirks sagt eine Prüfung zu.
Frau Schlaak fragt an, warum z.B. in Leiferde auf Flächen in denen auch ein Supermarkt entwickelt werden könnte oder in Rüningen auf Flächen die vom Hochwasserschutz tangiert sind, privilegierte Potenzialflächen ausgewiesen werden. Frau Weber informiert, dass auch der Hochwasserschutz in der Konzepterstellung berücksichtigt wurde. Herr Dirks weist auf die Änderung des Baugesetzbuches zum 1. Januar 2023 hin, wonach in einem Abstand von 200 m längs zu einer Autobahn oder einem Schienenweg privilegierte Flächen für FF-PV-Anlagen geschaffen wurden und ein Antrag auf Baugenehmigung ausreichend ist. Herr Dirks erläutert, dass im Rahmen der Planungshoheit der Stadt ein Bauantrag im privilegierten Flächenbereich abgelehnt werden kann, wenn ein Vorhaben den städtischen Planungen widerspricht.
Auf Anfrage von Frau Wieczorek informiert Frau Weber, dass die Betreiber der FF-PV-Anlagen nicht von der Stadt bestimmt werden, sondern dieses regelt der freie Wettbewerb. Die Frage, welche Nutzung bisher auf den Potenzialflächen stattgefunden hat, wird dahingehend beantwortet, dass dies im Regelfall landwirtschaftliche Flächen sind. Zur Frage von Frau Wieczorek nach der Dachflächen-PV der Wohnungsgesellschaften teilt Frau Weber mit, dass die Dachflächen-PV-Anlagen nicht Thema des FF-PV-Konzeptes sind, sondern dieses wird seitens der Stadt von der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land gesteuert.
Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok ist erstaunt, dass eine privilegierte Potenzialfläche südlich der Bahnlinie von Timmerlah ausgewiesen wird, weil in diesem Bereich der Fuhsekanal vom Ellernbruch bis zur Westseite von Broitzem sehr naturnah mit vielen Ausgleichsflächen in den letzten Jahrzehnten entwickelt wurde. Dort ist das Storchennest angesiedelt, Amphibien und seltene Vogelarten haben sich in den letzten Jahren entwickelt. Herr Dirks erläutert, dass es sich hier offensichtlich nicht um ein Naturschutzgebiet handelt, das als hartes Tabukriterium eine privilegierte Potenzialfläche ausschließen würde. Herr Dirks sagt zu, dass der Hinweis mit der Naturschutzbehörde besprochen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Bauantrag nochmals eine detaillierte Prüfung erfolgt.
Auf die Anfrage von Herrn Dönni, was seitens der Stadt erfolgt, wenn das ca. 200 ha Flächenziel nicht erreicht wird, informieren Frau Weber und Herr Dirks, dass einige Optionen wie z.B. die Nachsteuerung des FF-PV-Konzeptes bestehen.
Von 19:40 Uhr bis 19:43 Uhr wird die Sitzung für Einwohnerfragen unterbrochen. Hierbei spricht sich ein Anwohner gegen die Realisierung des privilegierten Bereiches an der Bahnlinie Timmerlah aus. Begründet wird die Ablehnung mit der negativen Auswirkung der wichtigen Kaltluftleitbahn von Timmerlah aus Richtung zum Stadtgebiet Braunschweig.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
6,1 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
483,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
493,7 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
7,4 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
900,7 kB
|
