Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.09.2024 - 4.2 Fördergebiet "Soziale Stadt - Donauviertel" Maß...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Ratsherrn Kühn erläutert Stadtbaurat Leuer, dass für den Förderzeitraum 15 Jahre angesetzt sind und dieser damit im Jahr 2031 enden wird.

 

Ratsfrau Mundlos bittet die Verwaltung erneut darum, frühzeitig zu informieren, welche Einrichtungen vom Entfall der Fördergelder aus dem Verfügungsfond im Jahr 2026 betroffen sein werden. Ratsherr Sommerfeld bittet ergänzend darum, die Fördergelder schleichend auslaufen zulassen und weist auf den dazu von der Fraktion Die FRAKTION. BS gestellten Haushaltsantrag hin.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Kühn, ob es möglich sei, den Spielplatz Muldeweg im Rahmen des Förderprogramms sanieren zu lassen, sichert Stadtbaurat Leuer eine Prüfung dessen bis zur nächsten Sitzung dieses Ausschusses zu.

 

Protokollnotiz: Der Spielplatz Muldeweg liegt rund 900 m außerhalb vom Fördergebiet „Soziale Stadt Donauviertel“. Ein Bezug kann aufgrund der Entfernung zum Fördergebiet nicht hergestellt werden. Die Maßnahme kann folglich nicht mit Mitteln des Fördergebietes „Soziale Stadt Donauviertel“ finanziert werden.

Das Quartier „Weststadt Elbeviertel“ sowie nf weitere Quartiere werden bei der Suche nach einem neuen Fördergebiet nach Möglichkeit ab 2026 auf Missstände untersucht. Im Betrachtungsraum Elbeviertel liegt auch der Spielplatz Muldeweg. Ob das Elbeviertel in die engere Auswahl kommt, kann zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

 

Ratsfrau Jalyschko regt an, mit dieser Art der Darstellung der umgesetzten Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Zudem möchte Sie wissen, worin genau der Unterschied zwischen den Begriffen Sanierungsgebiet (Westliches Ringgebiet) und Fördergebiet (Donauviertel) liegt, Stadtbaurat Leuer sichert dazu eine Protokollnotiz zu.

 

Protokollnotiz: Das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt Westliches Ringgebiet“ ist per Satzung festgelegt worden. Aufgrund der zu erwartenden sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen wurde es als Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren (§ 142 BauGB) festgelegt. Dieses Verfahren muss gewählt werden, wenn erhebliche Umgestaltungen im Gebiet geplant sind. Folge der Festlegung als Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren ist u. a. die Erhebung von Ausgleichsbeträgen und der Sanierungsvermerk im Grundbuch, der für diverse Veränderungen am Eigentum sanierungsrechtliche Genehmigungen erforderlich macht.

Das Fördergebiet „Soziale Stadt Donauviertel“ ist per Beschluss als Fördergebiet nach § 171 e BauGB festgelegt worden. Entwicklungsbedingte Bodenwerterhöhungen waren und sind dem Entwicklungskonzept zufolge nicht zu erwarten.

Als mögliche weitere Informationsquelle kann dieses Video dienen: https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/videos/DE/Wissenstransfer/4_1_Vereinfachtes_und_umfassendes_Sanierungsverfahren.html

 

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Ergebnis:

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise