Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

14.08.2024 - 8 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2024 im Sta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch die heute zuvor getroffene Beschlussfassung über die behindertengerechte Querung in der Emsstraße (Beschlussvorlage 23-20582-01) kann eine Entscheidung zu Punkt 1 „Unterhaltung unbeweglichen Vermögens“ zur Beschlussvorlage 24-23144 getroffen werden.

 

Herr Rathjen regt an, die Maßnahme Nr. 1 Am Lehmanger durchzuführen. Herr Ratsherr Bratschke schlägt vor, die bereits vor Jahren begonnene Maßnahme Nr. 2 auf der Isarstraße zu beschließen. Auf Antrag von Herrn Rathjen wird einvernehmlich eine fünfminütige Beratungspause eingelegt. Anschließend regt Herr Rathjen an, die Maßnahme Nr. 2 Isarstraße mit 20.000 € durchzuführen.

 

Herr Bezirksbürgermeister Hitzmann lässt mit diesem Vorschlag über die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens abstimmen.  

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Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)

 

Die im Jahr 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 221 - Weststadt werden wie folgt verwendet:

 

1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens            20.000,00  8.800,00

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.

 

Zu Punkt 1: Bei der Unterhaltung unbeweglichen Vermögens wird die Maßnahme Nr. 2 Isarstraße durchgeführt und dafür werden 20.000 € zur Verfügung gestellt.  

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 13    dagegen: 0    Enthaltungen: 0

 

Erläuterungen und Hinweise