Rat und Stadtbezirksräte
22.08.2024 - 5 Bebauungsplan "Glogaustraße-Süd", ME 69Stadtgeb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Do., 22.08.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bartels vom Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation erläutert die Beschlussvorlage vom 12. August 2024.
Aufgrund der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung zum 1. Juli 2024 ist die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig geworden. Geändert wurde der bauordnungsrechtliche Nachweis von Einstellplätzen und die Festsetzung eines Stellplatzschlüssels jeweils für Wohnungen. Die Verwaltung sieht die entsprechende Änderung der Nds. Bauordnung kritisch, da nun die planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeit über örtliche Bauvorschriften im Bebauungsplan hinsichtlich nachzuweisender Mindeststellplatzanzahlen entfällt.
Für den Bebauungsplanentwurf ist vorgesehen, die anzahlmäßige Errichtung der Stellplätze beizubehalten und durch einen privatrechtlichen Kaufvertrag zu regeln. Der Bebauungsplanentwurf bleibt in seinen übrigen Regelungsinhalten unverändert.
Auf Anfrage von Herrn Bezirksbürgermeister Disterheft nach den Punkten vom letzten Jahr, die der Stadtbezirksrat insbesondere zu einer möglichen Beeinträchtigung des Sportbetriebes auf der angrenzenden Bezirkssportanlage Melverode thematisiert hat, informiert Herr Bartels mit Bezug auf eine Mitteilung des Fachbereiches Stadtgrün und Sport, dass keine Einschränkungen des Vereinssports erkennbar sind.
Ebenso verhält es sich bei dem von Herrn Nordheim vorgetragenen Aspekt, dass es durch das Neubaugebiet zu keinem erhöhten Parkdruck auf der Glogaustraße kommen soll. Herr Bartels informiert, dass wie im letzten Jahr angekündigt im Grundsatz davon auszugehen ist, dass hinreichend Parkraum bereitgestellt wird ohne einen zusätzlichen Parkdruck zu erzeugen.
Zur weiteren Frage von Herrn Nordheim, warum der nördliche Teil der Planstraße als Tempo 30 Zone und der daran anschließende südliche Teil als verkehrsberuhigter Bereich geplant ist, informiert Herr Bartels, dass aufgrund der zu erwartenden höheren Verkehrsbelastung im nördlichen Bereich die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht in Betracht kommt.
Zur Frage von Herrn Nordheim nach der Länge und Größe der Lärmschutzwand erläutert Herr Bartels, dass die 6 Meter hohe Lärmschutzwand ein Ergebnis der Abwägung zwischen der geplanten Wohnbebauung und der Möglichkeit einer intensiveren Sportstättenbelegung darstellt. Die Herstellung einer alternativen Wallanlage hätte einen sehr hohen Flächenverbrauch verursacht, so dass eine Wohnbebauung minimal ausgefallen wäre.
Zur Frage von Herrn Dr. Goedeke, ob als Ausgleichsfläche nicht eine andere Fläche in der Stadt genommen werden kann, die zu entsiegeln ist, informiert Herr Bartels, dass für den Ausgleich von Eingriffen in einen mageren, trockenen Standort, wie im Rahmen des B-Plans Glogaustraße-Süd, nur Flächen herangezogen werden können, die die Voraussetzungen für die erfolgreiche Entwicklung des Zielbiotops erfüllen (siehe sandige, magere Böden Geltungsbereich B).
Bezüglich des Hinweises von Herrn Rösner, dass die vorhandenen Bäume zu erhalten sind, erläutert Herr Bartels, dass grundsätzlich der vorhandene Baumbestand vorhanden bleibt, lediglich in begründeten Fällen werden kranke oder abgestorbene Bäume entfernt.
Abschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister Disterheft über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)
"1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Glogaustraße-Süd", ME 69, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.
2. Zu den Entwürfen ist die Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) erneut zu beteiligen.
3. Stellungnahmen können gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB nur zu den Änderungen und Ergänzungen abgegeben werden.
4. Die Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 4a (3) Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt."
Anlagen zur Vorlage
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