Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.10.2024 - 3.1 Umsetzungsstand IKSK 2.0 - Jahresbericht 2024

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Gekeler führt ausführlich in die Mitteilung ein und stellt wesentliche Inhalte vor.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Lerche nimmt ab 15:13 Uhr an der Sitzung teil.

 

Ratsfrau Mundlos erkundigt sich nach einigen Aspekten der städtischen Lastenradförderung, Ratsfrau Arning nach Taktreduzierungen des ÖPNV in Volkmarode.

 

Protokollnotiz: Die Beantwortung der Fragen der Ratsfrauen Mundlos und Arning erfolgte in Form einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen (DS-Nr. 24-24599).

 

Ratsherr Schnepel äußert den Vorschlag, Ist-Soll-Vergleiche in das Berichtswesen zum IKSK 2.0 aufzunehmen (Beispiel: Zuwachs an Photovoltaik).

 

Die Fragen von Frau Wanzelius zur doppelten Innenstadtentwicklung, zur Bahnstadt sowie zum Baubeschleunigungsgesetz werden zuständigkeitshalber an Dezernat III weitergeleitet und als Protokollnotiz beantwortet.

 

Protokollnotiz:

 

Frage 1. Wie wird bei der doppelten Innenentwicklung (Maßnahme 2.1.2) sichergestellt, dass durch die zusätzlich verdichtete Bauweise die Themen urbanes Grün und Stadtklima berücksichtigt werden? Wie wird ein reduzierter Flächenverbrauch bei der Bauweise der Innenstadtverdichtung gewährleistet?

 

Die Themen Urbanes Grün und Stadtklima werden bei allen städtebaulichen Planungen berücksichtigt, egal ob es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung oder um eine Planung am Stadtrand handelt. Diese Themen sind für eine nachhaltige Stadtentwicklung unerlässlich und können aufgrund des Klimawandels nicht unbehandelt bleiben.

 

Darüber hinaus ist die Innenentwicklung per se eine Maßnahme, um mit den bestehenden Ressourcen sparsam umzugehen und für z.B. dringend benötigten Wohnraum keine landwirtschaftlichen Flächen oder Grünland in Anspruch zu nehmen und um die bestehende Infrastruktur besser nutzen zu können.

Auf die Umsetzung von Maßnahmen zu diesen beiden Themen (wie Begrünungen von Fassaden, Dächern oder Plätzen sowie Regenwasserversickerungen etc.) wird jeweils gebietsspezifisch reagiert.

 

Frage 2. Wie kann bei der Bahnstadt ein Goldstandard DNGB zertifiziert werden, wenn bei dieser geplanten Bebauung Versiegelung hinzukommt und Kaltluftschneisen zugebaut werden?

 

Die Zertifizierung nach DGNB erfolgt nicht durch die Stadt, sondern durch einen bestellten Gutachter, der die vorgesehene städtische Planung bewertet. Im Bahnhofsquartier als Teil der Bahnstadt wurde von der DGNB ein Goldzertifikat vergeben, da in diesem Baugebiet Flächen entsiegelt werden sollen und sich die Stadt zu verschiedensten Maßnahmen des nachhaltigen Bauens verpflichtet.

 

Zudem sind im Bahnhofsquartier Parkerweiterungen und mehrere neue Parkflächen geplant. Durch den Bebauungsplan werden daher keine zusätzlichen erheblichen Eingriffe in Naturhaushalt und Orts-/Landschaftsbild vorbereitet. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als Ausgleich für Eingriffsfolgen des Bebauungsplanes werden insofern nicht erforderlich.

 

Darüber hinaus sieht die Planung die Begrünung von Dachflächen und die Substratüberdeckung von Tiefgaragen vor. Es ist geplant, dass das - auf den Verkehrs- und Grünflächen als auch das in den Baugebieten - anfallende Regenwasser vollständig lokal zurückgehalten, verdunstet oder versickert wird. Damit kann der Wasserhaushalt natürlichen Verhältnissen angenähert und die Grundwasserneubildung verbessert werden. In einem klimaökologischen Gutachten wurden diverse Planungshinweise gegeben, die bereits berücksichtigt wurden (Öffnung der Gebäudekubatur im geplanten Baublock am südlichen Parkrand, um den Zufluss von kühlen Luftströmungen aus der Parkanlage Viewegsgarten auf die stark versiegelten Flächen des Bahnhofsvorplatzes zu verbessern; Pflanzung von Bäumen; Begrünung der Innenhöfe; Gebäudebegrünung) oder im weiteren Planungsprozess noch beachtet werden (Herstellung von Wasserflächen, Brunnenanlage, Wasserspielplatz).

 

Es sei wiederholt darauf hingewiesen, dass im Planungsgebiet selbst keine Kaltluftleitbahnen liegen. Diese müssen immer mit einem vorgelagertem Kaltluftentstehungsgebiet gekoppelt sein, dass es in diesem Bereich der Stadt nicht gibt.

 

Frage 3. Es wird um eine Einschätzung hinsichtlich des Baubeschleunigungsgesetz gebeten, welches alte Bebauungs-Pläne außer Kraft setze. Ist zu befürchten, dass erarbeitete Umweltstandards nunmehr umgangen werden könnten und wie Entsiegelungsquoten in den Baugebieten sichergestellt werden?

 

Die Frage wird dahingehend verstanden, dass mit dem „Baubeschleunigungsgesetz“ der Gesetzesentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung gemeint ist. Es handelt sich dabei um einen Gesetzentwurf. Eine Neuregelung hat zum Ziel, mit befristeten Sonderregelungen den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu erleichtern.

 

Weder mit dem Gesetzentwurf noch mit den bestehenden Gesetzen, die in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten zur Anwendung kommen können (§ 31 Abs.3 BauGB, § 34 Abs.3a BauGB), werden Bebauungspläne außer Kraft gesetzt. Die zusätzlich geschaffenen Möglichkeiten gelten allein für den Wohnungsbau. Die Möglichkeiten zur Erleichterung des Wohnungsbaus werden als Kann-Vorschrift ausgeführt. Abweichungen müssen die Würdigung nachbarlicher Interessen berücksichtigen und mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein. Insofern steht nicht zu befürchten, dass mit den Gesetzen erarbeitete Umweltstandards umgangen werden.

 

Der Gesetzentwurf sieht auch die Aufnahme eines Versiegelungsfaktors in die Baunutzungsverordnung vor. Damit soll die Versiegelung von Grundstücken in Bebauungsplänen gesteuert werden. Der im Prinzip zu unterstützende Ansatz erscheint diesseits allerdings noch nicht praxisgerecht. Die Verwaltung befürchtet hier Auslegungsschwierigkeiten in der Genehmigungspraxis und sieht noch Unstimmigkeiten mit der etablierten Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ).

 

Ratsfrau von Gronefeld erkundigt sich nach dem Umsetzungsstand der kommunalen Wärmeplanung und dem Fernwärmeausbau in Zusammenarbeit mit BS Energy. Herr Gekeler hält eine Mitteilung im Laufe des nächsten Jahres an den Umwelt- und Grünflächenausschuss für realistisch, da derzeit noch nicht alle Daten in ausreichender Qualität vorliegen. Eine Zielerreichung bei der Maßnahme vor 2035 sei unwahrscheinlich. Stadtrat Herlitschke ergänzt auf weitere Nachfrage, dass ein vorläufiges Veröffentlichen von Quartiersplänen pro Stadtbezirk zum Fernwärmeausbau zu Missverständnissen führen könnte, weshalb davon abgesehen wird.

 

Auf die Kritik des Ausschussvorsitzenden Ratsherren Jonas zur Kürzung der Haushaltsmittel für den weiteren Ausbau des Ringgleises betont Stadtrat Herlitschke den Freizeitweg-Charakter, gibt einen aktuellen Sachstand zu der Maßnahme und ordnet sie in den Kontext des IKSK 2.0, der Bahnstadt sowie den gesamtstädtischen Haushalt ein.

 

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Ergebnis:

 

Die Mitteilung 24-24336 wurde zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise