Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.11.2024 - 5 Kontextualisierung des Wandteppichs des Künstle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Prof Dr. Hesse (Dez. IV) präsentiert ergänzend zur schriftlichen Mitteilung; die Präsentation ist dem Protokoll angehängt.

Der QR-Code-Teppich diene der umfänglichen Kontextualisierung und Problematisierung des Wandteppichs des Künstlers Karl Wollermann in der Großen Dornse und seiner „Entauratisierung“ als Kunstwerk. Bei dem QR-Code handele es sich um eine Interimslösung. Er könne auch aus größerer Entfernung eingescannt werden.

 

Ratsfrau Schütze kommentiert, es handle sich um ein Werk, dass aufgrund des Publikumsverkehrs in der Großen Dornse von vielen Personen betrachtet werde. Eine Entfernung des Teppichs liege ihr am Herzen. Es sei wichtig, dass die Stadt Braunschweig sich mit dem Künstler Karl Wollermann trotz seiner Verdienste als Gründer des Vorläufers der Hochschule für Bildende Künste (HBK) Braunschweig kritisch auseinandersetze, wie auch im Rahmen des Symposiums im Mai 2024 geschehen. Sie freue sich über den vorübergehenden Vorschlag der Verwaltung. Letztendlich müsse der Teppich entfernt und ersetzt werden; für Letzteres könne sie sich einen Wettbewerb vorstellen. Sie dankt der Verwaltung im Namen der SPD-Fraktion für den jüngsten Anstoß.

 

Ratsherr Stühmeier erläutert die Position der CDU-Fraktion. Man unterstütze, wie auch beim Kolonialdenkmal in der Jasperallee, grundsätzlich eine Kontextualisierung und, mit Blick auf die Person Karl Wollermann und seines eindeutig zu bewertenden Wirkens während der NS-Zeit, das Abhängen des Teppichs. Wollermann habe sich an der Bewertung jüdischer Raubkunst beteiligt und habe mit seinen Werken an das Geschehen des Zweiten Weltkrieges angeknüpft. Er begrüße, dass es sich bei der Beschlussvorlage um eine Übergangslösung handele. Man befinde sich in interfraktionellen Abstimmungen über einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses (VA) am 10. Dezember 2024. Ausgangspunkt für die interfraktionellen Gespräche sei der durch die Verwaltung initiierte, konstruktive Vororttermin vor drei Monaten gewesen. Es müssten noch Detailfragen, beispielsweise zur Größe des QR-Code-Teppichs, zu seiner Anbringung, zum Ensemblecharakter der Großen Dornse sowie zum späteren Verbleib des Teppichs, geklärt werden. Er verweist auf Herrn Prof. Dr. Biegel (Bürgermitglied), mit dem als Gründungsdirektor des Braunschweiger Institutes für Regionalgeschichte ein ausgewiesener Experte anwesend sei.

 

Ratsfrau Glogowski-Merten äußert die Sorge, dass der QR-Code als Interimslösung nicht zielführend sei und dazu verleite, eine Entfernung des Teppichs aufzuschieben. Politisch sei man sich mehrheitlich einig, dass der Teppich abgehängt werden müsse. Gerade bei repräsentativen Terminen der Stadt Braunschweig würden Menschen auf den Teppich aufmerksam und dieser werde fotografisch dokumentiert.

 

Ratsfrau Dr. Flake schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Glogowski-Merten an, dass es sich bei der Großen Dorne um die „gute Stube“ der Stadt Braunschweig handele, die die Stadt repräsentiere. Man dürfe sich nicht auf einer Zwischenlösung ausruhen, der Teppich müsse schnellstmöglich abgehängt werden. Sie begrüße die Vorbereitung des interfraktionellen Änderungsantrages sehr.

 

Ratsfrau Ohnesorge schließt sich den Vorrednerinnen und Vorrednern an. Sie plädiert dafür, heute nicht über die Beschlussvorlage der Verwaltung abzustimmen, um zu verdeutlichen, dass der Teppich schnellstmöglich abgehängt werden solle. Zudem können man so die Produktionskosten für einen unnötigen QR-Code-Teppich einsparen.

 

Herr Prof. Dr. Biegel (Bürgermitglied) erläutert die geschichtlichen und künstlerischen Bezüge zwischen dem Teppich, der NS-Kunst und der Großen Dornse. Man sollte deutlich machen, dass es sich nicht um ein Werk handele, dass genuin mit der Großen Dornse verbunden sei. Die Große Dornse sei ein Gebäude mit einem ganz anderen geschichtlichen Hintergrund. Auch handele es sich nicht um ein Kunstwerk aus der NS-Zeit, sondern um ein Werk eines Künstlers mit NS-Vergangenheit. Der Begriff der „Entauratisierung“ treffe den geplanten Umgang mit dem Teppich anhand des QR-Codes gut. Die Entfernung des Teppichs sei später nur noch eine Verwaltungsentscheidung. Der Teppich sollte jedoch nicht in die HBK Braunschweig überführt werden, da so der Künstler wieder an Aura gewinne. Nichtsdestotrotz handele es sich um ein Relikt der Stadtgeschichte, das im Städtischen Museum Braunschweig ausgestellt gehöre. Er äußert die Sorge, der QR-Code-Teppich können mit dem „Wollermann-Teppich“ verschmelzen und seine Wirkung verfehlen, da es sich bei den üblichen Besucherinnen und Besuchern der Dornse nicht um das Zielpublikum für QR-Codes handele. Eine andere Form, z.B. eine Schrifttafel, halte er für sinnvoller, oder eine Umkehr der Raumgestaltung oder das schnelle Abhängen des Teppichs.

 

Ratsherr Böttcher schließt sich der Meinung an, der Teppich müsse letztendlich abgehängt werden. Allerdings müsse man sich politisch noch einig werden, wie schnell der Teppich abgehängt werden solle. Der Fraktion B90/DIE GRÜNEN sei es wichtig, die Große Dornse als repräsentativen Ort der Stadt Braunschweig zu erhalten. Dies sei Hintergrund für die beispielhafte Idee eines Wettbewerbes zur Umgestaltung der Großen Dornse. Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN sei bereit, die Übergangslösung des QR-Codes zu akzeptieren.

 

Ratsherr Flake bittet um Abstimmung über einen Antrag auf Passieren lassen nach Ende der Beratung. Das Votum der einzelnen Fraktionen und der Mehrheit des Ausschusses sei deutlich geworden. Alle bisherigen interfraktionellen Abstimmungen deuteten bisher daraufhin, dass die ersten beiden Sätze der Beschlussvorlage der Verwaltung im Rahmen des geplanten Änderungsantrages erhielten blieben und um die in der Debatte genannten Punkte ergänzt würden. Es habe auch innerhalb der SPD-Fraktion zahlreiche Lösungsvorschläge gegeben, allerdings ließe sich die Große Dornse nicht ohne Weiteres verändern. Der Verwaltungsvorschlag mit dem QR-Code-Teppich sei immerhin eine realisierbare Übergangslösung.

Er fragt, wie es sich mit den beiden anderen Teppichen von Wollermann im Bürgermeisterzimmer verhalte. Da es sich um kleinere und nicht raumgestaltende Teppiche handele, sollte ein Abhängen in diesem Fall unproblematisch sein. Er erwidert auf die Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Biegel, dass sowohl in der Großen Dornse, als auch im Bürgermeisterzimmer bereits Informationstafeln stünden. Ein QR-Code-Teppich sei aber auffälliger.

 

Ratsfrau Göring befindet, der QR-Code-Teppich sei eine gute Übergangslösung. Sie kommentiert, auch ältere Menschen nutzten QR-Codes, insbesondere, wenn keine weitere Kommentierung vorliege.

 

Ratsfrau Kaphammel reflektiert die Diskussion aus der CDU-Fraktion. Man habe überlegt, ob der QR-Code nicht besser auf den Teppich aufzuklappen sein sollte, um das Kunstwerk, das der Teppich unabhängig vom Künstler darstelle, nicht beständig zu verdecken. Der QR-Code-Teppich müsse reversibel sein, der Teppich von Wollermann dürfe nicht beschädigt werden.

 

Ratsherr Knurr weist daraufhin, dass ein QR-Code ohne jede Erklärung gefährlich wirke. Sofern ein QR-Code politisch beschlossen werde, sollte dieser zumindest verraten, worauf er verlinke.

 

Herr Dr. Eckhardt (Bürgermitglied) erinnert daran, dass 2031 in der Großen Dornse eine Feier zum 1.000-jährigen Bestehen der Stadt Braunschweig abgehalten werde, und fragt, ob vor diesem Hintergrund die Große Dornse neu gedacht werden könne.

 

Frau Prof. Dr. Hesse antwortet, man könne nicht bis 2031 warten, es müsse schneller in Bezug auf den Teppich von Karl Wollerman gehandelt werden. Sie weist darauf hin, dass eine dauerhafte Lösung, also der Abschluss eines künstlerischen Wettbewerbes und ein den Teppich ersetzendes Kunstwerk sowie die Finanzierung dessen, langwierig sei. Mit der Übergangslösung des QR-Code-Teppichs beabsichtige die Verwaltung, den Teppich bis zu einer endgültigen Lösung nicht unkommentiert zu lassen. Ein QR-Code eigne sich übergangsweise gut, um den Teppich zu kontextualisieren. Die bisherige Informationstafel im DIN A4-Format sei nicht ausreichend. QR-Codes hätten sich bewährt; sie hätten eine ikonische Qualität und seien auch durch ältere Menschen mit Smartphone bedienbar. Der QR-Code-Teppich könne aber um einen Hinweis auf einer Tafel ergänzt werden, worauf er verlinke. Der QR-Code sollte nicht bloß vor den Teppich geklappt werden, denn dann wäre er nicht dauerhaft sichtbar; der QR-Code-Teppich sei, wie in der Beschlussvorlage formuliert, tatsächlich als „Störer“ zu verstehen.

Auch die beiden kleineren „Wollermann-Teppiche“ im Bürgermeisterzimmer seien durch Infotafeln kommentiert. Diese Teppiche seien weniger funktional als der Teppich in der Großen Dornse, sie verdeckten lediglich einen Sicherungskasten. Frau Prof. Dr. Hesse sagt zu, dass die Teppiche abgehängt würden, sobald der bereits bestellte Samtvorhang geliefert würde. Anschließend würden die beiden kleineren „Wollermann-Teppiche“ in das Depot des Städtischen Museums Braunschweig übertragen

Anfang der 1990er-Jahre habe man den Teppich von Wollermann in der Großen Dornse bereits diskutiert, allerdings in ästhetischer Hinsicht. Damals sei die NS-Vergangenheit von Karl Wollermann nicht debattiert worden. Sie sei froh über den neuen Diskurs und die daraus resultierende Initiierung von Handlungsfähigkeit. Sie weist darauf hin, dass der Teppich jedoch aus raumakustischen Gründen nicht ohne Ersatz schnell abgehängt werden könne.

Die Verwaltung habe einen Lösungsvorschlag anhand der Beschlussvorlage vorgelegt. Der Politik stehe es frei, heute auch gegen diese Vorlage zu stimmen und einen Antrag auf sofortiges Abhängen des Teppichs zu stellen; sie wünsche sich das jedoch nicht.

Die Große Dornse sei eine Erfindung aus den 1950er Jahren und kein authentischer Ort. Sie befindet, die beste Lösung sei, die Stirnseite neu zu gestalten. Dies könnte mittels eines künstlerischen Wettbewerbes geschehen, wenn der geplante Änderungsantrag dies so formuliere. In dem geplanten Änderungsantrag, oder wahlweise im Rahmen der Verwaltungsentscheidung, sollte der Aspekt der Raumakustik mit Blick auf die Materialwahl eines den Teppich ersetzenden Kunstwerkes unbedingt Beachtung finden. Die Herstellung des Teppichs „Heiliger Auctor“ für den Vorraum der Großen Dornse beispielsweise sei preisgünstig gewesen und habe wenig Zeit in Anspruch genommen; der Teppich trage aber nicht zu einer besonderen Raumakustik bei und sei nur aus Polyacryl gefertigt. Es seien weitere Umgestaltungsoptionen in der Großen Dornse denkbar, beispielsweise, das ursprüngliche Fenster wiederherzustellen; allerdings seien derartige Umgestaltungen, die in die Substanz des Raumes eingriffen, mit einem hohen Aufwand verbunden. Es wäre gut, wenn der Änderungsantrag einer wohlüberlegten, langfristigen Lösung Zeit geben würde.

So, wie der Teppich von Karl Wollermann an anderer Stelle ausgestellt werden sollte, sei geplant, die Übergabe des alternativen Banners durch die „Bezugsgruppe Rainer Rauch“ an die Stadt Braunschweig am 29. August 2024 zu dokumentieren.

 

Ratsherr Graffstedt kommentiert den Beitrag von Ratsfrau Kaphammel, der QR-Code-Teppich sei als „Störer“ gemeint. Mit Bezug auf die Beiträge von Herrn Prof. Dr. Biegel und Herrn Dr. Eckhardt kommentiert er, der Umgang mit dem Teppich Wollermanns sollte nicht mit einer Umgestaltung der Großen Dornse einhergehen.

Ratsfrau Schütze vermutet, der geplante interfraktionelle Änderungsantrag werde die Debatte widerspiegeln. Sie bittet jedoch darum, den Umgang mit dem Teppich und einen eventuellen Ersatz nicht unnötig zu verkomplizieren. Es wäre schön, wenn der Ersatz des Teppichs zeitnahe geschehe, allerdings werde ein Gestaltungswettbewerb dauern. Sie hoffe, dass ein Ersatz innerhalb eines Jahres möglich sei. Ein Wettbewerb hätte zum Vorteil, dass die Stadtgesellschaft so zu einer Auseinandersetzung mit dem Teppich aufgefordert werde.

Frau Prof. Dr. Hesse trägt bei, die Herstellung eines Ersatzteppichs, der dem Original in Form und Qualität entspreche, würde ein Jahr dauern. Sie kommentiert weiter, für den Beginn des vorausgehenden künstlerischen Wettbewerbes müsste der Änderungsantrag auch entsprechende finanzielle Mittel für die Honorare von Künstlerinnen und Künstlern bereitstellen, denn über diese verfüge das Dezernat IV für Kultur und Wissenschaft nicht. Es stünden lediglich bis zu 2.500 Euro für den vorgeschlagenen QR-Code-Teppich bereit. Würde mittels des Änderungsantrages hingegen lediglich ein Objekt gesucht, dass keinen künstlerischen Wert und nur eine raumakustische Funktion erfülle, sei dies auch möglich und im Weiteren der für die Dornse zuständigen Bauverwaltung zu überlassen; dies sei aus ihrer Sicht aber nicht wünschenswert.

 

Ratsfrau Kaphammel reagiert auf Ratsherrn Graffstedt. Die Funktion eines „Störers“ sei ihr klar. Es stelle sich aber die Frage, ob es legitim sei, so stark in ein Kunstwerk und womöglich irreversibel einzugreifen.

Frau Prof. Dr. Hesse erwidert, die Anbringung des QR-Code-Teppichs auf dem Teppich sei voraussichtlich an nur vier Punkten möglich, ohne den Teppich zu beschädigen. Käme es zu Beschädigungen, zeichne sie selbst dafür verantwortlich. Sie sei jedoch davon überzeugt, dass die Restauratorinnen und Restauratoren sorgsam arbeiteten. Der Teppich werde ohne Frage in das Depot des Städtischen Museums Braunschweig überführt; ob er dort auch ausgestellt werde, dazu könne der Änderungsantrag eine Empfehlung aussprechen.

 

Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor.

 

Ratsherr Böttcher stellt einen Antrag auf Passieren lassen der Beschlussvorlage DS Nr. 24-24315 an den VA.

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Beschluss (geändert):

Der Ausschuss lässt die Beschlussvorlage DS Nr. 24-24315 ohne Beschlussempfehlung in der Sache passieren.

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Abstimmungsergebnis (zum Antrag auf Passieren lassen):

11 / 0 / 0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Erläuterungen und Hinweise