Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.12.2024 - 7 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wend...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage 24-23636 ein.

 

Ratsfrau Mundlos teilt die Bitte des Stadtbezirksrates 322, im Baugebiet die Einrichtung eines Dorfgemeinschaftshauses/einer Dorfgemeinschaftseinrichtung zu bedenken. Stadtbaurat Leuer bestätigt, dass dies im allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich möglich ist, es müsse jedoch auch ein Bedarf bestehen. Zudem sei die Festlegung im Bebauungsplan nicht möglich. Ratsfrau Mundlos bittet zu Protokoll zu nehmen, dass der Bedarf eines Gemeinschaftshauses im Stadtbezirksrat gesehen wird.

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Beschluss:

„1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 a (3) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 8 zu behandeln.

2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West, 2. BA“, WE 63, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wenden-West“, WE 50, vom 09.05.1995 (formal um den Geltungsbereich B erweitert durch den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit am 06.07.1999) wird für die in den Anlagen Nr. 9.1 und Nr. 9.2 dargestellten Flächen aufgehoben.“

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an den VA und Rat):

dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise