Rat und Stadtbezirksräte
03.12.2024 - 8 Radverkehrsführung in der Kastanienallee zwisch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 03.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage 24-24549 ein.
Ratsfrau Hahn kündigt ihre Zustimmung zur Vorlage 24-24549 an, da der Stadtbezirksrat 120 Östliches Ringgebiet bereits seit vielen Jahren mit dieser Problematik befasst sei. Die aktuelle Regelung, die eine Mitbenutzung des Wegs durch Radfahrende erlaubt, erachtet sie vor dem Hintergrund nicht angepasster Fahrgeschwindigkeit als unbefriedigend. Der Schutz der Zufußgehenden ist für sie daher der wichtigste Aspekt der Vorlage. Die BSVG habe ihr zudem auf Rückfrage versichert, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung für das Fahrpersonal zu keinen Problemen führt.
Ratsherr Kühn regt an, in den Einmündungsbereichen zur Kastanienallee die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn durch eine Anpassung der Markierung zu verdeutlichen. Darüber hinaus bitte er die Verwaltung um Prüfung, ob auf der Kastanienallee aufgrund der hier ansässigen Geschäfte die Regelung für einen sog. verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 20 Anwendung finden kann.
Stadtbaurat Leuer sagt eine Prüfung zu.
Protokollnotiz: Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs (Tempo 20) ist gemäß der geltenden Straßenverkehrsordnung auf der Kastanienallee nicht zulässig. Folgende Ausschlusskriterien sprechen gegen die Einführung einer Tempo-20-Zone in der Kastanienallee: Klassifizierung als Kreisstraße (K10), Einstufung als Vorfahrtsstraße und vorhandene Lichtzeichenanlage in Höhe der Hartgerstraße.
Ratsfrau Jalyschko zeigt sich irritiert, dass die Verwaltung in der Vorlage 24-24549 keine sachliche Abwägung vorgenommen hat, weshalb diese Radverkehrsführung die richtige sein soll. Es werde lediglich auf die Feststellung der Polizei verwiesen, dass für Zufußgehende eine Gefährdungslage bestehe. Diese Feststellung bestätigt sie. Alternative Möglichkeiten für den Radverkehr wurden von der Verwaltung allerdings nicht in Betracht gezogen. Die Entscheidung der Verwaltung ist aus ihrer Sicht nicht ERA-konform.
Stadtbaurat Leuer erklärt, dass bereits heute Radfahrende auf der Fahrbahn der Kastanienallee fahren, weshalb eine Problematik hier nicht gesehen wurde. In Bezug auf die von Ratsfrau Jalyschko genannten ERA-Regelungen entgegnet Stadtbaurat Leuer, dass die vorhandene Radwegebreite von 90 cm ebenfalls nicht ERA-konform ist. In ihrer Abwägung ist die Verwaltung zu der Entscheidung gelangt, dass die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn für diese Straßenraum die beste Lösung darstellt. Stadtbaurat Leuer macht darauf aufmerksam, dass die geschilderte Problemlage auf verschiedene Straßen im Stadtgebiet zutrifft und aufgrund der zu beachtenden Kriterien für Rad-, Fuß- und Straßenverkehr sowie Straßenbegrünung Kompromisse zu finden sind.
Ratsfrau Jalyschko macht deutlich, dass die ERA für den bestehenden Fall das Angebot einer weiteren Option vorsieht. Sie präferiert deshalb die Beibehaltung des Status quo, da in Anbetracht der räumlichen Verhältnisse keine vernünftige Lösung für alle Verkehrsbeteiligten erreicht werden kann.
Stadtbaurat Leuer verweist auf Argumente für beide Lösungen. Sofern Probleme erkannt werden, werde die Verwaltung darauf reagieren.
Aus Sicht von Ratsherr Dr. Plinke kann der diskutierte Zielkonflikt nicht aufgelöst werden. Zur Unterstützung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahme regt er eine deutliche Kennzeichnung für Radfahrende (Gehwegpiktogramme, Entfernung von Hinweisschildern und Anpassung der Radwegfurten) an. Darüber hinaus sei die Anordnung eines „Überholverbots von einspurigen Fahrzeugen“ wie in der Straße Hintern Brüdern denkbar. Er kündigt seine Zustimmung zur Vorlage 24-24549 an.
Für Ratsherr Behrens ist es nachvollziehbar, dass dem Fußverkehr künftig mehr Platz eingeräumt wird. Die in der Vorlage 24-24549 vorgeschlagene Maßnahme kann aus seiner Sicht jedoch nur eine Zwischenlösung sein. Der Straßenverkehr im Östlichen Ringgebiet müsse umfassender umgestellt werden.
Bürgermitglied Schroth weist darauf hin, dass die künftig vorgesehene Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn auch für E-Scooter gelten werde. Die sich dadurch erhöhende Komplexität des Fahrverkehrs spreche deshalb für eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf der Kastanienallee. Sie unterstützt die von den Ratsherren Kühn und Dr. Plinke vorgetragenen Anregungen zur Anordnung von Tempo 20 und eines Überholverbots von einspurigen Fahrzeugen und ergänzt diese um die Installation von Geschwindigkeitsmessdisplays in den Bereichen Herzogin-Elisabeth-Straße/Kastanienallee sowie Altewiekring/Kastanienallee.
Stadtbaurat Leuer weist nochmals darauf hin, dass die von der Polizei festgestellte Gefährdungslage aufgrund von Konflikten zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden Anlass zu dieser Vorlage gab.
Ratsherr Kühn macht darauf aufmerksam, dass bei Rückstaus vor Lichtsignalanlagen Radfahrende auf dem Gehweg am Stau vorbeifahren würden. Dies gelte es für die Zukunft zu unterbinden.
Stadtbaurat Leuer sagt eine Evaluierung der Maßnahme zu.
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth stellt die Vorlage 24-24549 zur Abstimmung.
