Rat und Stadtbezirksräte
30.01.2025 - 9 Änderung der Sportförderrichtlinie der Stadt Br...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Sportausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Gekeler
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 30.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hr. Rudolf stellt die Beschlussvorlage vor.
RH Bach bedankt sich über die Umsetzung der Änderung im Punkt 1.2. Er schlägt vor, dass die geänderte Sportförderrichtlinie nach erfolgtem Gremienlauf durch den Stadtsportbund allen Braunschweiger Sportvereinen zur Information zur Verfügung gestellt werden sollte.
Beschluss:
1.: Die Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig wird wie folgt geändert:
1.1:
Ziffer 3.2 wird wie folgt ergänzt:
Antragsberechtigt sind des Weiteren auch Zusammenschlüsse und Kooperationen der o. g. Vereine, sofern alle Mitgliedsvereine des Zusammenschlusses bzw. der Kooperation die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
1.2:
Ziffer 3.4.4 (Präventionskonzept für Kinderschutz und Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport) wird mit folgendem Text eingefügt:
Die Stadt Braunschweig kann den Braunschweiger Sportvereinen auf prüffähigen Antrag, für die feste Implementierung eines Präventionskonzeptes für Kinderschutz und Schutz vor sexualisierter Gewalt in die eigenen Vereinsstrukturen, eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 500,00 Euro gewähren. Darauf aufbauend können weitere jährliche Förderoptionen in Höhe von jeweils bis zu 250,00 Euro für Braunschweiger Sportvereine erfolgen, sowohl
a) für die Förderung weiterer aufbauender Maßnahmen zur wiederkehrenden Sensibilisierung der Problematik sexualisierter und anderer Gewalt im Sport durch fachkundige externe Organisationen als auch
b) für die Benennung und Beschäftigung einer qualifiziert ausgebildeten Vertrauensperson für Kinderschutz im Ehren- oder Hauptamt.
2.: Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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605,1 kB
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